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würde ich sagen "resident" dieses oder jenes Bundesstaats (z. B. "Commonwealth of Massachusetts), als solche zahlen Leute "state taxes", oder befassen sich mit "interstate" commerce usw.
... siehe den Anfang der Diskussion. Ilse rückt mit Kontext so sparsam heraus, als wäre es ein Staatsgeheimnis, dabei geht es hier nur um ein Staatsangehörigkeitsgeheimnis ,-)
Ich bin mir sicher, dass es im Original heißt: ... is, and was at all times relevant, a citizen *of X*.
Wenn er nicht Bürger / Staatsangehöriger von X wäre, sondern von Y, und die gegnerische Partei auch, hätten wir keinen "grenzüberschreitenden" Prozess und die Zuständigkeitsregel des 28 USC 1332 wäre nicht anwendbar.
Und wenn einer gar nicht citizen eines bestimmten Staates wäre? Gibt es auch: dann wäre er ein Staatenloser :-)
Angenommen, er wäre nicht Bürger (citizen), was wäre er dann gewesen?
Oder anders gefragt: "Ist 'citizen' eine soziale oder rechtliche Hervorhebung?
Oder ist das nur Tradition ohne rechtliche Relevanz, so wie folgendes Beispiel: Wenn ich in Großbritannien einen Flugschein für ein männliches Baby kaufe, wird dieses Baby im Flugschein mit 'Master' bezeichnet.
Also, was ist 'citizen' hier? Jeder Bürger, oder nur ein besonders nützliches Mitglied der Gemeinschaft?
Vorsicht mit Bürger einer *Stadt* - da hatte ich ja schon gleich zu Anfang meine Bedenken. 28 USC § 1332 stellt nur auf die Angehörigkeit zu einem Staat bzw. US-Bundesstaat ab; Städte sind irrelevant.
Also bitte überpüfen - vilelleicht handelt es sich um einen Bundesstaat, der zugleich auch der Name einer Stadt ist - dann ist sicherlich hier der Bundesstaat gemeint.