Jan 1, 2011 19:14
13 yrs ago
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English term

The Owner’s remedy ......

English to German Other Law: Contract(s)
Mir geht s hier um die ganze Satzkonstruktion,
kann mir da jemand helfen bitte.
Es geht dabei um die Garantieleistung, bzw. darum dass nur die vertraglich festgelegten Garantieleistungen gelten und keinerlei sonstige egal ob sonstwie schriftlich oder mündlich abgefassten Garantien akzeptiert werden.
Dann folgt dieser Satz:

The Owner’s remedy under this article shall be in place of and to the exclusion of any other remedy in relation to defects whatsoever.

Discussion

Joan Hass (asker) Jan 3, 2011:
@Roland: tiefschürfend.... ...aber nicht uninteressant ;-)
ich hatte übrigends von Beginn an Rechtsansprüche gedacht, nur bekam ich den Satz nicht zusammengeflickt.
(Hatte gestern noch so ein black-out und alles sein lassen, abends gings dann wieder)
Ob nun im Source Text ein "unangebrachter" Begriff verwendet wurde, lässt sich schwer hinterfragen, drum denke ich es muss eben hin und wieder im Sinne des vorliegenden Themas übersetzt werden, und das fand ich hier eindeutig.
Ausserdem könnte der Ursprungstext aus dem amerikanischen stammen, was ohnehin manchmal zusätzlich "Probleme" aufwirft"
@Roland, freut mich, dass wir auf einer Linie denken,
auf weiterhin gute ZUsammenarbeit

UND!!
@Albert, das mit der guten Zusammenarbeit gilt auch für Dich---- Diskussionen sind immer lehrreich;-) für alle Beteiligten!
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
Das wird jetzt hier irgendwie tiefschürfend. Und idiesmal warst Du, Joan, etwas schneller am Ball. Aber wir argumentieren deutlich auf derselben Linie.

"Freizügigkeit" im Sinne von "locker vom Hocker" sollte mE beim Übersetzen grundsätzlich nur 2. Wahl sein. - Die Sache wird aber schwiering, wenn z.B. juristische Begriffe im Source Text schon nicht eindeutig oder sogar falsch verwandt werden.

In diesem konkreten Falle liegt die Schwierigkeit eben schon beim Source Text. Man kann sich schon fragen, ob dort nicht besser "claims" statt "remedies" gestanden hätte. Und selbst wenn da tatsächlich schon an prozessuale Auseindandersetzungen gedacht wurde, wäre das irgendwie nicht so ganz einleuchtend. Ich habe deshalb mit "Rechtsanprüchen" etwas eingesetzt, dass etwas "prozessualer" klingt, als nur Ansprüche.

Und wenn irgend etwas sehr falsch verstanden würde, wäre es, zu glauben, Justizsprache oder Legalese sei etwas DIN oder anderweitig Genormtes. Es gibt feste Begriffe, Normen und Klauseln. Aber die werden eben immer mal wieder entweder in fahrlässiger oder unwissender Weise, gelegentlich aber auch mit Vorsatz unterschiedlich gehandhabt.

Trotzdem. - "Genauigkeit" bleibt die wichtigste Orientierung für das Übersetzen.
Joan Hass (asker) Jan 3, 2011:
uff... bist Du spitzfindig, aber kommst eben aus dem Bereich.. ..
ist ja auch okay,
aber wie selbst zugegeben, passt hier nicht die offzielle rechtliche Übersetzung wortwörtlich sondern der passende Ausdruck zum Thema
(zumal man auch nicht immer davon ausgehen kann das der Originaltext die wirklich rechtlich gültigen Ausdrücke verwendet)
Da es um einen Garantiefall (bzw. vorbeugende Bemerkungen) geht und nicht um einen Justizfall, sollte man doch etwas nachsichtiger sein.

ps.: es war keine "juristische" Übersetzung, einfach ein Handbuch mit Infos zur Garantie (oder auch nicht).
Ne juristische Ü hab ich kürzlich hinter mich gebracht und durchaus mit Bravour bestanden, allerdings von I nach D, alles zu seiner Zeit!
Freizuegigkeit ist bei juristischen Uebersetzungen meiner Meinung nach nicht angesagt.
Joan Hass (asker) Jan 3, 2011:
@Albert man kann sich nur durch unqualifizierte Beiträge unbeliebt machen,
(damit meine ic nicht Dich!)

ausserdem ist - wie hier - eben nicht immer alles eindeutig, drum kann sich aus einem Glossar, dann jeder raussuchen was passt bzw. aufgrund der Einträge auch Einblick in die Bemerkungen habend, kann man beurteilen was nun im vorliegenden Falle richtig sein könnte.

Man sollte manches schon etwas freizügiger betrachten,
genauso wie es Rechtsverdreher auch tun... ;-)

-nicht für ungut, aber die Bemerkung konnte ich grad nicht mehr runterschlucken -
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
Unbeliebt macht man sich kaum - Ich habe auch nach mehreren "Verrissen" noch kein negatives Feedback bekommen.

Welche Wirkung die - gezählten - positiven oder negativen Kommentare haben, ist mir allerdings auch nicht klar. Ich weiss eigentlich noch nicht einmal, wo sich das "Hauptglossar" eigentlich befindet. Ich kenne nur die "Personal Glossaries".
Das habe ich gar nicht gesehen. Habe gerade 'remedy' aufgerufen, es gibt ein paar Eintraege. Tja aber ich schaetze wenn man einen Glossareintrag negativ bewertet, aendert das nicht das (!) Glossar und man macht sich unbeliebt.
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
Und auch das gehört noch dazu, - dass Glossareinträge nach der Erstellung über der Frage angezeigt werden. Daneben gibt es dann auch noch einen Edit Button, so dass jeder, der möchte, noch seinen Senf dazugeben kann - mit agree, neutral und disaagree, einschliesslich von Gegenvorschlägen usw.
Joan Hass (asker) Jan 3, 2011:
geklärt ist die Frage bzgl. der "richtigen" Antwort in diesem Falle ja nun

@Albert
"blau" bedeutet nur, die Antwort wurde als richtig empfunden
der Glossareintrag erfolgt gesondert, entweder gleich vom "Asker"
oder u.U. auch von jenem, der die Antwort gegeben hat, sollte der Fragestellende keinen Eintrag gemacht haben.
All das ist nicht zwingend und nicht immer sinnvoll, sowie auch hier kein Glossareintrag sinnvoll wäre.
Dennoch wird, wer irgendwann mal nach remedy sucht, vermutlich auch auf diesen Eintrag stossen.
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
No. And even people at New Years Eve - do not land automatically in a glossary - when they are "blue", or stoned, for that matter.
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
Na bitte - looks as if everybody is happy now, are they not? ;-)
Ich dachte wenn eine Antwort blau ist, landet sie automatisch im Glossar.
Das Glossar... Verzeihung. Ja, Gewaehrleistungsansprueche sind Sekundaerrechte, diese sind Rechtsansprueche. Rechtsmittel sind sie eigentlich nicht. Rechtsmittel werden aber nicht nur gegen Verwaltungs- und Justizentscheidungen eingelegt, sonder eine einstweilige Verfuegung oder eine Klage ist auch ein Rechtsmittel.

Im vorliegenden Beispiel passt 'Anspruch' in der Tat besser und wenn die Uebersetzung keinen Eingang in DAS Glossar gefunden hat, so nehme ich meinen Protest zurueck.
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
@ Joan - Doppelt hält besser. ;-)
Joan Hass (asker) Jan 3, 2011:
@Albert es passt durchaus
(Garantieleistung: also Rechtsanspruch auf materiellen Ausgleich (bzw. auch nicht) --bis zu einem Prozess ist da weit hin)

und ich habe auch keinen Glossareintrag gemacht,
da es mir um den ganzen Satz ging, nicht um "remedy"

ups: Roland, warst ein Tick schneller ;-)
Roland Nienerza Jan 3, 2011:
Es heisst im Deutschen "das" und nicht "der" Glossar -

Ich habe auch bemerkt, dass "remedy" eigentlich eher "Rechtsmittel, Rechtsbehelf" bezeichnet. Aber diese Begriffe verweisen auf formalisierte Rechtsvorschriften, während hier von den Garantiebestimmungen die Rede ist. Und in den Garaniebestimmungen geht es zunächst um die Ansprüche. Die Rechtsmittel werden gegen Verwaltungs- und Justizentscheidungen eingelegt. Davon ist hier noch gar keine Rede.

"Rechtsmittel auf der Grundlage von Garantiebestimmungen" sind schlecht vorstellbar.

Im übrigen ist gar kein Eintrag in "das" Glossar, geschweige denn "den" Glossar, angelegt worden. Weder "das" noch "der" Glossar sind also jetzt fehlerhaft.
Der Glossar... ist falsch. Es gab heute eine Umfrage Re Kudoz und dies ist ein Paradebeispiel fuer einen falschen (komplett falschen) Eintrag.

Rechtsmittel verweist auf Prozessrecht,
Rechtsanspruch verweist auf materielles Recht.

Mag sein dass deine Uebersetzung (zufaellig) funktioniert, aber der Glossar ist jetzt fehlerhaft.

Proposed translations

+1
5 hrs
Selected

Der Rechtsanspruch des Eigenutümers -


"Der Rechtsanspruch des Eigentümers nach dieser Bestimmung steht für und ersetzt alle anderen wie auch immer gearteten Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Mängeln."
Note from asker:
Danke, Roland
Peer comment(s):

agree Thayenga : Ein gutes Neues Jahr. :)
10 hrs
Danke, wünsche ich auch!
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke -und sorry an Albert Fischer,aber Ansprüche passt hier gut und ist keineswegs fehl am Platz- "
+1
15 hrs

das Rechtsmittel des Eigentümers

Remedy = Rechtsmittel, Rechtsbehelf

Claim = Rechtsanspruch
Note from asker:
Danke soweit war mir schon klar, wie gesagt es ging mir letztlich um den ganzen Satz und Roland N. hat da schon geholfen
Peer comment(s):

agree phillee : This is about the 'means' and not the 'rights'
6 hrs
thanks philee....unfortunately people have already made up their minds and picked a wrong term, as usual.
Something went wrong...
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