Passendes Rechnungstemplate?
Thread poster: Sonja Köppen
Sonja Köppen
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Mar 5, 2008

Liebe Kollegen,

ich suche nach einer Musterrechnung für Freiberufler, die Geschäfte mit dem Ausland machen. Bisher habe ich nur Transaktionen innerhalb Deutschlands abgewickelt und bin nicht allzu scharf auf Fehler, und ich finde nur Musterrechnungen, die für das innerdeutsche Gewerbe gedacht sind.

Könnt ihr mir da aus der Klemme helfen, wisst ihr einen Link? Wäre toll!


 
Rox-Edling
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...wie deutsche Rechnungen... Mar 5, 2008

...nur - ganz wichtig - möglichst im Adressfeld die UST-ID des Kunden eintragen, falls dieser in der EU (sonst entweder bei EU-Privatkunden USt aufschlagen oder bei EU-Kunden USt selber zahlen...).

Damit weder Kunde noch FA einen Herzkasper kriegen, sind diese Rechnungen bei mir zweisprachig.

Habe ich was vergessen?


 
Sonja Köppen
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Die USt ist eigentlich der Pferdefuß. Mar 5, 2008

Leider verstehe ich den Inhalt deiner Klammer nicht so recht. Ich merke, dass es tatsächlich in erster Linie die MwSt ist, die ich schlecht handhaben kann. Sagen wir, eine kleine Übersetzungsagentur in Spanien war der Kunde. Laut Finanzamt reicht bei mir die Steuernummer, ob ich nun umsatzsteuerbefreit bin oder nicht. Aber vom Kunden gehört dann die USt-ID rein? Und wie nehme ich in der Rechnung zur USt Stellung? ("Müssen Sie zuhause zahlen / mir zahlen / muss ich Ihnen zahlen. Zutreffendes ... See more
Leider verstehe ich den Inhalt deiner Klammer nicht so recht. Ich merke, dass es tatsächlich in erster Linie die MwSt ist, die ich schlecht handhaben kann. Sagen wir, eine kleine Übersetzungsagentur in Spanien war der Kunde. Laut Finanzamt reicht bei mir die Steuernummer, ob ich nun umsatzsteuerbefreit bin oder nicht. Aber vom Kunden gehört dann die USt-ID rein? Und wie nehme ich in der Rechnung zur USt Stellung? ("Müssen Sie zuhause zahlen / mir zahlen / muss ich Ihnen zahlen. Zutreffendes bitte ankreuzen" wäre doch eine elegante Lösung. )

[Edited at 2008-03-05 11:31]
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Rox-Edling
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Okay, war unklar, also... Mar 5, 2008

...abgesehen davon, dass meine USt-ID natürlich auf die Rechnung gehört, gilt folgendes:

- Kunden außerhalb der EU: keine zugehörige USt-ID notwendig, egal ob privat oder gewerblicher Kunde
- Kunden innerhalb der EU: deren USt-ID eintragen (möglichst ins Adressfeld, sagt mein Steuerberater), dann brauche ich für diese Rechnung keine USt. abzuführen.

In keinem der beiden Fälle wird USt berechnet, d.h. auch, keiner der beiden Geschäftspartner/-innen muss
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...abgesehen davon, dass meine USt-ID natürlich auf die Rechnung gehört, gilt folgendes:

- Kunden außerhalb der EU: keine zugehörige USt-ID notwendig, egal ob privat oder gewerblicher Kunde
- Kunden innerhalb der EU: deren USt-ID eintragen (möglichst ins Adressfeld, sagt mein Steuerberater), dann brauche ich für diese Rechnung keine USt. abzuführen.

In keinem der beiden Fälle wird USt berechnet, d.h. auch, keiner der beiden Geschäftspartner/-innen muss die USt abführen.

Bei Kunden innerhalb der EU, bei denen deren USt-ID auf der Rechnung fehlt, musst Du die USt an Dein Finanzamt abführen, egal ob sie auf der Rechnung ausgewiesen ist oder nicht.

Bei gewerblichen Kunden ist das eigene Dummheit, denn die sollten z.B. über eine no. TVA (F) oder NIF/CIF (E) verfügen, bei Privatkunden innerhalb der EU ohne Nummer sollte man dagegen die 19% ausweisen und in Rechnung stellen.



[Bearbeitet am 2008-03-05 11:38]

[Bearbeitet am 2008-03-05 11:39]
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Sonja Köppen
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Ah, nun ist es klarer, danke! Mar 5, 2008

USt-ID des Kunden ist im Adressfeld, ja.
Ich erhebe also selber keine. Muss man nicht gesetzlich bedingt darauf hinweisen, dass der (Geschäfts-)Kunde in seinem Land Steuern bezahlen muss?
Und führe ich irgendwas wie VAT: 0€ mit auf, oder lasse ich das komplett weg?

Mein freundlicher Finanzbeamter gestern schwor übrigens Stein und Bein, dass von mir die Angabe der Steuernummer reicht (ich habe noch keine USt-ID) - hat da jemand alarmierende gegenteilige Informationen
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USt-ID des Kunden ist im Adressfeld, ja.
Ich erhebe also selber keine. Muss man nicht gesetzlich bedingt darauf hinweisen, dass der (Geschäfts-)Kunde in seinem Land Steuern bezahlen muss?
Und führe ich irgendwas wie VAT: 0€ mit auf, oder lasse ich das komplett weg?

Mein freundlicher Finanzbeamter gestern schwor übrigens Stein und Bein, dass von mir die Angabe der Steuernummer reicht (ich habe noch keine USt-ID) - hat da jemand alarmierende gegenteilige Informationen?

Es tut mir Leid, dass ich so viel frage, aber das Procedere ist wirklich überraschend schwierig herauszufinden Es widersprechen sich sogar Leute, die es eigentlich wissen müssten.
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Rox-Edling
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In dubio... Mar 5, 2008

...pro eigener Steuerberater.

Die eigene Steuernummer hat es (anstelle der USt-ID) auch getan, zumindest kamen bis heute keine Klagen.

Ob der Kunde im eigenen Land Steuern zahlt, sollte Dich moralisch nicht belasten, Hauptsache er bezahlt Dich (pünktlich und ordentlich). Ich führe in diesen Fällen gar keine VAT auf, auch nicht als 0%, weil u.U. missverständlich. Eine ordentliche Rechnungsvorlage (falls eine benutzt wird) bekommt das hin.

Viele Grüße... See more
...pro eigener Steuerberater.

Die eigene Steuernummer hat es (anstelle der USt-ID) auch getan, zumindest kamen bis heute keine Klagen.

Ob der Kunde im eigenen Land Steuern zahlt, sollte Dich moralisch nicht belasten, Hauptsache er bezahlt Dich (pünktlich und ordentlich). Ich führe in diesen Fällen gar keine VAT auf, auch nicht als 0%, weil u.U. missverständlich. Eine ordentliche Rechnungsvorlage (falls eine benutzt wird) bekommt das hin.

Viele Grüße

Torsten
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Sonja Köppen
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Nicht moralisch ist die Belastung, Mar 5, 2008

mir kam nur mal zu Ohren, man sei gesetzlich zu diesem Hinweis verpflichtet.

Gut, dann schmeiße ich jede VAT raus, liste die beiden Steuernummern auf und hoffe, dass es so passt. Vielen Dank!


 
Sonja Köppen
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Heute habe ich nochmal mit dem Finanzamt meines Vertrauens telefoniert. Mar 6, 2008

Konkrete Informationen waren wieder überraschend schwer zu erwirtschaften. Hartnäckiges Nachfragen, ob und wo auslands USt zu erheben sei, förderte schließlich die Aussage zutage, Deutschland sei nicht berechtigt, USt zu erheben, übernehme aber weder eine Garantie für die Steuern, die andernorts anfielen, noch - in Rechtsform des telefonierenden Beamten - eine für die Richtigkeit dieser Aussage. Ich traute mich zu fragen, wie ich das formulieren soll. Man riet mir zu "inlands nicht steuer... See more
Konkrete Informationen waren wieder überraschend schwer zu erwirtschaften. Hartnäckiges Nachfragen, ob und wo auslands USt zu erheben sei, förderte schließlich die Aussage zutage, Deutschland sei nicht berechtigt, USt zu erheben, übernehme aber weder eine Garantie für die Steuern, die andernorts anfielen, noch - in Rechtsform des telefonierenden Beamten - eine für die Richtigkeit dieser Aussage. Ich traute mich zu fragen, wie ich das formulieren soll. Man riet mir zu "inlands nicht steuerbar" (die Dienstleistung, nehme ich an).
Also werde ich mir dafür ein englisches Äquivalent ausdenken und meine Netto-Auslandsrechnungen mit diesem Zusatz versehen. (Und weiter mit dem Gefühl existieren, dass eigentlich kein Mensch weiß, wie die perfekte Rechnung im jeweiligen Zusammenhang aussehen muss. )
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Susanne Rosenberg
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Guckst du hier Mar 7, 2008

Sonja Kroll wrote:
Man riet mir zu "inlands nicht steuerbar" (die Dienstleistung, nehme ich an).
Also werde ich mir dafür ein englisches Äquivalent ausdenken und meine Netto-Auslandsrechnungen mit diesem Zusatz versehen. (Und weiter mit dem Gefühl existieren, dass eigentlich kein Mensch weiß, wie die perfekte Rechnung im jeweiligen Zusammenhang aussehen muss. )


Es hat schon früher Diskussionen zu diesem Thema gegeben, die dir vielleicht auch weiterhelfen. Zum Beispiel hier:

http://www.proz.com/topic/24683
http://www.proz.com/topic/40757

Viel Erfolg!

Susanne

[Edited at 2008-03-07 06:45]


 
Sonja Köppen
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TOPIC STARTER
Habe ich geguckt, Mar 7, 2008

dankeschön!
Ich glaube, nun ist es einigermaßen klar.


 


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