Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Eventualbegründung
English translation:
subsidiary reasoning/alternative grounds
Added to glossary by
Hermien Desaivre
Apr 26, 2012 20:11
12 yrs ago
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German term
Eventualbegründung
German to English
Law/Patents
Investment / Securities
Court case on causality
The only clue I get is "contingency grounds" but I don't find sufficient proof of this...
Damit erübrigt es sich, auf die Kritik der Kläger einzugehen, die sie an der *Eventualbegründung* der Vorinstanz zum adäquaten Kausalzusammenhang und Selbstverschulden üben.
TIA
Damit erübrigt es sich, auf die Kritik der Kläger einzugehen, die sie an der *Eventualbegründung* der Vorinstanz zum adäquaten Kausalzusammenhang und Selbstverschulden üben.
TIA
Proposed translations
(English)
3 +1 | subsidiary reasoning | Uta Kappler |
4 | grounds of contingent liability | Dr Lofthouse |
5 -1 | eventual reason | yohanss (X) |
2 +1 | alternative grounds | Bruce Campbell |
Proposed translations
+1
1 day 19 hrs
Selected
subsidiary reasoning
in the sense of "Hilfsbegründung":
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2...
or "subsidiary argument" as used and explained in this book: Legal Reasoning by Martin Philip Golding
books.google.com/books?id=ehnkWQ0Pdt8C&pg=PA72&lpg=PA72&dq="subsidiary+argument"&source=bl&ots=BC3gF6bfce&sig=y1SbcobnATPoDoSAlqqnbo3GF10&hl=en&sa=X&ei=IQScT7yMCfDPiAKTrZFG&ved=0CCkQ6AEwAg#v=onepage&q="subsidiary argument"&f=false
"The court also addressed the subsidiary argument that the travel originated in the employer's business because De Los Santos was transporting tools and equipment, as De Los Santos and Mr. Clark had
agreed that De Los Santos would bring a barrel to the work site that day to catch petroleum liquid that spilled while they worked on the well."
http://www.uplawtx.com/docs/February2012.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2...
or "subsidiary argument" as used and explained in this book: Legal Reasoning by Martin Philip Golding
books.google.com/books?id=ehnkWQ0Pdt8C&pg=PA72&lpg=PA72&dq="subsidiary+argument"&source=bl&ots=BC3gF6bfce&sig=y1SbcobnATPoDoSAlqqnbo3GF10&hl=en&sa=X&ei=IQScT7yMCfDPiAKTrZFG&ved=0CCkQ6AEwAg#v=onepage&q="subsidiary argument"&f=false
"The court also addressed the subsidiary argument that the travel originated in the employer's business because De Los Santos was transporting tools and equipment, as De Los Santos and Mr. Clark had
agreed that De Los Santos would bring a barrel to the work site that day to catch petroleum liquid that spilled while they worked on the well."
http://www.uplawtx.com/docs/February2012.pdf
3 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Apologies for my absence from this question - the day I handed this job in turned out to be a 20 hour working day and straight after that I had to move office, in the process damaging and losing my laptop. I choose to award points to this answer because I suggested this solution to the client, but I also sent along the other arguments in reference and for them to decide at their discretion. Thank you to all who contributed."
4 hrs
grounds of contingent liability
they are asking the lower court to prove an adequate causal connection ...
Note from asker:
I think your explanation is correct, but I cannot find enough proof of the terminology, which is why I decided on Uta's answer. Thanks for your input. |
-1
15 hrs
eventual reason
to put an eventual reason...
+1
1 day 5 hrs
alternative grounds
The Swiss German reference I found (see below) refers to a judgment that was based on two sets of grounds, the Hauptbegründung and Eventualbegründung. My guess is that an appropriate translation of these two terms would be "main grounds" and "alternative grounds" for the judgement.
http://www.lextel.ch/atf-2634_21_10_2010_6B_725_2010-strafta...
"Entgegen dem Einwand des Beschwerdeführers nimmt die Vorinstanz nicht eine Geschwindigkeit von 115 km/h, sondern in Abweichung von der Anklage eine solche von 110 km/h bzw. in der Eventualbegründung von 100 km/h an. Für den zum voranfahrenden Fahrzeug eingehaltenen Abstand geht sie von höchstens 10 Metern bzw. in der Eventualbegründung von höchstens 15 Metern aus. Die Vorinstanz stützt sich für die Eventualbegründung auf die Aussagen des Beschwerdeführers. Dieser wurde im Anschluss an den Vorfall von der Polizei angehalten und zur Sache befragt, nachdem er über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt und darauf hingewiesen worden war, dass seine Aussagen als Beweismittel verwendet werden können. Dabei gab er an, sein Abstand zu dem vor ihm fahrenden Personenwagen habe ca. 6 bis 15 Meter betragen und seine Geschwindigkeit ca. 110 km/h, was er unterschriftlich bestätigte (kant. Akten, Doss. 2 Urk. 7 Rückseite). Die Vorinstanz legt willkürfrei dar, weshalb auf das gegenüber der Polizei erfolgte Geständnis des Beschwerdeführers abgestellt werden kann (angefochtenes Urteil E. 3.2.3). Dessen Aussagen werden auch durch die übereinstimmenden Angaben der Polizisten A.________ und B.________, welche auf der ersten Überholspur mit ungefähr der gleichen Geschwindigkeit hinter ihm herfuhren, und den von diesen erstellten Fotos bestätigt. Beruht der angefochtene Entscheid auf einer Haupt- und einer Eventualbegründung, die je für sich den Ausgang des Rechtsstreits besiegeln, muss in der Beschwerde an das Bundesgericht aufgezeigt werden, weshalb beide Begründungen das Recht verletzen (BGE 133 IV 119 E. 6). Der Beschwerdeführer setzt sich mit der Eventualbegründung der Vorinstanz nicht auseinander. Seine pauschale Behauptung, der Vorwurf des ungenügenden Abstands beim Hintereinanderfahren sei nicht erstellt, ist nicht geeignet, Willkür darzutun. Darauf ist nicht einzutreten."
http://www.lextel.ch/atf-2634_21_10_2010_6B_725_2010-strafta...
"Entgegen dem Einwand des Beschwerdeführers nimmt die Vorinstanz nicht eine Geschwindigkeit von 115 km/h, sondern in Abweichung von der Anklage eine solche von 110 km/h bzw. in der Eventualbegründung von 100 km/h an. Für den zum voranfahrenden Fahrzeug eingehaltenen Abstand geht sie von höchstens 10 Metern bzw. in der Eventualbegründung von höchstens 15 Metern aus. Die Vorinstanz stützt sich für die Eventualbegründung auf die Aussagen des Beschwerdeführers. Dieser wurde im Anschluss an den Vorfall von der Polizei angehalten und zur Sache befragt, nachdem er über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt und darauf hingewiesen worden war, dass seine Aussagen als Beweismittel verwendet werden können. Dabei gab er an, sein Abstand zu dem vor ihm fahrenden Personenwagen habe ca. 6 bis 15 Meter betragen und seine Geschwindigkeit ca. 110 km/h, was er unterschriftlich bestätigte (kant. Akten, Doss. 2 Urk. 7 Rückseite). Die Vorinstanz legt willkürfrei dar, weshalb auf das gegenüber der Polizei erfolgte Geständnis des Beschwerdeführers abgestellt werden kann (angefochtenes Urteil E. 3.2.3). Dessen Aussagen werden auch durch die übereinstimmenden Angaben der Polizisten A.________ und B.________, welche auf der ersten Überholspur mit ungefähr der gleichen Geschwindigkeit hinter ihm herfuhren, und den von diesen erstellten Fotos bestätigt. Beruht der angefochtene Entscheid auf einer Haupt- und einer Eventualbegründung, die je für sich den Ausgang des Rechtsstreits besiegeln, muss in der Beschwerde an das Bundesgericht aufgezeigt werden, weshalb beide Begründungen das Recht verletzen (BGE 133 IV 119 E. 6). Der Beschwerdeführer setzt sich mit der Eventualbegründung der Vorinstanz nicht auseinander. Seine pauschale Behauptung, der Vorwurf des ungenügenden Abstands beim Hintereinanderfahren sei nicht erstellt, ist nicht geeignet, Willkür darzutun. Darauf ist nicht einzutreten."
Discussion
Eventualfall:möglicherweise eintretender Fall
Eventualantrag:Neben-, Hilfsantrag, der für den Fall gestellt wird, dass der Hauptantrag abgewiesen wird
Quelle: Duden
Uta, stell doch "subsisidary reasoning" oder "alternative reasoning" ruhig als Antwort ein.
http://www.lextel.ch/atf-2634_21_10_2010_6B_725_2010-strafta...