Berechnung von Beglaubigungen / beglaubigten Übersetzungen Thread poster: danilingua
| danilingua Germany Local time: 03:29 English to German + ...
Hallo liebe Leser, heute Morgen bin ich kurz erschrocken, denn ein Gespräch mit einer Kollegin hat ergeben, dass die Berechnung des "Abstempelns" also "die Beglaubigung" an sich, in ihrem Bundesland nicht erlaubt sei. Wer unter uns beglaubigt, kommt auch aus Hessen und kann helfen, "Lücht in die Dunkel" zu bringen? Wie berechnet Ihr beglaubigte Übersetzungen? Was steht auf der Rechnung? ... See more Hallo liebe Leser, heute Morgen bin ich kurz erschrocken, denn ein Gespräch mit einer Kollegin hat ergeben, dass die Berechnung des "Abstempelns" also "die Beglaubigung" an sich, in ihrem Bundesland nicht erlaubt sei. Wer unter uns beglaubigt, kommt auch aus Hessen und kann helfen, "Lücht in die Dunkel" zu bringen? Wie berechnet Ihr beglaubigte Übersetzungen? Was steht auf der Rechnung? Oder gibt es bei Euch den Stempel frei Haus? Fragen über Fragen, ich freue mich auf die Antwort (gerade eben muss ich wieder eine beglaubigte Übersetzung anfertigen....) VG Daniela ▲ Collapse | | | opolt Germany Local time: 03:29 English to German + ...
Nach meiner Meinung kannst du berechnen, was du willst, im Rahmen dessen, was nicht als sittenwidrig gilt und sonst nicht gegen das Gesetz verstößt. Aber wie es so schön heißt, IANAL, "I am not a lawyer". Ich persönlich berechne keine "Stempelgebühr", das wäre mir irgendwie zu beamtenmäßig. Wie auch immer, falls eine Beglaubigungsgebühr unrechtmäßig sein sollte, kannst du's ja einfach anders nennen, z.B. "Grundgebühr". Oder du erhöhst den Zeilenpreis.
[Ed... See more Nach meiner Meinung kannst du berechnen, was du willst, im Rahmen dessen, was nicht als sittenwidrig gilt und sonst nicht gegen das Gesetz verstößt. Aber wie es so schön heißt, IANAL, "I am not a lawyer". Ich persönlich berechne keine "Stempelgebühr", das wäre mir irgendwie zu beamtenmäßig. Wie auch immer, falls eine Beglaubigungsgebühr unrechtmäßig sein sollte, kannst du's ja einfach anders nennen, z.B. "Grundgebühr". Oder du erhöhst den Zeilenpreis.
[Edited at 2011-09-14 10:35 GMT] ▲ Collapse | | | Katrin Suchan Local time: 03:29 Member (2004) English to German + ... Zeilenpreis erhöhen | Sep 14, 2011 |
Hallo, mir ist offiziell nichts bekannt, dass es verboten ist, die Beglaubigung extra zu berechnen. Ich halte es aber auch so, dass ich einen höheren Zeilenpreis für beglaubigte Übersetzungen berechne. Das finde ich auch den Kunden mit kleinen Übersetzungen gegenüber fairer. Bei einem höheren Zeilenpreis regelt sich die Beglaubigungsgebühr damit quasi proportional zur Länge der Übersetzung. Viele Grüße, Katrin | | | Richard Schneider (X) Germany English to German + ... Wenn Auftraggeber Gericht, dann keine "Beglaubigungsgebühr" | Sep 14, 2011 |
Wahrscheinlich meint deine Kollegin Folgendes: Wenn das Gericht selbst die Übersetzung bei dir in Auftrag gegeben hat, dann darf man diesem keine "Beglaubigungsgebühr" in Rechnung stellen. Das ist wohl in allen Bundesländern so. Weitere Ausnahmen sind mir nicht bekannt. | |
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danilingua Germany Local time: 03:29 English to German + ... TOPIC STARTER
ich danke Euch für Eure Beiträge. Das hat geholfen Daniela | | | Claus Sprick Germany Local time: 03:29 Member French to German + ...
Nur im Anwendungsbereich des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), also bei Aufträgen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, ist eine Beglaubigungsgebühr nicht vorgesehen, vgl. §§ 11, 12 JVEG. Das JVEG ist ein Bundesgesetz, gilt also in allen Bundesländern. Sie in Rechnung zu stellen ist aber auch dort nicht *verboten*, sondern nur zwecklos. In allen anderen Bereichen herrscht Vertragsfreiheit - man kann eine solche "Gebühr", d.h. einen Aufschlag,... See more Nur im Anwendungsbereich des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), also bei Aufträgen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, ist eine Beglaubigungsgebühr nicht vorgesehen, vgl. §§ 11, 12 JVEG. Das JVEG ist ein Bundesgesetz, gilt also in allen Bundesländern. Sie in Rechnung zu stellen ist aber auch dort nicht *verboten*, sondern nur zwecklos. In allen anderen Bereichen herrscht Vertragsfreiheit - man kann eine solche "Gebühr", d.h. einen Aufschlag, mit dem Auftraggeber vereinbaren oder auch nicht.
[Bearbeitet am 2011-09-17 06:02 GMT] ▲ Collapse | | | There is no moderator assigned specifically to this forum. To report site rules violations or get help, please contact site staff » Berechnung von Beglaubigungen / beglaubigten Übersetzungen Protemos translation business management system | Create your account in minutes, and start working! 3-month trial for agencies, and free for freelancers!
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