Glossary entry (derived from question below)
Danish term or phrase:
ansvarsfrit
German translation:
unter Haftungsausschluss
Added to glossary by
Susanne Rosenberg
Jul 9, 2019 16:28
4 yrs ago
Danish term
ansvarsfrit
Danish to German
Law/Patents
Law (general)
Liefer- und Verkaufsbedingungen
Es geht um Liefer- und Verkaufsbedingungen, im konkreten Satz um Force Majeure:
Der ganze Satz lautet:
Medfører en force majeure begivenhed en forsinkelse på mere end 6 måneder, er enhver af parterne berettiget til at have købet ansvarsfrit.
Der erste Teil des Satzes ist klar, ich weiß nur nicht, was "ansvarsfrit" in diesem Zusammenhang bedeuten soll. Heißt das, dass jede der Parteien ohne Entschädigungsanspruch vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sich die Lieferung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert?
Danke für eine Bestätigung bzw. sonstige Hinweise!
Der ganze Satz lautet:
Medfører en force majeure begivenhed en forsinkelse på mere end 6 måneder, er enhver af parterne berettiget til at have købet ansvarsfrit.
Der erste Teil des Satzes ist klar, ich weiß nur nicht, was "ansvarsfrit" in diesem Zusammenhang bedeuten soll. Heißt das, dass jede der Parteien ohne Entschädigungsanspruch vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sich die Lieferung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert?
Danke für eine Bestätigung bzw. sonstige Hinweise!
Proposed translations
(German)
4 | unter Haftungsausschluss | Susanne Rosenberg |
Change log
Jul 15, 2019 13:30: Susanne Rosenberg Created KOG entry
Proposed translations
4 hrs
Selected
unter Haftungsausschluss
Die vom Vertrag zurücktretende Partei ist unter den genannten Umständen von einer Haftung befreit (was vermutlich auch bedeutet, dass die andere Partei keinen Anspruch auf Entschädigung haben wird, aber im Prinzip heißt "ansvarsfri" nur "von der Haftung befreit" bzw. "unter Ausschluss der Haftung").
Im Übrigen muss sich "Forsinkelse" meines Erachtens nicht zwingend nur auf einen etwaigen Lieferverzug beziehen, sondern die Klausel könnte streng genommen auch im Fall eines Zahlungsverzugs gelten (d. h. dass der Verkäufer auch bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und eine bereits gelieferte Ware zurückverlangen kann, ohne für seitens des Käufers dadurch entstehende Schäden oder Verluste zu haften) - aber das nur so am Rande bemerkt ;)
Im Übrigen muss sich "Forsinkelse" meines Erachtens nicht zwingend nur auf einen etwaigen Lieferverzug beziehen, sondern die Klausel könnte streng genommen auch im Fall eines Zahlungsverzugs gelten (d. h. dass der Verkäufer auch bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten und eine bereits gelieferte Ware zurückverlangen kann, ohne für seitens des Käufers dadurch entstehende Schäden oder Verluste zu haften) - aber das nur so am Rande bemerkt ;)
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