Glossary entry

English term or phrase:

compliant rate

German translation:

Vorzugsrate

Added to glossary by Annette Hoffmann (X)
Oct 18, 2012 09:19
11 yrs ago
English term

compliant rate

English to German Law/Patents Law: Contract(s)
Der Begriff taucht in einem Lizenzvertrag auf und bezeichnet die (ermäßigte) Rate, die eine Vertragspartei zu zahlen hat, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag alle vollständig erfüllt, also "in compliance" ist.
Das Gegenstück ist die Standardrate (standard rate).

Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank!
Annette Hoffmann

Proposed translations

+1
15 mins
Selected

Vorzugsrate

This seems to me to be a preferential rate, you can explain elksewhere why the client is being offered it
Peer comment(s):

agree Wolfgang Hummel : Besser wäre aber "Vorzugstarif" und "Standardtarif" (für standard rate), oder das Gleiche mit -gebühr. Im Lizenzbereich spricht man zumeist von Lizenz"gebühren", manchmal von Tarifen, aber selten von "Raten". Inhaltlich bleibt sich das aber gleich..
1 hr
Richtig!
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank!"
2 hrs

vergünstigte Rate/Gebühr

Habe dazu ein Gerichtsurteil gefunden, bei dem es zwar um Schadensersatz geht, aber der Schadensersatz basiert auf der Standardlizenzgebühr bzw. unter Zugrundelegung bestimmter Konditionen, der vergünstigten Rate.



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Note added at 2 Stunden (2012-10-18 11:42:19 GMT)
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Ach so ja, hier noch das Urteil ;-): Das LG Mannheim hat entschieden, dass bei der Verletzung eines Patents für die Bezifferung des Schadensersatzes die Lizenzgebühren zu Grunde zu legen sind, die von der Patentinhaberin in einem Lizenzvertrag auf ihrer Webseite öffentlich vorgehalten werden. Diese Rahmenbedingungen sahen eine Standardrate vor, sowie vergünstigte Raten, die unter bestimmten Konditionen gewährt wurden. Das Gericht sprach der Klägerin Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe der Standardrate zu. Die Konditionen für eine vergünstigte Lizenz habe die Beklagte als Verletzerin offensichtlich nicht erfüllt. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Klägerin faktisch die Standardrate von keinem ihrer Lizenznehmer verlange und diese nur auf dem Papier existiere. Eine Privilegierung für den Verletzer komme nicht in Betracht. Die von der Beklagten vorgetragene systematische Einräumung von Sonderkonditionen für die Lizenznehmer der Klägerin sei im Übrigen nicht ausreichend substantiiert dargelegt worden.
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