dipòsit de vehicle Gelände des Abschleppdienstes

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Language pair:Catalan to German
Definition / notes:Verkehrsrecht: Abschleppkosten 19.06.2000


Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind abgeschleppte Autos von Abschleppunternehmen auch ohne sofortige Bezahlung an den Eigentümer herauszugeben. In dem zu untersuchenden Fall war ein Fahrzeug wegen Falschparkens abgeschleppt worden. Auf dem Gelände des Abschleppdienst sollte die Halterin die Kosten (220,00 DM) sofort zahlen, ansonsten wurde ihr die Herausgabe des PKW´s verweigert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte diese bundesweite Praxis für rechtswidrig. Die Abschleppfirmen dürfen demnach weder für die Polizei noch für das Ordnungsamt oder im eigenen Interesse Kosten beitreiben. Die Polizei muß die Abschleppkosten selber eintreiben.
(OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 16/99)
URL:http://www.kanzleibarth.de/Seiten/190600.htm
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