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Alle Geschäfte. die die Bank ausführt, sind Handelsgeschäfte. Gemeint ist, dass alle Geschäfte dem Handelsrecht unterliegen. Es kommt dabei auf die Präzision und die verschärften Rechte und Pflichten des kodifizierten und des nicht kodifizierten Handelsrechts an.
Es gelten z.B. verschärfte Anforderungen für Mängelrügen, das Verbraucherrecht entschärft viele Bestimmungen.
In dem Rechtsraum, aus dem der Text des Fragestellers stammt, muss nicht zwangsläufig die identische Aufteilung in Privat- und Handelrecht vorliegen wie bei uns, aber ähnliche Regelungen und Handelsbräuche finden wir in vielen Wirtschafts- und Rechtsräumen.
acto de comercio, el → das Handelsgeschäft establecimiento mercantil, industrial, el → das Handelsgeschäft, der Gewerbebetrieb Lugar o sitio donde se lleva a cabo una actividad mercantil o industrial operaciones, las → die Handelsgeschäfte http://www.fsjura.uni-erlangen.de/demo/spanisch/lexicon/inde...
Also ist die gewählte Übersetzung falsch, bezieht man sie auf den gefragten Ausdruck "carácter mercantil". Nur wenn man "opéraciones" aus dem Kontext mit hinzu nimmt, kommt man auf Geschäftstätigkeiten wie Handel. Weil unklar bleibt, in welchem Zusammenhang der Kontext mit der Frage steht, gibt es dafür aber keine 100%ige Sicherheit.
definiert nur "Handelsgeschäfte als 1. Handelsunternehmen, 2. Rechtshandlungen (a) Verträge, b) Vorschriften)", ohne eine spanische Übesetzung anzubieten. Dies kann nicht als Beweis für die Übersetzung von "Carácter mercantil" angesehen werden. Besser wäre es, ein zweisprachiges Wörterbuch zu zitieren.
Rodolfo Bece (X)
Germany
ASKER
Gracias a todos
10:19 Aug 24, 2012
Gracias a todos, pero ahora tengo más lio que antes ..... :-)
Wobei aber der "transporte terrestre" inzwischen in einem eigenen Gesetz geregelt ist (15/2009), in dem es aber auch heißt, dass "El contrato de transporte terrestre de mercancías se regirá por los Tratados internacionales vigentes en España de acuerdo con su ámbito respectivo, las normas de la Unión Europea y las disposiciones de esta ley. En lo no previsto serán de aplicación las normas relativas a la contratación mercantil."
"El código resuelve el problema relativo respecto a los contratos o actos unilateralmente mercantiles determinando q los contratos mercantiles en nuestro derecho no son unilaterales sino bilaterales, es decir, cuando un acto es calificado como de comercio, no existe duda acerca de su régimen jurídico q es mercantil para ambas partes contratantes. Por otra parte, la justificación del sometimiento al régimen mercantil de los actos de comercio se fundamente porque el derecho español, el C.de comercio tienen en cuenta tanto la condición de los intervinientes en el contrato como la finalidad perseguida al celebrar el contrato. Este modo deja al margen del ámbito mercantil los actos de consumo. Las únicas excepciones q encontramos en el C.de comercio vigente son: los contratos bancarios de depósito(art310), el contrato de transporte terrestre (art349), el contrato de pasajeros por mar (art693)."
"Alle von der Bank durchgeführten Aktionen/Operationen sind immer als merkantil zu betrachten" - einverstanden,
aber auf deutsch können wir doch für den kleinen Manager auf der Straße nicht "merkantil" stehen lassen.
Dafür schlage ich doch vor: "Alle von der Bank durchgeführten Aktionen/Operationen sind immer als Handelsgeschäfte zu betrachten".
Mein Bezug auf das Handels- und Wirtschaftsrecht ist doch erläuternd.
Willst Du denn konstatieren, dass sie NICHT dem Handels- und Wirtschaftsrecht unterliegen sollen?
Irgendwie werden alle Geschäfte geregelt. Im Innenverhältnis Betriebsanweisungen usw., und im Außenverhältnis nur das Recht (und dem Recht de facto und de jure gleichgestellt Handelsbräuche). Auch Bankmarketing usw. muss sich dem Recht unterwerfen, erst recht (recht hier andere Bed.) die Transaktionen der Bank.
Ich weiß. Genau deshalb bin ich gegen die Einbeziehung von "Recht". Und wenn ich lese "Todas las operaciones que realice el Banco, se considerarán siempre mercantiles." heißt das soviel wie "Alle von der Band durchgeführten Aktionen/Operationen sind immer als merkantil zu betrachten". Auch hier keine Rede vom Handelsrecht.
Passage bei meinem Vorschlag: "Handelsrechtlich paßt auch nicht. Es stimmt zwar, das Banken (z.B. an der Börse) handeln, aber doch nicht bei Spareinlagen und Krediten".
Dazu: Bei 'Handelsrecht' geht es nicht um handeln = kaufen und verkaufen, sondern 'Handelsrecht' ist der Teil des Wirtschaftsrechts, der das Miteinander der Wirtschaftssubjekte regelt. Dies ist nur das HGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hgb/gesamt.pdf
Handelsrecht oder Wirtschaftsrecht ist viel weiter gefasst (auch Bankenrecht, Versicherungsrecht, Verbraucherschutzrecht, Reiserecht - immer jeweils als Oberbegriffe zu verstehen).
Ob 'Charakter' der Geschäfte, oder Beachtung von Handelsbräuchen ist meiner Ansicht nach bei der Übersetzung gar nicht so wichtig.
Eine Bank ist kein Basar, kein Flohmarkt, keine Kneipe, auch nicht der Nachbar, der beim Bau der Garage hilft. Die Bank soll ihre Geschäfte durch und durch professionell abwickeln, und ihre Kunden haben einen Anspruch darauf, dass diese Professionalität vorhanden ist, nicht nur handelsrechtlich, sondern auch entsprechend der besonderen Vorschriften (und Handelsbräuche) für Banken.
Ich denke, nicht mehr und nicht weniger steht dort.
Rodolfo Bece (X)
Germany
ASKER
Sorry, da fehlte vielleicht mehr Kontext. :-(
17:25 Aug 22, 2012
CONTRATO DE CUENTA A LA VISTA Condiciones Generales 1ª. Carácter mercantil Todas las operaciones que realice el Banco, se considerarán siempre mercantiles. 2ª Envio de información El Banco remitirá a sus clientes, en los periodos establecidos ...... 3ª Compensación de saldos Las posiciones acreedoras que el cliente mantenga conel Banco, ...
Selbstverständlich unterliegen Handelstreibende auch den jeweiligen Landesgesetzen, hier dem Handelsrecht. Aber davon lese ich in der Frage NICHTS. Hier geht es um (ich übersetze wörtlich), den merkantilen Charakter und um die Betrachtungsweise als "merkantil". Seit wann wird "Charakter" mit "Recht" übersetzt? Es geht hier um die Art und Weise der Geschäftstätigkeit.
wirtschaftlicher Verein, der kraft Gesetzes ein Handelsgewerbe betreibt, § 6 Abs. 2 HGB. Hiermit sind die Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gemeint. Sie sind Kaufleute kraft Rechtsform und ohne Rücksicht darauf, ob sie tatsächlich ein Handelsgewerbe betreiben.
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Oder liege ich hier mit der Vermutung [Bezüglich jeglicher (Rechts-)Geschäfte der Bank gilt, dass diesen grundsätzlich eine] "handelsrechtliche Natur" [zuzuschreiben ist] total daneben? Ich mein, ist ja nur eine völlig ins Blaue gedachte Idee ...
Die Bezeichnung Istkaufmann ersetzt heute die bisherige Definition des Musskaufmanns, und der Begriff Kannkaufmann hat eine Bedeutungsänderung erfahren.
Einteilung der Kaufleute
Das Handelsgesetzbuch unterscheidet verschiedene Arten von Gewerbetreibenden, die Kaufleute sein können, dieses sind: Istkaufmann
Istkaufmann (Einzelkaufmann) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. → Hauptartikel: Gewerbe
Der Unternehmer eines solchen Betriebs ist somit automatisch und unmittelbar aus dem Gesetz Kaufmann. Er muss sich in das Handelsregister eintragen lassen und gilt dann als eingetragener Kaufmann, wobei dieser Eintrag nur deklaratorischer Natur ist.
Ob die Größe des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die allerdings nicht starr festgelegt sind. Darunter fallen etwa Art und Umfang des Gewerbes oder die Komplexität der Geschäftsvorgänge. Deshalb formuliert § 1 HGB das Erfordernis negativ, sodass für den Unternehmer, der ein Gewerb
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“.[1] Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält.
Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte (sog. subjektives System; vgl. § 345, § 343 HGB).
Anders als es der Name vermuten lässt, gilt das heutige Handelsrecht nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige.[2]
Kaufmann (HGB) Wechseln zu: Navigation, Suche
Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB) und Waren oder Wertpapiere auf eigene Rechnung verkauft.
Kaufleute wie Nichtkaufleute sind den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterworfen. Für einen Kaufmann im Sinne des HGB gelten jedoch zusätzlich die Rechte und Pflichten des HGB. Nur wenige Vorschriften des HGB sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar.
Durch die Änderung des Kaufmanns- und Firmenrechts zum 1. Juli 1998 sind die Begriffe Musskaufmann
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in kaufmännischer Weise
Explanation: Vorschlag: Sämtliche von der Bank getätigten/durchgeführten Geschägte erfolgen in kaufmännischer Weise.
Kreditinstitut – Wikipedia de.wikipedia.org/wiki/Kreditinstitut Ein Kreditinstitut oder Geldinstitut ist ein Unternehmen, das Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise ... Bankgeschäft – Wikipedia de.wikipedia.org/wiki/Bankgeschäft Alle Bankgeschäfte werden im Rahmen einer Legaldefinition inhaltlich und vom ... der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ...
Alfred Satter Local time: 19:15 Works in field Native speaker of: German PRO pts in category: 143
Alle Geschäfte. die die Bank ausführt, sind Handelsgeschäfte. Gemeint ist, dass alle Geschäfte dem Handelsrecht unterliegen. Es kommt dabei auf die Präzision und die verschärften Rechte und Pflichten des kodifizierten und des nicht kodifizierten Handelsrechts an.
Es gelten z.B. verschärfte Anforderungen für Mängelrügen, das Verbraucherrecht entschärft viele Bestimmungen.
In dem Rechtsraum, aus dem der Text des Fragestellers stammt, muss nicht zwangsläufig die identische Aufteilung in Privat- und Handelrecht vorliegen wie bei uns, aber ähnliche Regelungen und Handelsbräuche finden wir in vielen Wirtschafts- und Rechtsräumen.
Werner Walther Local time: 19:15 Native speaker of: German PRO pts in category: 11
Explanation: Eigentlich hat WW ja bereits meine Wikipedia-Idee schön in eine Übersetzung gegossen, sodass dies hier überflüssig wäre. Jedoch bin ich mir nicht ganz sicher, ob Rechtsgeschäfte, die dem Handelsrecht des Rechtskreises des Textes (Spanien?) unterliegen, fachsprachlich als Handelsgeschäfte bezeichnet werden. In dem Moment wo ich beim Übersetzen fachsprachlich eine Lücke habe, gehe ich auf Nummer sicher. Man nennt das auf Neudeutsch einen Workaround (solide gearbeitete Behelfslösung).
Sebastian Witte Germany Local time: 19:15 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 12