Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
direct and indirect offices
German translation:
(eigene) Niederlassungen und Repräsentanzen/Vertretungen
Added to glossary by
Steffen Walter
Jun 18, 2008 07:21
15 yrs ago
English term
direct and indirect offices
English to German
Bus/Financial
Marketing
"Headquartered in Surrey, U.K., ****** has over 200 employees worldwide and multiple *direct and indirect offices* in the United States, Ireland, Germany, SE Asia, and Australia."
Sind hier eigenständige Niederlassungen und Tochtergesellschaften gemeint? "Indirect office" ist mir ehrlich gesagt noch nie untergekommen...
Danke für Eure Hilfe!
Sind hier eigenständige Niederlassungen und Tochtergesellschaften gemeint? "Indirect office" ist mir ehrlich gesagt noch nie untergekommen...
Danke für Eure Hilfe!
Proposed translations
(German)
3 +2 | (eigene) Niederlassungen und Repräsentanzen/Vertretungen | Steffen Walter |
3 | Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen | Anja C. |
Change log
Jun 18, 2008 07:29: Steffen Walter changed "Field" from "Marketing" to "Bus/Financial"
Jul 2, 2008 07:25: Steffen Walter Created KOG entry
Proposed translations
+2
37 mins
Selected
(eigene) Niederlassungen und Repräsentanzen/Vertretungen
... würde ich hier mal mutmaßen.
Dein Satz findet sich übrigens in
http://newscenter.verizon.com/kit/collaboration/Touchpaper_c...
Und schau auch mal hier: http://www.touchpaper.com/AboutUs/AboutUs-AtAGlance.htm
(Möglicherweise reicht einfach auch "Niederlassungen".)
Dein Satz findet sich übrigens in
http://newscenter.verizon.com/kit/collaboration/Touchpaper_c...
Und schau auch mal hier: http://www.touchpaper.com/AboutUs/AboutUs-AtAGlance.htm
(Möglicherweise reicht einfach auch "Niederlassungen".)
Peer comment(s):
agree |
Hans G. Liepert
2 hrs
|
agree |
Andrea Martínez
: ja, Vertretungen war auch mein erster Gedanke
12 hrs
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Selected automatically based on peer agreement."
2 hrs
Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen
...eine Vermutung...wobei die Tochtergesellschaft im Unterschied zur Zweigniederlassung eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.
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Note added at 2 hrs (2008-06-18 09:36:24 GMT)
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Unter Umständen könnte auch eine Filiale resp. ein Filialunternehmen gemeint sein.; um sicher zu sein, müsste etwas mehr Kontext her. Zu den Unterschieden hinsichtlich Rechtsform und wirtschaftlicher (Un-)selbständigkeit vgl. z.B. wikipedia oder http://www.wirtschaftslexikon24.net/
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Note added at 2 hrs (2008-06-18 09:44:24 GMT)
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PS: direct / indirect bezieht sich bestimmt auf die rechtliche und/oder wirtschaftliche Selbständigkeit bezüglich der Muttergesellschaft. Wobei hier das UND/ODER in all seinen Varianten entscheidet, welche Bezeichnung in Deinem Fall die richtige ist. Ich würde sicherheitshalber beim Auftraggeber nachfragen, sofern der Kontext nicht mehr hergibt.
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Note added at 3 hrs (2008-06-18 11:18:46 GMT)
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Definition Zweigniederlassung (der IHK-Website entnommen):
Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so richtet sich ihre innere Verfassung nach dem Gesellschaftsstatut und dem zuständigen ausländischen Recht.
Sie nimmt trotz interner Abhängigkeit von der Hauptniederlassung selbständig am Geschäftsverkehr teil. Die Rechtsbeziehungen der Zweigniederlassung mit ihren Kunden unterliegen deutschem Recht.
Auch für die rechtliche Behandlung der Zweigniederlassung in Deutschland (insbesondere Eintragung im Handelsregister) ist deutsches Recht anzuwenden.
Nach §§ 13 ff. HGB (Handelgesetzbuch) ist eine Zweigniederlassung eine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf Dauer gedachter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen ist und die in das Handelsregister eingetragen werden muss.
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Note added at 5 hrs (2008-06-18 12:47:04 GMT)
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@Hans G. Liepert: (sorry, hab Ihren comment zu rasch gelesen und beantwortet - lässt sich nicht mehr löschen)
Verstehe die Aufregung nicht - ich behaupte in meinem Beitrag ja gar nichts anderes... ->"wobei die Tochtergesellschaft im Unterschied zur Zweigniederlassung eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt."
Der Link zum Wirtschaftslexikon ist nur als Hilfe gedacht, die tatsächlich passende Rechtsform aus dem weiteren Kontext (der uns hier nicht vorliegt) zu bestimmen. Steht auch so...
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Note added at 2 hrs (2008-06-18 09:36:24 GMT)
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Unter Umständen könnte auch eine Filiale resp. ein Filialunternehmen gemeint sein.; um sicher zu sein, müsste etwas mehr Kontext her. Zu den Unterschieden hinsichtlich Rechtsform und wirtschaftlicher (Un-)selbständigkeit vgl. z.B. wikipedia oder http://www.wirtschaftslexikon24.net/
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Note added at 2 hrs (2008-06-18 09:44:24 GMT)
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PS: direct / indirect bezieht sich bestimmt auf die rechtliche und/oder wirtschaftliche Selbständigkeit bezüglich der Muttergesellschaft. Wobei hier das UND/ODER in all seinen Varianten entscheidet, welche Bezeichnung in Deinem Fall die richtige ist. Ich würde sicherheitshalber beim Auftraggeber nachfragen, sofern der Kontext nicht mehr hergibt.
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Note added at 3 hrs (2008-06-18 11:18:46 GMT)
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Definition Zweigniederlassung (der IHK-Website entnommen):
Eine Zweigniederlassung ist keine eigene, vom Unternehmen der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht der Hauptniederlassung unterworfen. Ist die Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen errichtet, so richtet sich ihre innere Verfassung nach dem Gesellschaftsstatut und dem zuständigen ausländischen Recht.
Sie nimmt trotz interner Abhängigkeit von der Hauptniederlassung selbständig am Geschäftsverkehr teil. Die Rechtsbeziehungen der Zweigniederlassung mit ihren Kunden unterliegen deutschem Recht.
Auch für die rechtliche Behandlung der Zweigniederlassung in Deutschland (insbesondere Eintragung im Handelsregister) ist deutsches Recht anzuwenden.
Nach §§ 13 ff. HGB (Handelgesetzbuch) ist eine Zweigniederlassung eine vom Hauptgeschäft räumlich getrennte Niederlassung, die als zusätzlicher, auf Dauer gedachter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen ist und die in das Handelsregister eingetragen werden muss.
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Note added at 5 hrs (2008-06-18 12:47:04 GMT)
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@Hans G. Liepert: (sorry, hab Ihren comment zu rasch gelesen und beantwortet - lässt sich nicht mehr löschen)
Verstehe die Aufregung nicht - ich behaupte in meinem Beitrag ja gar nichts anderes... ->"wobei die Tochtergesellschaft im Unterschied zur Zweigniederlassung eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt."
Der Link zum Wirtschaftslexikon ist nur als Hilfe gedacht, die tatsächlich passende Rechtsform aus dem weiteren Kontext (der uns hier nicht vorliegt) zu bestimmen. Steht auch so...
Peer comment(s):
neutral |
Hans G. Liepert
: Zweigniederlassungen sind juristisch immer selbstständig, in der Schweiz können ausländische Unternehmen auch eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (vgl IPRG, u.a. Art 160)/ Die IHK ist für mich nicht relevant - in D und CH gilt das Gesetz
47 mins
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Die Industrie- und Handelskammer sagt was anderes: http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/exist...
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Discussion