2 denkbare Möglichkeiten: 15:28 Jan 14, 2014
1) die auf den Tag xxx vertagte Verhandlung *des Strafgerichts* über die zivilrechtlichen Ansprüche finet (ausnahmsweise) im Gebäude des Handelsgerichts statt (weil z.B. im LG keine Säle mehr frei sind). Ziemlich ungewöhnlich.
2) Die Schadensersatzansprüche von X beruhen auf der angeblichen Urkundenfälschung, die zum Gegenstand der Hauptverhandlung zu machen das Strafgericht aber abgelehnt hat. Da es einer action civile nur stattgeben kann, wenn es zuvor die Strafbarkeit (hier: in diesem Punkt) festgestellt hat, wäre es für die hier auf Urkundenfälschung gestützte action civile von X nicht zuständig und verweist die Sache *insoweit* an das Handelsgericht. Sehr seltsam aber, dass dafür dann auch schon der Termin feststehen soll.
Ansonsten bin ich ohne weiteren Kontext ratlos, was dieser Satz bedeuten soll. |