OT: Eintauschen des Führerscheins??
Thread poster: Karin Walker (X)
Karin Walker (X)
Karin Walker (X)  Identity Verified
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Feb 19, 2004

Hallo,

Unter Euch Lieben ist sicherlich jemand, auf den dieses 'Problem' schon mal zugekommen ist. Mein Mann ist Brite und hat seit weiß der Himmel wann einen GB-Führerschein (den alten, ohne Foto). Es ist das EG-Modell (rosa Lappen). Jetzt höre ich von einer Freundin (Amerikanerin), dass alle, nicht nur nicht-EU-Bürger, innerhalb einer bestimmten Zeit nach Umzug nach Deutschland das gute Stück für ein dt. Modell eintauschen muss. Und dieser Zeitraum liegt mit Sicherheit unte
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Hallo,

Unter Euch Lieben ist sicherlich jemand, auf den dieses 'Problem' schon mal zugekommen ist. Mein Mann ist Brite und hat seit weiß der Himmel wann einen GB-Führerschein (den alten, ohne Foto). Es ist das EG-Modell (rosa Lappen). Jetzt höre ich von einer Freundin (Amerikanerin), dass alle, nicht nur nicht-EU-Bürger, innerhalb einer bestimmten Zeit nach Umzug nach Deutschland das gute Stück für ein dt. Modell eintauschen muss. Und dieser Zeitraum liegt mit Sicherheit unter den 4 Jahren, die mein Mann schon hier in Deutschland lebt.

Ich hab ein bisschen Angst gekriegt und traue mich kaum, beim Strassenverkehrsamt nachzufragen, weil wir eine saftige Strafe bzw. eine erneute Führerscheinprüfung fürchten. Kann mir irgendjemand sagen, wie die Lage zur Zeit ist und was dieser Nicht-Tausch für Konsequenzen haben könnte?

TIA
Karin
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Thijs van Dorssen
Thijs van Dorssen  Identity Verified
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Einfach nachfragen bei der Stadt, warten bringt nichts.... Feb 19, 2004

Hi Karin,

ich hatte damals nur ein Jahr Zeit um meinen niederländischen Führerschein zu tauschen.

Also, das ist was die Polizei mir dann nach 6 Jahren Aufenthalt in D bei einer normalen Verkehrskontrolle erzählte.

Ich hatte dann das Vergnügen den deutschen Fürhrerschein neu machen zu dürfen. Jetzt besitze ich zwei, einen niederländischen und einen deutschen.

Hier hast du den Kommentar der Stadt Köln:


Eventuelle Fr
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Hi Karin,

ich hatte damals nur ein Jahr Zeit um meinen niederländischen Führerschein zu tauschen.

Also, das ist was die Polizei mir dann nach 6 Jahren Aufenthalt in D bei einer normalen Verkehrskontrolle erzählte.

Ich hatte dann das Vergnügen den deutschen Fürhrerschein neu machen zu dürfen. Jetzt besitze ich zwei, einen niederländischen und einen deutschen.

Hier hast du den Kommentar der Stadt Köln:


Eventuelle Fragen, ob mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug geführt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, müssen anhand der Einzelfallumstände geklärt werden.

Die Rechtslage lässt eine pauschale Information nicht zu.

Bitte wenden Sie sich an die Führerscheinsachbearbeiter/innen in den Meldehallen der Bürgerämter und beim Amt für öffentliche Ordnung.

URL's:

http://www.stadt-koeln.de/bol/themen/bezirksrathaeuser/buergeramt/index.html

http://www.stadt-koeln.de/aemter/32/322/index.html

Ich bin sicher, dass es auf der städtischen Website der Stadt BN auch einiges zu lesen gibt.

Sorry, dass ich keine schönere Nachricht für dich habe.


Gruß
Thijs
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Susanne Rosenberg
Susanne Rosenberg  Identity Verified
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Bei mir war's leichter... Feb 19, 2004

Mir hat man seinerzeit (1989) auch erklärt, dass der Führerschein aus dem ‚Heimatland’ nach einem permanenten Wohnsitzwechsel nur ein Jahr lang im neuen Land gültig ist, und dass danach ein neuer - in diesem Fall deutscher - Führerschein beantragt werden muss. Ich musste allerdings keine neue Prüfung ablegen, sondern lediglich den alten Führerschein vorlegen. Und ich durfte damals auch noch meinen dänischen Führerschein behalten, weil ich sagte, dass ich möglicherweise irgendwann ei... See more
Mir hat man seinerzeit (1989) auch erklärt, dass der Führerschein aus dem ‚Heimatland’ nach einem permanenten Wohnsitzwechsel nur ein Jahr lang im neuen Land gültig ist, und dass danach ein neuer - in diesem Fall deutscher - Führerschein beantragt werden muss. Ich musste allerdings keine neue Prüfung ablegen, sondern lediglich den alten Führerschein vorlegen. Und ich durfte damals auch noch meinen dänischen Führerschein behalten, weil ich sagte, dass ich möglicherweise irgendwann einmal nach Dänemark zurückgehen würde.

Was eine eventuelle Strafe betrifft, kann ich mir kaum vorstellen, dass dein Mann jetzt gesteinigt oder aus dem Lande verwiesen wird. Ich denke, dass er höchstens mit einem Bußgeld wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis oder etwas in der Art rechnen muss - und wahrscheinlich auch nur, wenn er beim Fahren angehalten wird, also sozusagen auf frischer Tat ertappt wird. Schlimmstenfalls wird er wie Thijs die Führerscheinprüfung wiederholen müssen.

Also, Kopf hoch – es ist sicher alles nur halb so schlimm

Susanne
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Aleksandar Krga
Aleksandar Krga  Identity Verified
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Mit fremden Fahrausweis nur bis 6 Monate Feb 19, 2004

Bis etwa 89, 90 koennte man den fremden Fuehrerschein einfach tauschen. Voraussetzung war, jemmand mit eigenem Auto hat bestaetigt, dass Sie sein (ihr) Auto fuer Uebung nutzen duerften.

Danach war diese Regelung geloescht, und man koennte nur noch einen neuen Fuehrerschein machen. Die Details haengen glaube ich von dem Bundesland ab. Alle die vorlaeufig in Deutschland leben (zum Beispiel Aufenthaltsbewilligung, und Aufenthalt kuerzer als 6 Monate) duerfen mit fremden oder internatio
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Bis etwa 89, 90 koennte man den fremden Fuehrerschein einfach tauschen. Voraussetzung war, jemmand mit eigenem Auto hat bestaetigt, dass Sie sein (ihr) Auto fuer Uebung nutzen duerften.

Danach war diese Regelung geloescht, und man koennte nur noch einen neuen Fuehrerschein machen. Die Details haengen glaube ich von dem Bundesland ab. Alle die vorlaeufig in Deutschland leben (zum Beispiel Aufenthaltsbewilligung, und Aufenthalt kuerzer als 6 Monate) duerfen mit fremden oder internationalen Fuehrerscheinen fahren, alle anderen muessen Deutsche Papiere haben.

Fragen Sie einfach, Sie koennen dort immer angeben, dass Ihr Mann bis jetzt nicht gefahren ist. Ich vermute, dass er fristlose Aufenthaltgenehmigung hat, so wird er hoechstwahrscheinlich einen neuen Fuehrerschein machen muessen.

Schoene Gruesse aus Serbien,
Aleksandar
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Thijs van Dorssen
Thijs van Dorssen  Identity Verified
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Nach 4 Jahren ist da nicht viel Zeit mehr.. Feb 19, 2004

Da hast du aber Glück gehabt.

Mir hat man seinerzeit (1989) auch erklärt, dass der Führerschein aus dem ‚Heimatland’ nach einem permanenten Wohnsitzwechsel nur ein Jahr lang im neuen Land gültig ist, und dass danach ein neuer - in diesem Fall deutscher - Führerschein beantragt werden muss.

Das kann dann aber nur kurz nachdem das erste Jahr um war gewesen sein, oder? Bei mir war nach 6 Jahren nix mehr zu machen. Karin's hubby ist auch schon seit 4 Jahren hier. Hmm...

Ich denke, dass er höchstens mit einem Bußgeld wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis oder etwas in der Art rechnen muss - und wahrscheinlich auch nur, wenn er beim Fahren angehalten wird, also sozusagen auf frischer Tat ertappt wird.

Genau so sieht es aus, man darf sich einfach nicht erwischen lassen. Mal ohne Spass, fahren ohne gültigen FS ist eigentlich etwas problematisch. (Stichwort Versicherungsschutz)

Schlimmstenfalls wird er wie Thijs die Führerscheinprüfung wiederholen müssen.

Also, Kopf hoch – es ist sicher alles nur halb so schlimm

Es ist in der Tat nicht so schlimm. Man muss nur fahren wie die eigene Oma. Dann hat man den neuen Lappen schon halb in der Tasche.

Man kann als allerletzte Notlösung sich hier abmelden und wieder in der eigenen Heimat anmelden mit allen dazugehörenden Problemen (Steuererklärung etc.). Dann kann man es nach einem halben Jahr wieder hier versuchen.

Karin's Mann soll sich eine nette Beamtin aussuchen und einfach kräftig auf die Tränendrüse drücken, vielleicht hilft es. Etwas anderes fällt mir auch nicht ein.

So, ich muss feiern. Das Auto lasse ich stehen....


[Edited at 2004-02-19 18:39]


 
Befanetta81
Befanetta81
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Unternimm was! Feb 19, 2004

Als mein Papa von Deutschland nach Italien gezogen ist (vor 1 Jahr) mußte er das mit dem Führerschein melden! Die Polizei hatte ihn angehalten und mit dem deutschen Führerschein ertappt! Zum Glück haben die ein Auge zugedrückt, und ihm ein paar Tage zeit gegeben um alles zu klären, ansonsten wäre ihm der Führerschein entzogen worden. Also bitte nicht warten aus Angst. Ist besser zu fragen als auf frischer Tat ertappt zu werden.

 
Emmanuelle Riffault
Emmanuelle Riffault  Identity Verified
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Habe da andere Infos.. Feb 19, 2004

Vielleicht ist es nur eine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland aber ich habe vor ca. 5 Jahren erfahren, dass man seinen Führerschein nicht mehr tauschen muss (stand sogar in der Zeitung). Ich bin Französin, habe einen schönen rosa Führerschein, auf dem ein großes F steht, habe meinen festen Wohnsitz in Deutschland seit ca. 3 Jahren und muss meinen lieben echten ursprünglichen Führerschein nicht tauschen...
Aber vielleicht doch lieber nachfragen.
Gruß

Nr.
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Vielleicht ist es nur eine Einigung zwischen Frankreich und Deutschland aber ich habe vor ca. 5 Jahren erfahren, dass man seinen Führerschein nicht mehr tauschen muss (stand sogar in der Zeitung). Ich bin Französin, habe einen schönen rosa Führerschein, auf dem ein großes F steht, habe meinen festen Wohnsitz in Deutschland seit ca. 3 Jahren und muss meinen lieben echten ursprünglichen Führerschein nicht tauschen...
Aber vielleicht doch lieber nachfragen.
Gruß

Nr. 2

Bei der Stadt Neuss im Internet : Folgendes ist eventuell in Italien passiert
"Von Besuchern des Strassenverkehrsamtes wird immer wieder berichtet, dass in einigen Ländern der Europäischen Union (insbesondere Österreich, vereinzelt Italien, neuerdings auch in den Niederlanden) "alte" deutsche Führerscheine nicht anerkannt und von den Kraftfahrern hohe Bußgelder (bis zu 300 DM) gefordert werden. Diese Verfahrensweise verstößt gegen geltendes EU - Recht, da gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente in den EU-Staaten anerkannt werden müssen. Daher dürfen weder der neue Kartenführerschein noch eine Übersetzung bzw. ein internationaler Führerschein verlangt werden. Leider ist es im Einzelfall schwierig, gegen ein im Ausland verhängtes Bußgeld anzugehen. Eine Rückforderung des ggf. verhängten Bußgeldes ist zwar möglich, in der Regel jedoch sehr zeitaufwendig.

Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW (www.mwmtv.nrw.de) hat mit Runderlass vom 22.09.2000 ein Schreiben der EU - Kommission an alle Botschafter der Mitgliedsstaaten bekanntgegeben, worin nochmals auf die geltende Rechtslage innerhalb der EU hingewiesen wird."

Nr. 3
Es gilt also nicht nur für Franzosen
"If you hold a driving licence from a member state of the European Union (EU) or a
contracting state of the Agreement on the European Economic Area (EEA), it will, in
principle, remain valid until its expiry even after having established your residence in the Federal
Republic of Germany."
http://www.kreis-neuss.de/kommunen/kreisneuss/www.nsf/index?readform&mnn=buerger


[Edited at 2004-02-19 22:33]
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RobinB
RobinB  Identity Verified
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Alles halb so schlimm Feb 20, 2004

Karin,

When I arrived in Germany 20 years ago, I did indeed have to swap my UK driving licence for a (pink) German one within a year (didn't even cost anything back then).

The rules are different now, and as far as I'm aware, EU citizens no longer have to do this. However, this might depend on which type of licence they hold, i.e. one with or without a photo. If a photo driving licence is needed, I suggest that your husband simply gets in touch with DVLC Swansea (or wha
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Karin,

When I arrived in Germany 20 years ago, I did indeed have to swap my UK driving licence for a (pink) German one within a year (didn't even cost anything back then).

The rules are different now, and as far as I'm aware, EU citizens no longer have to do this. However, this might depend on which type of licence they hold, i.e. one with or without a photo. If a photo driving licence is needed, I suggest that your husband simply gets in touch with DVLC Swansea (or whatever it's called nowadays) and arranges for the issue of a new photo licence. Then he can happily drive over here "without fear", as it were.

Alternatively, ask the British Consulate in Düsseldorf (or maybe try their website?)

HTH,
Robin
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Karin Walker (X)
Karin Walker (X)  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Thank you everyone - jetzt bin ich schlauer! Feb 20, 2004

Ich habe meinen Mut zusammengenommen und heutem morgen beim Strassenverkehrsamt nachgefragt. Tatsächlich ist es nicht länger nötig, einen EG-(rosa)-Führerschein in einen deutschen umzutauschen. Auch nicht, wenn - wie bei den Briten früher üblich - kein Foto drauf ist. Hier sollte man aber bei einer evtl. Kontrolle einen Lichtbildausweis bei sich tragen. Ein Umtausch in einen dt. Führerschein im Kreditkartenformat ist möglich, kostet in Bonn 35 Euro (wenn man einen nicht-dt. Lappen hatte)... See more
Ich habe meinen Mut zusammengenommen und heutem morgen beim Strassenverkehrsamt nachgefragt. Tatsächlich ist es nicht länger nötig, einen EG-(rosa)-Führerschein in einen deutschen umzutauschen. Auch nicht, wenn - wie bei den Briten früher üblich - kein Foto drauf ist. Hier sollte man aber bei einer evtl. Kontrolle einen Lichtbildausweis bei sich tragen. Ein Umtausch in einen dt. Führerschein im Kreditkartenformat ist möglich, kostet in Bonn 35 Euro (wenn man einen nicht-dt. Lappen hatte), und sonst 24 Euro. Ich glaube, das machen wir bald mal. Was für eine Erleichterung. Danke an Euch alle!

Bonn Alaaf!

Karin
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Charlotte Blank
Charlotte Blank  Identity Verified
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Das wollte ich schon gestern abend schicken,... Feb 20, 2004

aber proz.com war nicht zu erreichen - jetzt sehe ich aber, dass es sich (zum Glück!) erledigt hat. Vielleicht sind die Quellen aber trotzdem auch für andere Sachen in Verbindung mit den EU-Regelungen aufschluss- und hilfreich.

Eine schöne Übersicht (auch zu anderen Themen, die den EU-Bürgern auf den Nägeln brennen) gibt es unter
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aber proz.com war nicht zu erreichen - jetzt sehe ich aber, dass es sich (zum Glück!) erledigt hat. Vielleicht sind die Quellen aber trotzdem auch für andere Sachen in Verbindung mit den EU-Regelungen aufschluss- und hilfreich.

Eine schöne Übersicht (auch zu anderen Themen, die den EU-Bürgern auf den Nägeln brennen) gibt es unter http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/update/score/cflistde.pdf

"46. Führerschein: Viele Beschwerden kommen aus den Ländern, die mit der Umsetzung der letzten Richtlinie über den Führerschein in Verzug geraten sind und in denen noch immer ein Umtausch des Führerscheins vorgeschrieben ist. Viele Autofahrer nahmen irrtümlich an, daß das schon vor dem 1. Juli 1996 nicht mehr nötig gewesen sei. Hier bestand also ein enormes Informationsproblem. Schlecht unterrichtete Autofahrer werden zu ihrem großen Erstaunen plötzlich wegen fehlender Fahrerlaubnis belangt, wobei einige Mitgliedstaaten überhaupt kein Entgegenkommen zeigen. Das Konzept des „Gemeinschaftsmodells“ für den Führerschein hat viele Leute in die Irre geführt. Das Problem taucht immer wieder auf, wenn irgendwann festgestellt wird, daß jemand, der schon lange in einem Land wohnt, immer noch mit dem Führerschein seines Herkunftslandes fährt. In bezug auf den Motorradführerschein haben Motorradfahrer die (rechtlich unbegründete) Beschwerde vorgebracht, daß sie in ihrem Herkunftsland mit einem Führerschein Klasse B eine Maschine mit kleinem Hubraum fahren dürfen, im Gastland dagegen nicht."

Und in einer anderen Quelle (http://www.detlef-grosse.de/konkret/g-konkr.rtf.) heißt es klipp und klar: "Führerschein: Im Juli 1996 ist die Richtlinie über den europäischen Führerschein in Kraft getreten. In allen Mitgliedstaaten der EU erwerben danach Fahrschüler den Führerschein nach einem einheitlichen Verfahren und mit einer einheitlichen Klasseneinteilung. Der neue EU-Führerschein gilt zeitlich unbegrenzt in allen Mitgliedstaaten. Ein Umtausch bei längeren Aufenthalten ist nicht mehr nötig. Auch Führerscheine, die noch nach den alten Regeln gemacht wurden, müssen seitdem nicht mehr umgetauscht werden." und
"Schon seit Juli 1996 gelten die in einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine europaweit. Der bisher vorgeschriebene Umtausch des Führerscheins bei einem mehrjährigen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union entfällt.
Die Broschüre "Der neue EU-Führerschein und die neue Punkteregelung" ist erhältlich beim Bundesministerium für Verkehr, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn. Richtlinie vom 29.7.1991, in: Amtsblatt der EG Nr. L 237/1 vom 24.8.1991"

Das verstehe ich so, dass Ihr Euch keinerlei Gedanken mehr darüber zu machen braucht

Charlotte
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Hans G. Liepert
Hans G. Liepert  Identity Verified
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In memoriam
Qualität der Antworten Feb 20, 2004

Karin Gartshore wrote:

Kann mir irgendjemand sagen, wie die Lage zur Zeit ist und was dieser Nicht-Tausch für Konsequenzen haben könnte?



Deine Frage habe ich mit Interesse verfolgt (weil ich vor einiger Zeit meinen guten, uralten deutschen Führerschein in den Schweizer Fahrausweis tauschen musste). Erstaunlich finde ich die Antworten: Bis auf 1 einzige Antwort waren alle auf dem falschen Dampfer, hatten die üblichen Bürokratieängste, bangten um Versicherungsschutz oder sahen den Weg in die Kleinkriminalität vorgezeichnet.
Wenn Du dich wegen der möglichen Konsequenzen erhängt hättest, das Forum hätte die Kollektivschuld. Im Ernst: Wenn ich nicht sicher bin, gebe ich keine Antwort, höchstens Hinweise auf jemand, der es besser weiss - warum war das hier so eklatant anders?


 


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OT: Eintauschen des Führerscheins??






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