Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen zur Erziehung
English translation:
non-residential, semi-residential and residential parenting/nurturing assistance
German term
Ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen zur Erziehung
This is part of a list of services provided by a German Caritasverband.
childcare support | oa_xxx (X) |
stationäre Erziehungshilfe | Gudrun Maydorn (X) |
Mar 8, 2011 21:18: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Social Science, Sociology, Ethics, etc." to "Medical: Health Care"
Proposed translations
non-residential, semi-residential and residential parenting/nurturing assistance
The terms out-patient and in-patient are quite restricted to the medical model of care and do not fit in the context of child and youth services.
ambulatory, partial hospitalization or inpatient assistance for education
neutral |
casper (X)
: Would you care to explain what "...for education" means here, please?
3 hrs
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disagree |
Gudrun Maydorn (X)
: nothing to do with patients or hospitals
10 hrs
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outpatient, partial and full inpatient aids for parenting
disagree |
Gudrun Maydorn (X)
: nothing to do with patients or hospitals
5 hrs
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Jawohl!
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Community-based and residential family support/therapy
I wouldn't necessarily distinguish between "teilstationär" and "vollstationär" with an additional English term.
Community-based and residential are sufficiently broad to cover all 3 German terms. If this is a legal document and it is essential to have a term for "teilstationär" I would go for "semi-residential"
agree |
Gudrun Maydorn (X)
19 mins
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agree |
seehand
20 hrs
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agree |
Harald Moelzer (medical-translator)
1 day 20 hrs
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agree |
Ramey Rieger (X)
: too bad you can't fit "nurturing" in there somewhere. I withdrew my suggestion, this is correct.
3 days 4 hrs
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Reference comments
childcare support
Vollstationäre Hilfen werden in Form von Heimerziehung oder in anderen betreuten Wohnformen angeboten.
Vierter Abschnitt
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Erster Unterabschnitt
Hilfe zur Erziehung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 27 Hilfe zur Erziehung
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Die Hilfe ist in der Regel im Inland zu erbringen; sie darf nur dann im Ausland erbracht werden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist.
(2a) Ist eine Erziehung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses erforderlich, so entfällt der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nicht dadurch, dass eine andere unterhaltspflichtige Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung setzt in diesem Fall voraus, dass diese Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe der §§ 36 und 37 zu decken.
(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen.
(4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthaltes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bei ambulanten Hilfen nimmt das Kind, der Jugendliche und/oder die Familie stundenweise notwendige Hilfe und Unterstützung in Form von Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe, Gruppenangeboten, mobiler Familienberatung, Therapien....
Bei teilstationären Hilfen nimmt das Kind oder der Jugendliche mehrere Stunden pro Tag eine notwendige Hilfe oder Unterstützung in Anspruch, damit eine entsprechende Erziehung oder Entwicklung gefördert oder gewährleistet wird. Das kann beispielsweise
stationäre Erziehungshilfe
Der Bereich der Stationären Erziehungshilfe der AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH bietet Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII an.
Fünf dezentralen Wohngruppen mit insgesamt 32 Plätzen gehören derzeit zum Bereich. Alle Wohngruppen sind alters- und geschlechtergemischt und befinden sich in Halle-Neustadt. Sie arbeiten nach unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen, wie zum Beispiel mit (alternierend) innewohnenden ErzieherInnen, perspektivklärender Orientierung, intensiver Elternarbeit oder ausschließlich für Jugendliche. Somit können wir sehr passgenau dem einzelnen zu betreuenden Kind oder Jugendlichen sowie dessen Familie, vor dem Hintergrund der jeweiligen Lebenserfahrung und den individuellen Ansprüchen einen Lebensort anbieten.
http://www.awo-halle-merseburg.de/wohngruppen-stationaere-er...
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