Berechnung von Beglaubigungen / beglaubigten Übersetzungen
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danilingua
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Sep 14, 2011

Hallo liebe Leser,

heute Morgen bin ich kurz erschrocken, denn ein Gespräch mit einer Kollegin hat ergeben, dass die Berechnung des "Abstempelns" also "die Beglaubigung" an sich, in ihrem Bundesland nicht erlaubt sei.

Wer unter uns beglaubigt, kommt auch aus Hessen und kann helfen, "Lücht in die Dunkel" zu bringen?
Wie berechnet Ihr beglaubigte Übersetzungen?
Was steht auf der Rechnung?
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Hallo liebe Leser,

heute Morgen bin ich kurz erschrocken, denn ein Gespräch mit einer Kollegin hat ergeben, dass die Berechnung des "Abstempelns" also "die Beglaubigung" an sich, in ihrem Bundesland nicht erlaubt sei.

Wer unter uns beglaubigt, kommt auch aus Hessen und kann helfen, "Lücht in die Dunkel" zu bringen?
Wie berechnet Ihr beglaubigte Übersetzungen?
Was steht auf der Rechnung?
Oder gibt es bei Euch den Stempel frei Haus?

Fragen über Fragen, ich freue mich auf die Antwort (gerade eben muss ich wieder eine beglaubigte Übersetzung anfertigen....)

VG

Daniela
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opolt
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Ganz normal Sep 14, 2011

Nach meiner Meinung kannst du berechnen, was du willst, im Rahmen dessen, was nicht als sittenwidrig gilt und sonst nicht gegen das Gesetz verstößt. Aber wie es so schön heißt, IANAL, "I am not a lawyer".

Ich persönlich berechne keine "Stempelgebühr", das wäre mir irgendwie zu beamtenmäßig. Wie auch immer, falls eine Beglaubigungsgebühr unrechtmäßig sein sollte, kannst du's ja einfach anders nennen, z.B. "Grundgebühr". Oder du erhöhst den Zeilenpreis.


[Ed
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Nach meiner Meinung kannst du berechnen, was du willst, im Rahmen dessen, was nicht als sittenwidrig gilt und sonst nicht gegen das Gesetz verstößt. Aber wie es so schön heißt, IANAL, "I am not a lawyer".

Ich persönlich berechne keine "Stempelgebühr", das wäre mir irgendwie zu beamtenmäßig. Wie auch immer, falls eine Beglaubigungsgebühr unrechtmäßig sein sollte, kannst du's ja einfach anders nennen, z.B. "Grundgebühr". Oder du erhöhst den Zeilenpreis.


[Edited at 2011-09-14 10:35 GMT]
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Katrin Suchan
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Zeilenpreis erhöhen Sep 14, 2011

Hallo,

mir ist offiziell nichts bekannt, dass es verboten ist, die Beglaubigung extra zu berechnen.

Ich halte es aber auch so, dass ich einen höheren Zeilenpreis für beglaubigte Übersetzungen berechne. Das finde ich auch den Kunden mit kleinen Übersetzungen gegenüber fairer. Bei einem höheren Zeilenpreis regelt sich die Beglaubigungsgebühr damit quasi proportional zur Länge der Übersetzung.

Viele Grüße,
Katrin


 
Richard Schneider (X)
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Wenn Auftraggeber Gericht, dann keine "Beglaubigungsgebühr" Sep 14, 2011

Wahrscheinlich meint deine Kollegin Folgendes: Wenn das Gericht selbst die Übersetzung bei dir in Auftrag gegeben hat, dann darf man diesem keine "Beglaubigungsgebühr" in Rechnung stellen. Das ist wohl in allen Bundesländern so. Weitere Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

 
danilingua
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danke Sep 15, 2011

ich danke Euch für Eure Beiträge. Das hat geholfen

Daniela


 
Claus Sprick
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mit Richard Sep 17, 2011

Nur im Anwendungsbereich des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), also bei Aufträgen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, ist eine Beglaubigungsgebühr nicht vorgesehen, vgl. §§ 11, 12 JVEG. Das JVEG ist ein Bundesgesetz, gilt also in allen Bundesländern.

Sie in Rechnung zu stellen ist aber auch dort nicht *verboten*, sondern nur zwecklos.

In allen anderen Bereichen herrscht Vertragsfreiheit - man kann eine solche "Gebühr", d.h. einen Aufschlag,
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Nur im Anwendungsbereich des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), also bei Aufträgen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, ist eine Beglaubigungsgebühr nicht vorgesehen, vgl. §§ 11, 12 JVEG. Das JVEG ist ein Bundesgesetz, gilt also in allen Bundesländern.

Sie in Rechnung zu stellen ist aber auch dort nicht *verboten*, sondern nur zwecklos.

In allen anderen Bereichen herrscht Vertragsfreiheit - man kann eine solche "Gebühr", d.h. einen Aufschlag, mit dem Auftraggeber vereinbaren oder auch nicht.

[Bearbeitet am 2011-09-17 06:02 GMT]
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