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This question was closed without grading. Reason: Other
Czech to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general)
Czech term or phrase:nad rámec
Der Ausdruck findet sich in folgendem Satz aus einem Schreiben einer tschechischen Staatsanwältin an eine Staatsanwaltschaft in Deutschland:
"Ze strany Policie České republiky byly *nad rámec* žádosti o právní pomoc ztotožněny osoby, které obviněný uvedl ve svém výslechu."
Ich denke, es geht um Anträge auf Prozesskostenhilfe, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgingen, aber ich bin mir nicht sicher, wie es genau gemeint ist und wie ich es im Deutschen formulieren sollte. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank an alle für Ihre sehr hilfreichen Beiträge! Ich finde Zdenek Mrazeks Ausführungen am überzeugendsten, aber auch die anderen fand ich gut und hilfreich.
Etwa: Polizei der Tsch. Rep. hat bei ihrem Verfahren zu diesem Rechtshilfeersuchen zusätzlich Personen identifiziert... Es ist nicht straff nach dem tschechischen Ausgangstext übersetzt, es ist aber zugleich ein bisschen mit Beamtendeutsch behaucht, dennoch aber ein möglichst verständliches "Normaldeutsch". Jde tady obecně o to "ze strany" a "nad rámec". "Ze strany" se běžně používá i v němčině (seitens), byť je to taky značně "zdeúřední", stylově duté, ale "nad rámec" Beamtendeutsch běžně nepoužívá, v tom se vyžívá spíš jen Beamtentschechisch. Takže tady je prostě nerovnováha mezi těmito dvěma jazyky, když použijeme slovo "Rahmen", je to v němčině neobvyklé, zní to dutě, vzbuzuje to nežádoucí pozornost, rozpaky, přemítání, proč to tam je, co to vlastně přesně znamená, zda je to důležité, a přitom jde o pouhou nedůležitou floskuli. Proto se vyhýbám doslovnému překládání "v rámci" a "nad rámec", "mimo rámec" a dám tam radši něco úplně jiného, jen právě ne to slovo "Rahmen".
Ich habe mich hier für das Wort "Maßnahme" entschieden, denn alles, was sowohl die Polizeien sowohl bei Rechtshilfeersuchen, als sonst machen, nennen die nach meinem Gutdünken "Maßnahmen". In ihrem Beamtendenken ist es wohl so. Die Anwältin bezieht sich auf das, was die Polizei gemacht hat, deshalb dürfte sie dafür eben auch das Wort "Maßnahmen" nehmen. Wenn der Übersetzer etwas "breiter" übersetzt, das heißt u.U. auch, dass er im Zieltext etwas ausführlicher wird als der Ausgangstext, so ist es - solange dies vom Übersetzer selbst als je Einzelfall gut zu begründende Maßnahme betrachtet wird - m.E.n. sachdienlich, denn er macht es, um den Ausgangstext in der Zielsprache so verständlich wie nur machbar zu machen. Der Übersetzer darf also Texte, die stellenweise eventuell etwas unverständlich, oder schwer verständlich sind (etwa wegen ihrem bürokratischen Stil), in der Zielsprache verständlicher machen, freilich möglichst ohne "Dichtung". Das Wort "Maßnahme" ist halt bürokratisch, es ist Beamten-, bzw. Managerdeutsch, ja. Wenn man schon "breiter" übersetzt, kann man gleich nebenan, um Gleichgewicht zu behalten, etwas "enger" übersetzen.
Ulrike Granitzki (X)
Germany
ASKER
15:41 Sep 12, 2014
Ich finde die Formulierung "über das Rechtshilfeersuchen hinaus" wie einige andere, die hier geantwortet haben, einfach nicht sehr üblich oder genau. Aber aufgrund des erwähnten Problems, den Inhalt des Ersuchens nicht zu kennen, ist sie vermutlich die sicherste.
Aber warum etwas er- und hinzudichten, was im Ausgangstext nicht steht? "žádost o právní pomoc" ist *Rechtshilfeersuchen* und nichts anderes. Der StA muss man es nicht erklären.
Ulrike Granitzki (X)
Germany
ASKER
13:54 Sep 12, 2014
Beamtendeutsch ist ja hier gefordert ;) Aus den von mir zu übersetzenden Dokumenten ist nicht ersichtlich, was der Inhalt des Rechtshilfeersuchens war. Vielleicht könnte man die Übermittlung von Informationen auch als "Maßnahme" bezeichnen, sodass diese Möglichkeit eingeschlossen wäre?
Klingt nicht schlecht. (Bis auf das beamtendeutsche "vorgenommen":) Allerdings geht es bei dieser Rechtshilfe nicht nur um Maßnahmen, sondern auch (und nach meiner Erfahrung meistens) um Informationen, die angefordert werden.
Ulrike Granitzki (X)
Germany
ASKER
12:26 Sep 12, 2014
Sehr herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Antworten! Ich halte die Variante mit "zusätzlich" für die sinnvollste, also so etwas wie "zusätzlich zu den im Rahmen des Rechtshilfeersuchens beantragten Maßnahmen wurde eine Identifizierung der Personen vorgenommen [...]". Das ist zwar ausformulierter als das Original, aber ich halte es für besser verständlich und trotzdem "im Rahmen".