Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
payment terms must be unencumbered
German translation:
Zahlungsbedingungen müssen unbelastet sei
Added to glossary by
Oliver Hartmann (X)
Sep 28, 2011 19:27
12 yrs ago
1 viewer *
English term
payment terms must be unencumbered
English to German
Bus/Financial
Finance (general)
Umsatzrealisierung
In order for the Company to recognize software license fees as revenue, the following criteria must be met:
**Payment terms must be unencumbered** by other significant events or transactions and must be in accordance with the Company's standard business practice for similar transactions. Any payment terms beyond 30 days must be approved in advance by the CEO or CFO. Such approval is not a guarantee for revenue recognition.
Dies ist ein Punkt, den ich nicht ganz verstehe und mir deswegen keine Formulierung zusammenbasteln kann - unencumbered payment terms ist mir auch noch nicht untergekommen....
Kann mir bitte jemand helfen?
Dankeschön!
**Payment terms must be unencumbered** by other significant events or transactions and must be in accordance with the Company's standard business practice for similar transactions. Any payment terms beyond 30 days must be approved in advance by the CEO or CFO. Such approval is not a guarantee for revenue recognition.
Dies ist ein Punkt, den ich nicht ganz verstehe und mir deswegen keine Formulierung zusammenbasteln kann - unencumbered payment terms ist mir auch noch nicht untergekommen....
Kann mir bitte jemand helfen?
Dankeschön!
Proposed translations
(German)
3 +4 | Zahlungsbedingungen müssen unbelastet sei | Oliver Hartmann (X) |
4 | Gestaltung der Vertragsbedingungen unter Ausschaltung aller Unwägbarkeiten des Softwareeinsatzes | Werner Walther |
Change log
Sep 28, 2011 20:10: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Business/Commerce (general)" to "Finance (general)"
Oct 3, 2011 07:52: Oliver Hartmann (X) Created KOG entry
Proposed translations
+4
8 mins
Selected
Zahlungsbedingungen müssen unbelastet sei
unencumbered bedeutet lastenfrei, oder, wie hier, unbelastet. Im Sinne von "nicht beeinflusst".
Ich hoffe, dass hilft.
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Note added at 4 days (2011-10-03 07:51:22 GMT) Post-grading
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Da hat der Werner auch wohl 8 Marienkäferpunkte für verdient. :)
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Note added at 4 days (2011-10-03 07:51:53 GMT) Post-grading
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Oh... und... gern geschehen. ;)
Ich hoffe, dass hilft.
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Note added at 4 days (2011-10-03 07:51:22 GMT) Post-grading
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Da hat der Werner auch wohl 8 Marienkäferpunkte für verdient. :)
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Note added at 4 days (2011-10-03 07:51:53 GMT) Post-grading
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Oh... und... gern geschehen. ;)
Peer comment(s):
agree |
Attila Szabo
: Vielleicht auch 'schuldenfrei'.
10 mins
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agree |
Alexander Ryshow
32 mins
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agree |
Inge Meinzer
40 mins
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agree |
Werner Walther
: Das ist das Richtige, ich schreibe etwas dazu in der Diskussion.
21 hrs
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4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank für die Hilfe!
---> die 4 extra Marienkäferpunkte (der DOC hat's erfunden...) gehen an Werner für die super Erklärungen dafür, dass ich es auch endlich verstehen konnte.
lg "
22 hrs
Gestaltung der Vertragsbedingungen unter Ausschaltung aller Unwägbarkeiten des Softwareeinsatzes
Das ist keine 1:1-Übersetzung, sondern eine Übertragung, damit der Leser in der Tat versteht, worum es geht (so genannte dynamische Übersetzung - beim Leser entsteht genau der Eindruck, den der Autor des AT hervorrufen will).
Das wäre mein Formulierungsvorschlag zu der Schilderung in Diskussion.
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Note added at 22 Stunden (2011-09-29 17:50:10 GMT)
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Formulierung im konkreten Fall:
Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte muss in den Softwareüberlassungsverträgen von allen Unwägbarkeiten des tatsächlichen Einsatzes der Software frei gestellt werden.
ODER:
Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte ist in den Softwareüberlassungsverträgen erfolgsunabhängig zu gestalten.
ODER:
Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte darf in den Softwareüberlassungsverträgen nicht vom Erfolg des Softwareeinsatzes abhängig gemacht werden.
Das wäre mein Formulierungsvorschlag zu der Schilderung in Diskussion.
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Note added at 22 Stunden (2011-09-29 17:50:10 GMT)
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Formulierung im konkreten Fall:
Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte muss in den Softwareüberlassungsverträgen von allen Unwägbarkeiten des tatsächlichen Einsatzes der Software frei gestellt werden.
ODER:
Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte ist in den Softwareüberlassungsverträgen erfolgsunabhängig zu gestalten.
ODER:
Die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte darf in den Softwareüberlassungsverträgen nicht vom Erfolg des Softwareeinsatzes abhängig gemacht werden.
Discussion
wenn der Barwert der wahrscheinlichkeitsgewichteten
für die Erfüllung der Leistungsverpflichtung erforderlichen direkten
Kosten den Betrag der dieser Leistungsverpflichtung zugeordneten
Gegenleistung übersteigt. Zitat Ende. Hier haben wir genau Deinen Fall in schönem Wirtschaftsprüfer-Wortlaut, natürlich aus Sicht des Anbieters....
Grüßlis und dankeschön!
Ein derartiges Vorgehen gegenüber den Kunden ist gegenüber dem Endverbraucher vermutlich nicht möglich (Verbraucherschutzgesetze).
Gegenüber Gewerbetreibenden wurden in der Vergangenheit solche Exzesse stets durchgezogen, kleine Gewerbetreibende waren da richtig Freiwild.
Ich hatte einmal ein Gründerzentrum zu betreuen, und ein Elektronikingenieur wollte mit CAD-Software Logikschaltungen entwickeln. Der zugehörige Softwareüberlassungsvertrag lautete auf 50.000 DM Gesamtleasing auf vier Jahre verteilt.
Diese Software war bei Vertragsbeginn etwa nur zu 60% fertig. Nichts funktionierte, unzählige Tage und Nächte verbrachten diese Leute wegen der fehlerhaften Software umsonst. Nach 1 1/2 Jahren wollten sie aus dem Vertrag aussteigen. Da ging es erst richtig los.
Einen Anwalt mussten wir nehmen (Anwaltspflicht vor Gericht), aber der setzte nur Blatt 1 (seinen Briefkopf) auf meine Unterlagen und verstand im übrigen nichts. Es gab aber damals schon zwei exzellente Bücher zum Softwarerecht.
In 2. Instanz haben wir dann gewonnen, gegen die Softwarepfuscher!.
Es freut mich, wenn es geholfen hat, falsch kann es nicht sein.
Beste Grüße, W.
lg
Aus Sicht des Softwareanbieters sollen daher die Verträge und die AGBs so gestaltet werden, dass praktisch so gut wie keine Einrede wegen Schlechtleistung entgegengesetzt werden kann, und dass die Zahlung der Entgelte für die Softwareüberlassung bedingungslos davon frei ist, ob die Software funktioniert und vom Kunden eingesetzt wird oder nicht.
PS.:
Aus diesen Beziehungen zwischen Softwareanbietern und Softwarenutzern ergibt sich dann der hier vorgestellte Begriff der "unencumbered payment terms".
Es heißt dann immer (habe ich schon mehrfach bei Ingenieuren, die CAD-Programme einsetzen erlebt):
a) Wir, die Softwareanbieter haben perfekte Software geliefert. Die Lizenzgebühren sind ungekürzt zu bezahlen (keine Minderung wegen Schlechtleistung usw.).
Weitere Argumentation dann:
Sollte die Software nicht eingesetzt werden können, so gibt es dafür viele Unwägbarkeiten: sei es, dass Rechner und Hardware des Kunden die Spezifikationen nicht erfüllen oder unerkannte Defekte aufweisen, sei es, dass der Kunde Betriebssysteme oder Programme nutzt, die die Software des Anbieters beeinflussen oder stören usw.
Die Softwareanbieter haben immer Anwälte mit höchsten Standards in Bezug auf IT, wenn der Beklagte, der vielleicht mindern will, nicht auch einen Superprofi engagiert (überarbeitet und sehr teuer!), wird er vor Provinzgerichten immer in die Pfanne gehauen. Häufig eben auch geringe Streitwerte (ein paar Software-Monatsgebühren), daher auch keine Berufung und sofortige Rechtskraft.
Das war jetzt leider ein bisschen abgeschweift, aber darum GEHT ES:
Bei Software gibt es eine Diskussion, ob Softwareverträge den Charakter von Dienstleistungsverträgen oder von Werkverträgen haben.
Dienstleistungsvertrag: das Tätigwerden wird bezahlt.
Beipiel dazu: Vertrag zwischen Arzt und Privatpatient - der Arzt muss bezahlt werden, ungeachtet dessen, ob der Patient gesund wird oder nicht.
Werkvertrag: Handwerksleistungen am Bau, Autoreparatur. Vertragsbedingung ist nicht nur das Tätigwerden (siehe Arzt), sondern auch der Erfolg des Tätigwerdens, d.h. das Haus oder die Teilgewerke müssen fachgerecht und funktionssicher übergeben werden, das Auto muss fachgerecht instandgesetzt sein und wieder laufen.
Bei Software gibt es nun folgende zwei Ansichten:
- aus Sicht des Verbraucherschutzes sind Softwareverträge Werkverträge, nur wenn die Software ordentlich funktioniert, besteht die Zahlungsverpflichtung, funktioniert sie nicht, ist das Nichterfüllung des Vertrags.
Softwareanbieter versuchen häufig, ihre Verträge als nichterfolgsgebundene Dienstleistungsverträge zu definieren und abzuschließen und auch im Streitfall diese Argumentationslinie durchzuhalten. ....
■ free of debt or other financial liability.