Die Heizung wird üblicherweise nach einem festen Schlüssel abgerechnet, In Deutschland meist 70 % Verbrauch und 30 % Flächenanteile im Gebäude, in der Schweiz meist nach Flächen.
Im Kontext heißt es: Ist die Messung von einzelnen Teilflächen innerhalb eines zentral versorgten Gebäudes nicht möglich oder unverhältnismässig, so sind diese Teile nach 100 Prozent Festschlüssel (in der Regel Fläche oder Raumvolumen) abzurechnen". Daraus folt dass die Heizkosten nur nach der Wohn- oder Geschaftsfläche verteilt werden. Das wäre also der 100 %- Festschlüssel.
Zur Schweiz:
Üblich, aber rechtlich nicht unbedingt zwingend ist es, die Heizkosten entsprechend der Wohnfläche auf die einzelnen Mietparteien aufzuteilen. Manchmal wird auch auf den Kubikinhalt der Wohnungen abgestellt.
https://www.rickenbach-engineering.ch/uploads/1/2/5/1/125136...Zu Deutschland:
Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Teil der Heizkosten nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf. Dieser Anteil liegt zwischen 50 und 70 Prozent, …
https://www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/heizkostenab...