Jan 1, 2011 19:14
13 yrs ago
1 viewer *
English term
The Owner’s remedy ......
English to German
Other
Law: Contract(s)
Mir geht s hier um die ganze Satzkonstruktion,
kann mir da jemand helfen bitte.
Es geht dabei um die Garantieleistung, bzw. darum dass nur die vertraglich festgelegten Garantieleistungen gelten und keinerlei sonstige egal ob sonstwie schriftlich oder mündlich abgefassten Garantien akzeptiert werden.
Dann folgt dieser Satz:
The Owner’s remedy under this article shall be in place of and to the exclusion of any other remedy in relation to defects whatsoever.
kann mir da jemand helfen bitte.
Es geht dabei um die Garantieleistung, bzw. darum dass nur die vertraglich festgelegten Garantieleistungen gelten und keinerlei sonstige egal ob sonstwie schriftlich oder mündlich abgefassten Garantien akzeptiert werden.
Dann folgt dieser Satz:
The Owner’s remedy under this article shall be in place of and to the exclusion of any other remedy in relation to defects whatsoever.
Proposed translations
(German)
5 +1 | Der Rechtsanspruch des Eigenutümers - | Roland Nienerza |
5 +1 | das Rechtsmittel des Eigentümers | Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ) |
Proposed translations
+1
5 hrs
Selected
Der Rechtsanspruch des Eigenutümers -
"Der Rechtsanspruch des Eigentümers nach dieser Bestimmung steht für und ersetzt alle anderen wie auch immer gearteten Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Mängeln."
Note from asker:
Danke, Roland |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke
-und sorry an Albert Fischer,aber Ansprüche passt hier gut und ist keineswegs fehl am Platz-
"
+1
15 hrs
das Rechtsmittel des Eigentümers
Remedy = Rechtsmittel, Rechtsbehelf
Claim = Rechtsanspruch
Claim = Rechtsanspruch
Note from asker:
Danke soweit war mir schon klar, wie gesagt es ging mir letztlich um den ganzen Satz und Roland N. hat da schon geholfen |
Peer comment(s):
agree |
phillee
: This is about the 'means' and not the 'rights'
6 hrs
|
thanks philee....unfortunately people have already made up their minds and picked a wrong term, as usual.
|
Discussion
ich hatte übrigends von Beginn an Rechtsansprüche gedacht, nur bekam ich den Satz nicht zusammengeflickt.
(Hatte gestern noch so ein black-out und alles sein lassen, abends gings dann wieder)
Ob nun im Source Text ein "unangebrachter" Begriff verwendet wurde, lässt sich schwer hinterfragen, drum denke ich es muss eben hin und wieder im Sinne des vorliegenden Themas übersetzt werden, und das fand ich hier eindeutig.
Ausserdem könnte der Ursprungstext aus dem amerikanischen stammen, was ohnehin manchmal zusätzlich "Probleme" aufwirft"
@Roland, freut mich, dass wir auf einer Linie denken,
auf weiterhin gute ZUsammenarbeit
UND!!
@Albert, das mit der guten Zusammenarbeit gilt auch für Dich---- Diskussionen sind immer lehrreich;-) für alle Beteiligten!
"Freizügigkeit" im Sinne von "locker vom Hocker" sollte mE beim Übersetzen grundsätzlich nur 2. Wahl sein. - Die Sache wird aber schwiering, wenn z.B. juristische Begriffe im Source Text schon nicht eindeutig oder sogar falsch verwandt werden.
In diesem konkreten Falle liegt die Schwierigkeit eben schon beim Source Text. Man kann sich schon fragen, ob dort nicht besser "claims" statt "remedies" gestanden hätte. Und selbst wenn da tatsächlich schon an prozessuale Auseindandersetzungen gedacht wurde, wäre das irgendwie nicht so ganz einleuchtend. Ich habe deshalb mit "Rechtsanprüchen" etwas eingesetzt, dass etwas "prozessualer" klingt, als nur Ansprüche.
Und wenn irgend etwas sehr falsch verstanden würde, wäre es, zu glauben, Justizsprache oder Legalese sei etwas DIN oder anderweitig Genormtes. Es gibt feste Begriffe, Normen und Klauseln. Aber die werden eben immer mal wieder entweder in fahrlässiger oder unwissender Weise, gelegentlich aber auch mit Vorsatz unterschiedlich gehandhabt.
Trotzdem. - "Genauigkeit" bleibt die wichtigste Orientierung für das Übersetzen.
ist ja auch okay,
aber wie selbst zugegeben, passt hier nicht die offzielle rechtliche Übersetzung wortwörtlich sondern der passende Ausdruck zum Thema
(zumal man auch nicht immer davon ausgehen kann das der Originaltext die wirklich rechtlich gültigen Ausdrücke verwendet)
Da es um einen Garantiefall (bzw. vorbeugende Bemerkungen) geht und nicht um einen Justizfall, sollte man doch etwas nachsichtiger sein.
ps.: es war keine "juristische" Übersetzung, einfach ein Handbuch mit Infos zur Garantie (oder auch nicht).
Ne juristische Ü hab ich kürzlich hinter mich gebracht und durchaus mit Bravour bestanden, allerdings von I nach D, alles zu seiner Zeit!
(damit meine ic nicht Dich!)
ausserdem ist - wie hier - eben nicht immer alles eindeutig, drum kann sich aus einem Glossar, dann jeder raussuchen was passt bzw. aufgrund der Einträge auch Einblick in die Bemerkungen habend, kann man beurteilen was nun im vorliegenden Falle richtig sein könnte.
Man sollte manches schon etwas freizügiger betrachten,
genauso wie es Rechtsverdreher auch tun... ;-)
-nicht für ungut, aber die Bemerkung konnte ich grad nicht mehr runterschlucken -
Welche Wirkung die - gezählten - positiven oder negativen Kommentare haben, ist mir allerdings auch nicht klar. Ich weiss eigentlich noch nicht einmal, wo sich das "Hauptglossar" eigentlich befindet. Ich kenne nur die "Personal Glossaries".
@Albert
"blau" bedeutet nur, die Antwort wurde als richtig empfunden
der Glossareintrag erfolgt gesondert, entweder gleich vom "Asker"
oder u.U. auch von jenem, der die Antwort gegeben hat, sollte der Fragestellende keinen Eintrag gemacht haben.
All das ist nicht zwingend und nicht immer sinnvoll, sowie auch hier kein Glossareintrag sinnvoll wäre.
Dennoch wird, wer irgendwann mal nach remedy sucht, vermutlich auch auf diesen Eintrag stossen.
Im vorliegenden Beispiel passt 'Anspruch' in der Tat besser und wenn die Uebersetzung keinen Eingang in DAS Glossar gefunden hat, so nehme ich meinen Protest zurueck.
(Garantieleistung: also Rechtsanspruch auf materiellen Ausgleich (bzw. auch nicht) --bis zu einem Prozess ist da weit hin)
und ich habe auch keinen Glossareintrag gemacht,
da es mir um den ganzen Satz ging, nicht um "remedy"
ups: Roland, warst ein Tick schneller ;-)
Ich habe auch bemerkt, dass "remedy" eigentlich eher "Rechtsmittel, Rechtsbehelf" bezeichnet. Aber diese Begriffe verweisen auf formalisierte Rechtsvorschriften, während hier von den Garantiebestimmungen die Rede ist. Und in den Garaniebestimmungen geht es zunächst um die Ansprüche. Die Rechtsmittel werden gegen Verwaltungs- und Justizentscheidungen eingelegt. Davon ist hier noch gar keine Rede.
"Rechtsmittel auf der Grundlage von Garantiebestimmungen" sind schlecht vorstellbar.
Im übrigen ist gar kein Eintrag in "das" Glossar, geschweige denn "den" Glossar, angelegt worden. Weder "das" noch "der" Glossar sind also jetzt fehlerhaft.
Rechtsmittel verweist auf Prozessrecht,
Rechtsanspruch verweist auf materielles Recht.
Mag sein dass deine Uebersetzung (zufaellig) funktioniert, aber der Glossar ist jetzt fehlerhaft.