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Steuernummer und Kleinunternehmer
Thread poster: Christian
Klaus Herrmann
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Gib mir deine Steuernummer, und ich sage dir, was du verdienst :) Feb 17, 2006

Derek Gill Franßen wrote:
Ich frage mich eigentlich nur, was jemand mit deiner Steuernummer anfangen will...
Die Bedenken sind durchaus gerechtfertigt - es gab (als diese Vorschriften in Kraft getreten sind) verschiedene seriöse Berichte darüber, dass man mit der Steuernummer z. B. beim FA anrufen kann und unter Angabe der St.-Nr. Antworten bekommt, die man eigentlich nicht hätte bekommen sollen. Offiziell darf man auch die ersten drei Ziffern weglassen (die FA-Nummer), aber das ist mMn reine Augenwischerei.

Ich würde an Christians Stelle mit einem StB überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.

[Edited at 2006-02-17 13:08]


 
Christian
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Steuernummer und Datenschutz Feb 17, 2006

Derek Gill Franߥn wrote:

[Ich frage mich eigentlich nur, was jemand mit deiner Steuernummer anfangen will... vielleicht seine abzuführenden Steuer auf deine Nummer einzahlen? Ansonsten sehe ich da (zunächst) keinen Grund, die Steuernummer nicht anzugeben. Oder?


Hallo Derek,

es soll nicht unüblich sein, dass die Damen und Herren vom Finanzamt bereitwillig Auskunft über steuerliche Belange erteilen, wenn jemand am anderen Ende der Telefonleitung zu (s)einem Namen auch noch die Steuernummer nennen kann. Aus eigener Erfahrung kann ich dies nicht bestätigen, aber so wurde mir das von einer Rechtsanwältin berichtet. Ob das so hundertprozentig stimmt, weiß ich nicht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass man mit einem Namen und der passenden Steuernummer schon die eine oder andere Auskunft vom "Taxman" bekommen kann. Schließlich muss es ja auch einen Grund haben, warum "Nicht-Kleinunternehmer" es in der Regel vorziehen, lieber ihre USt-ID-Nummer anzugeben; da spielt bestimmt auch der Datenschutz eine nicht unerhebliche Rolle.

Viele Grüße
Christian


 
Christian
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Der gläserne Kleinunternehmer Feb 17, 2006

Klaus Herrmann wrote:
Ich würde an Christians Stelle mit einem StB überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.


Hallo Klaus,

wenn ich hauptberuflich als Übersetzer arbeiten würde, wäre es auf jeden Fall sinnvoll, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Allerdings nehme ich als "Nebenberufler" nur ganz selten kleinere Übersetzungsaufträge an, so dass die Kleinunternehmerregelung schon vorteilhaft ist, aber diese blöde Regelung mit der Steuernummer stört mich trotzdem.

Viele Grüße
Christian


 
Derek Gill Franßen
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In memoriam
I stand corrected. Feb 17, 2006

Das leuchtet ein - danke für die Aufklärung.

 
Ruta Peter
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Ust-ID auch für Kleinunternehmer Feb 17, 2006

Hallo Christian/Marian

Christian wrote:

Marian Pyritz wrote:
Kleinunternehmer werden hier wie Privatleute behandelt, erhalten also keine solche Nummer.

Hallo Marian,

ich bin bei meiner Google-Recherche auf unzählige Seiten gestoßen, die deine Aussage voll und ganz bestätigen.


Die IHK Bremen dürfte wohl kompetent sein,
http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/HBIHK24/HBIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/HBIHK24/HBIHK24/produktmarken/international/export/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.jsp
und behauptet das Gegenteil. Wie ich auch in früheren Recherchen festgestellt habe: Auch Kleinunternehmer bekommen eine UstID (erstaunlicherweise). Eigentlich sollte man meinen, dass sie dabei einen ungerechtfertigten Vorteil haben, wenn sie Importe beziehen - sie können dann einfach ihre Ust-ID ausweisen und zahlen keine Ust, während sie das bei Inlandseinkäufen ja tun müssen. Dem ist aber auch nicht so, bei Importen müssen Kleinunternehmer EinfuhrUst. zahlen, sodass sich die Katze in den Schwanz beißt.
Meine einzige logische Erklärung dieses Wirrwarrs ist, dass die Kleinunternehmerregelungen in den einzelnen EU-Staaten sehr uneinheitlich und deshalb nicht unbedingt vergleichbar sind - Deshalb heißt die Bedingung zur Beantragung immer nur "Unternehmer", egal was für einer.
Formaljuristisch:
UStG 1980 § 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(1) Das Bundesamt für Finanzen erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Abweichend von Satz 1 erteilt das Bundesamt für
Finanzen Unternehmern, die § 19 Abs. 1 oder ausschließlich § 24 Abs. 1 bis 3 anwenden oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auf
Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Im letzten Satz könnte der Haken liegen, der aber keiner ist: Lass dir doch einfach mal was für deine Tätigkleit aus dem EU-Ausland liefern, das Internet bietet dazu vielfältige Möglichkeiten. Oder sei der Meinung, dass du sowas ja mal brauchen könntest. Und dann brauchts du auch die EU-UstIDNr.

Joachim

[Edited at 2006-02-17 18:56]


 
Marian Pyritz
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USt-IdNr. und Kleinunternehmer Feb 18, 2006

Ruta Peter wrote: ...Auch Kleinunternehmer bekommen eine UstID (erstaunlicherweise)...


Du hast Recht, Joachim, dass es eine Ausnahme gibt:

...Kleinunternehmer oder Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, erhalten nur dann eine USt-IdNr., wenn sie diese benötigen, weil ihre Bezüge aus anderen EG-Mitgliedstaaten im Inland als innergemeinschaftliche Erwerbe zu besteuern sind...

Quelle:
http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/8-umsatzsteuer.htm

Marian


 
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