07:06 Aug 30, 2011 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / mémoire en défense : formule | |||||||
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| Selected response from: Claus Sprick Germany Local time: 06:30 | ||||||
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4 +1 | an die Damen und Herren Richter des... |
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3 | an das Hohe Gericht |
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an die Damen und Herren Richter des... Explanation: Das ist freilich grammatisch ebenso kraus wie das Original. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Originalversion eine in F gebräuchliche Einleitungsfloskel ist, obwohl die dort übliche Höflichkeit manchmal Kapriolen schlägt. Der président ist der Vorsitzende (der Kammer), die conseillers sind die Beisitzer. Der Gerichtspräsident wäre hingegen der "premier président". Da die Klageerwiderung sich naturgemäß nicht an alle Richter des Verwaltungsgerichts richten kann, sondern nur an die Mitglieder der für den Rechtsstreit zuständigen Kammer (es sei denn, es handel sich um ein ganz kleines VG mit nur einer Kammer), richtet sich die Anrede sinngemäß an den Herrn / die Frau Vorsitzende(n) und die Damen und Herren Beisitzer der XX. Kammer des Verwaltungsgerichts. Ich halte es nicht für nötig, das genau zu übersetzen. In D ist eine solche Anrede nicht üblich. Bei uns heißt es lediglich: An die XX. Kammer des Verwaltungsgerichts YY. Oder: an das VG YY, XX. Kammer |
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an das Hohe Gericht Explanation: so würde ich es formulieren |
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