Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung
Thread poster: Sabine Thaler
Sabine Thaler
Sabine Thaler  Identity Verified
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Oct 27, 2005

Erstmals in meiner Berufslaufbahn habe ich ein Mahnverfahren durchziehen müssen, das auch noch erfolglos war. Der Kunde (mit Sitz in D) hat auch auf den Mahnbescheid hin nicht gezahlt. Nun wurde mir vom AG Hagen (NRW), das für mich zuständig ist, ein Vollstreckungsbescheid zugestellt mit dem Vermerk "Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung müssen Sie selbst einleiten". Wenn eben möglich möchte ich keinen Anwalt hinzuziehen, und ich weiß aus Erfahrung, dass die Gerichte auch nicht gerade koope... See more
Erstmals in meiner Berufslaufbahn habe ich ein Mahnverfahren durchziehen müssen, das auch noch erfolglos war. Der Kunde (mit Sitz in D) hat auch auf den Mahnbescheid hin nicht gezahlt. Nun wurde mir vom AG Hagen (NRW), das für mich zuständig ist, ein Vollstreckungsbescheid zugestellt mit dem Vermerk "Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung müssen Sie selbst einleiten". Wenn eben möglich möchte ich keinen Anwalt hinzuziehen, und ich weiß aus Erfahrung, dass die Gerichte auch nicht gerade kooperativ sind. Wer kann mir einen Tip geben und mir sagen wie ich vorgehen soll?Collapse


 
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Gerichtsvollzieher Oct 27, 2005

Hallo,

wenn der Vollstreckungstitel bereits da ist, kann man mit diesem einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Üblicherweise sollte man zuvor herausfinden, wo sicher Gläbiger tatsächlich aufhält bzw. wo der gemeldete Wohnsitz ist und sich dort beim Amtsgericht den Namen des zuständigen Gerichtsvollziehers geben lassen.

Weitere Infos kann mit Sicherheit dann der Gerichtsvollzieher geben.

Viele Erfolg

Hans


 
Harry Bornemann
Harry Bornemann  Identity Verified
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Das war nicht erfolglos Oct 27, 2005

Erfolglos wäre, wenn der Schuldner widersprochen hätte und du das darauf folgende Gerichtsverfahren verloren hättest.

Durch den Vollstreckungsbescheid brauchst du jetzt noch nicht mal die Kosten für den Anwalt zu riskieren, nur noch die geringen Gebühren für den Gerichtsvollzieher, die dieser aber gleich mit eintreibt.

Falls der auch nichts holen kann, ist der Zeitpunkt für ein Inkassobüro gekommen.

Übrigens sind meiner Erfahrung nach die Gerichte,
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Erfolglos wäre, wenn der Schuldner widersprochen hätte und du das darauf folgende Gerichtsverfahren verloren hättest.

Durch den Vollstreckungsbescheid brauchst du jetzt noch nicht mal die Kosten für den Anwalt zu riskieren, nur noch die geringen Gebühren für den Gerichtsvollzieher, die dieser aber gleich mit eintreibt.

Falls der auch nichts holen kann, ist der Zeitpunkt für ein Inkassobüro gekommen.

Übrigens sind meiner Erfahrung nach die Gerichte, bzw. die zugehörigen Beratungsstellen, sehr kooperativ. Manchmal geben sie sogar kostenlos eine bessere Beratung als bezahlte Anwälte..

PS: Übrigens kann der Schuldner auch gegen den Vollstreckungsbescheid noch Widerspruch einlegen. Dazu muss er nur eine glaubhafte Entschuldigung finden, weshalb er auf den Mahnbescheid nicht reagiert hat.

[Edited at 2005-10-27 20:02]
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Rosa Maria Duenas Rios (X)
Rosa Maria Duenas Rios (X)  Identity Verified
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Please post in English Oct 27, 2005

Hello to all!

It is not my intention to be rude at all, but could you post in English or transfer your post to the German Forum, in accordance with Proz rules, please?

One of these days I am going to learn German, so I can understand what you wrote!

[Edited at 2005-10-27 20:38]


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
Germany
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Moving the thread... Oct 27, 2005

...thanks, Rosa - moving it to the German forum. Sorry for missing this one!

Best regards,
Ralf


 
RWSTranslation
RWSTranslation
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English Oct 28, 2005

Rosa Maria Duenas Rios wrote:

Hello to all!

It is not my intention to be rude at all, but could you post in English or transfer your post to the German Forum, in accordance with Proz rules, please?

One of these days I am going to learn German, so I can understand what you wrote!

[Edited at 2005-10-27 20:38]



Hallo,

ich will ja auch nicht unverschämt sein, aber warum werden die "normalen Posts in den anderen Foren nicht in ein sprachspezifisches "Englisch" Forum verschoben?

Ist Englisch wirklich so allmächtig, dass alle anderen Sprachen nur noch in Spezialforen verwendet werden dürfen?

Ich denke für die Sprache eines Posts sollte einfach gelten, dass die Sprache des ersten Postings verbindlich ist. Wer diese nicht beherrscht muss ggf. damit leben, dass er mal nicht alles mitbekommt.

Viele Grüß0e

Hans


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Forumsregeln Oct 28, 2005

Moin Hans,
schau bitte mal in die Regeln für die ProZ.com-Foren:


4. English as working language

English is recommended as a working language in forums not specifically designated for other languages. Exceptions are allowed, as long as they do not make the discussion difficult to follow.



ich will ja auch nicht unverschämt sein, aber warum werden die "normalen Posts in den anderen Foren nicht in ein sprachspezifisches "Englisch" Forum verschoben?

Ist Englisch wirklich so allmächtig, dass alle anderen Sprachen nur noch in Spezialforen verwendet werden dürfen?

Das hat mit "Übermacht" o.ä. absolut nix zu tun. Englisch ist als Arbeitssprache für die ProZ.com-Foren festgelegt - für Diskussionen in anderen Sprachen gibt's das jeweilige Forum.

Ich denke für die Sprache eines Posts sollte einfach gelten, dass die Sprache des ersten Postings verbindlich ist. Wer diese nicht beherrscht muss ggf. damit leben, dass er mal nicht alles mitbekommt.

Auch ein berechtigter Ansatz - aber nicht der von ProZ.com gewählte. Du wirst vielleicht bemerkt haben, dass ich - von begründeten Ausnahmen abgesehen - englischsprachige Threads auch aus dem deutschen Forum in das jeweils passende verschiebe.

Gruß Ralf


 
Susanne Rosenberg
Susanne Rosenberg  Identity Verified
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Eine allerletzte Frist setzen Oct 28, 2005

Hallo Sabine,

vor einigen Jahren habe ich leider auch diesen mühsamen Weg gehen müssen. Als ich den Vollstreckungsbescheid in der Hand hielt, habe ich ihn an die Kundin gefaxt – mit einer eindeutigen Aufforderung, den fälligen Betrag zzgl. Zinsen und der bis dahin entstandenen Gerichts-/Mahnkosten binnen 2 Tagen zu überweisen. Dabei habe ich selbstverständlich deutlich gemacht, dass ich anderenfalls einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben meiner Forderung beauftragen wür
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Hallo Sabine,

vor einigen Jahren habe ich leider auch diesen mühsamen Weg gehen müssen. Als ich den Vollstreckungsbescheid in der Hand hielt, habe ich ihn an die Kundin gefaxt – mit einer eindeutigen Aufforderung, den fälligen Betrag zzgl. Zinsen und der bis dahin entstandenen Gerichts-/Mahnkosten binnen 2 Tagen zu überweisen. Dabei habe ich selbstverständlich deutlich gemacht, dass ich anderenfalls einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben meiner Forderung beauftragen würde. Am nächsten Tag war das Geld auf meinem Konto, einschließlich der Nebenforderung, völlig kommentarlos.

Mir ist bewusst, dass dies nicht immer so gut klappt, und natürlich kannst du auch gleich einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Ich habe mich allerdings für diesen "letzten Versuch" entschieden, da ich mir nicht sicher war, ob die Kundin zahlungsunfähig oder vielleicht sogar untergetaucht war (inzwischen hatte ich einige wenig erfreuliche Geschichten über sie in Erfahrung gebracht) – und die Kosten für den Gerichtsvollzieher muss man zunächst einmal selbst übernehmen. Hätte der Gerichtsvollzieher keinen Erfolg gehabt, wäre mein Verlust somit noch größer gewesen.

Also dann, ich wünsche dir viel Glück!

Susanne

[Edited at 2005-10-28 07:19]
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Sabine Thaler
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TOPIC STARTER
Vielen Dank für Eure Hilfe Oct 28, 2005

Ich werde zunächst einmal Susanne's Rat befolgen und ein letztes Fax schicken.
Sorry wegen der Sprache und der Verletzung der Forumsregeln, aber mir war nicht klar, dass es auch ein deutsches Forum gibt. Da das Problem bzw. eher die Lösung dazu deutschland-spezifisch ist hatte ich beschlossen, in deutsch zu schreiben. Es gibt so viele Informationen in proz.com, dass ich einfach nicht die Zeit habe, mich mit allem vertraut zu machen.


 
Ralf Lemster
Ralf Lemster  Identity Verified
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Kein Problem Oct 28, 2005

Hallo Sabine,

Sorry wegen der Sprache und der Verletzung der Forumsregeln, aber mir war nicht klar, dass es auch ein deutsches Forum gibt. Da das Problem bzw. eher die Lösung dazu deutschland-spezifisch ist hatte ich beschlossen, in deutsch zu schreiben. Es gibt so viele Informationen in proz.com, dass ich einfach nicht die Zeit habe, mich mit allem vertraut zu machen.

Nix passiert - ich treffe auch nicht immer das richtige Forum...


Gruß Ralf


 


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