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Würdet ihr diesen Vertrag unterschreiben?
Thread poster: opolt
opolt
opolt  Identity Verified
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Jul 6, 2010

Hallo liebe Kollegen,

eine Übersetzungsagentur stellt in ihren AGB folgende Bedingungen auf:

- Der Übersetzer darf grundsätzlich weder Teilleistungen erbringen, noch solche in Rechnung stellen.

- Der Übersetzer muss die "Daten" nach Auftragserledigung sofort vernichten (aus d. Kontext geht hervor, dass damit u.a. die bearbeiteten Dateien gemeint sind).

- Der Übersetzer muss die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich du
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Hallo liebe Kollegen,

eine Übersetzungsagentur stellt in ihren AGB folgende Bedingungen auf:

- Der Übersetzer darf grundsätzlich weder Teilleistungen erbringen, noch solche in Rechnung stellen.

- Der Übersetzer muss die "Daten" nach Auftragserledigung sofort vernichten (aus d. Kontext geht hervor, dass damit u.a. die bearbeiteten Dateien gemeint sind).

- Der Übersetzer muss die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich durch die Übersetzung ergeben, z.B. "wegen des Inhalts der Übersetzungsleistungen", evtl. Urheberrechte, sowie evtl. sich hieraus ergebender Gerichts- o. Anwaltskosten.

Ich persönlich finde alle diese Klauseln ziemlich deftig, insbesondere die erste und die dritte. Ist sowas heutzutage etwa der Standard bei den Agenturen? Gehen die etwa grundsätzlich davon aus, dass die Versicherung des Übersetzers den dritten Punkt abdeckt?

*Heftig Kopfschüttel*

Also, ich kann mir so gar nicht mit diesem Vertrag anfreunden, aber mich würden doch einige Meinungen dazu interessieren. Und ja, es handelt sich um eine deutsche Agentur, deswegen poste ich das hier.

Also, wer unterschreibt das? Freiwillige vor!
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Mirja Maletzki
Mirja Maletzki  Identity Verified
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Hm Jul 7, 2010

Hm, also ich würd das schon unterschreiben.

Das ein Übersetzer keine Teilleistungen erbringen darf, verstehe ich so, dass ich nicht nur 5 von insgesamt 10 Seiten übersetzen darf, und dann noch die Dreistigkeit besitze, die halbe Leistung in Rechnung zu stellen. Konkret: Stell Dir vor, Du bist eine Agentur und schickst einem Übersetzer drei Dateien, und am Tag der Abgabe sagt er: "Ich hab aber nur zwei geschafft" und verlangt dann Geld dafür (und die Agentur steht mit dem Probl
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Hm, also ich würd das schon unterschreiben.

Das ein Übersetzer keine Teilleistungen erbringen darf, verstehe ich so, dass ich nicht nur 5 von insgesamt 10 Seiten übersetzen darf, und dann noch die Dreistigkeit besitze, die halbe Leistung in Rechnung zu stellen. Konkret: Stell Dir vor, Du bist eine Agentur und schickst einem Übersetzer drei Dateien, und am Tag der Abgabe sagt er: "Ich hab aber nur zwei geschafft" und verlangt dann Geld dafür (und die Agentur steht mit dem Problem da, in kürzester Zeit die letzte Datei noch irgendwie übersetzen zu müssen). Klar hat er zwar eine Leistung erbracht, aber nicht die vereinbarte. Das die Agentur das nicht lustig findet, kann ich schon verstehen.

Naja, aber vielleicht hab ich das auch falsch verstanden. Falls die Agentur meint, dass Du kein Geld kriegst, weil Du von 40.000 Wörtern eines nicht gewusst hast und nicht übersetzen konntest, dann würd ich das so auch nicht unterschreiben

Daten vernichten: Naja, das wird wohl aus Gründen der Vertaulichkeit so sein. Vielleicht hat die Agentur mal schlechte Erfahrungen gemacht. Aber selbst wenn... ist das so dramatisch? Ich arbeite ja eh für die Agentur und gegen Geld... und nicht dafür, dass ich mir eine private Datenbank anlege. Ich find es auch etwas übertrieben, aber wie gesagt, nicht so wirklich dramatisch. Wenn Du ein paar Jahre in einer Firma gearbeitet hast und dann aufhörst, nimmst Du ja auch nicht alle Daten mit nach Hause.

Von den Ansprüchen Dritter freistellen: Wenn der Übersetzer etwas falsch übersetzt oder Text anderswo "klaut", würde ich als Agentur da auch nicht für haften wollen. Und da steht doch "wegen des Inhalts der Übersetzungsleistungen" und nicht "wegen des Inhalts des Originals". Insofern seh ich da kein Problem.
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Nicole Schnell
Nicole Schnell  Identity Verified
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In memoriam
Witzbolde. Jul 7, 2010

opolt wrote:
- Der Übersetzer darf grundsätzlich weder Teilleistungen erbringen, noch solche in Rechnung stellen.


Das heißt, du darfst auch bei einem 170k-Wörter-Projekt keine Zwischenrechnung stellen? Juhuu!

- Der Übersetzer muss die "Daten" nach Auftragserledigung sofort vernichten (aus d. Kontext geht hervor, dass damit u.a. die bearbeiteten Dateien gemeint sind).


Klar. Es gibt ja auch keine Audits und keine gesetzlichen Verpflichtungen in anderen Ländern, dass der Nachweis über erbrachte Leistungen fünf bis sieben Jahre aufbewahrt werden muss, wenn man nicht wie ein Geldwäscher aussehen will.

- Der Übersetzer muss die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich durch die Übersetzung ergeben, z.B. "wegen des Inhalts der Übersetzungsleistungen", evtl. Urheberrechte, sowie evtl. sich hieraus ergebender Gerichts- o. Anwaltskosten.


Wenn ich das richtig verstehe, tritt der Übersetzer alle Copyrights ab und verlangt keine Royalties. Das ist ja richtig wunderbar und kreativ formuliert!

Wo haben die Jungs das denn abgeschrieben?



 
Mr Florida
Mr Florida
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Nein Jul 7, 2010

Bei solchen AGBs ist der Ärger schon vorprogrammiert.

 
Mirja Maletzki
Mirja Maletzki  Identity Verified
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Hm, hm... Jul 7, 2010

- Der Übersetzer muss die "Daten" nach Auftragserledigung sofort vernichten (aus d. Kontext geht hervor, dass damit u.a. die bearbeiteten Dateien gemeint sind).


Klar. Es gibt ja auch keine Audits und keine gesetzlichen Verpflichtungen in anderen Ländern, dass der Nachweis über erbrachte Leistungen fünf bis sieben Jahre aufbewahrt werden muss, wenn man nicht wie ein Geldwäscher aussehen will.


Kann man sowas nicht mit Rechnungen und Eingängen auf dem Konto nachweisen? Im Notfall würd ich die Agentur einfach bitten eine Klausel aufzunehmen, dass sie in einem solchen Fall diejenigen sind, die für den Nachweis verantwortlich sind.


- Der Übersetzer muss die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich durch die Übersetzung ergeben, z.B. "wegen des Inhalts der Übersetzungsleistungen", evtl. Urheberrechte, sowie evtl. sich hieraus ergebender Gerichts- o. Anwaltskosten.


Wenn ich das richtig verstehe, tritt der Übersetzer alle Copyrights ab und verlangt keine Royalties. Das ist ja richtig wunderbar und kreativ formuliert!

Wo haben die Jungs das denn abgeschrieben?



Jetzt zweifle ich auch grade, ob ich das richtig verstanden hab ^^; Aber wäre das Copyright nicht der Anspruch des "Ersten" (oder "Zweiten"?). Hat ein Dritter Copyrightansprüche?


[/quote]


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
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Wurde schon anderswo diskutiert... Jul 7, 2010

wobei manche KollegInnen zu dem Schluss gekommen sind, dass der Übersetzer auch dann zur Verantwortung gezogen wird, wenn die Agentur an der ursprünglichen Übersetzung herumgedoktert hat und Mist gebaut hat.

Nett, oder?

@ Mirja: nur zur Information - diese Agentur ist ein sogenanntes Startup-Unternehmen...


 
Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
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Punkte 2 und 3 sehr problematisch Jul 7, 2010

Ich bin kein Anwalt, diese Information stellt keine Rechtsberatung dar, usw.

Zum Punkt 1: Das wäre ärgerlich bei Großprojekten. Da die Bezahlung aber im einzelnen Angebot immer neu angegeben werden muss, kann man dort eventuelle Probleme regeln (Vertrag hat Vorrang vor AGB).

Zum Punkt 2: Das stört mich viel eher. Man sollte seine Arbeit ordentlich dokumentieren - das gehört einfach zur professionellen Arbeit. Ich kann die Motivation der Agentur hier auch gar nicht
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Ich bin kein Anwalt, diese Information stellt keine Rechtsberatung dar, usw.

Zum Punkt 1: Das wäre ärgerlich bei Großprojekten. Da die Bezahlung aber im einzelnen Angebot immer neu angegeben werden muss, kann man dort eventuelle Probleme regeln (Vertrag hat Vorrang vor AGB).

Zum Punkt 2: Das stört mich viel eher. Man sollte seine Arbeit ordentlich dokumentieren - das gehört einfach zur professionellen Arbeit. Ich kann die Motivation der Agentur hier auch gar nicht nachvollziehen.
Ich denke auch, dass Nicole damit Recht hat, dass die übersetzten Dateien steuerrelevant sind und daher 10 Jahre aufzubewahren. Das Finanzamt wird sich nicht dafür interessieren, ob du das in einem Vertrag eigentlich anders geregelt hast und ich würde mich auf die zukünfitge Mitarbeit einer Agentur mit solchen AGBs nicht verlassen.
Da schreibt man einfach: Das kann ich nicht unterschreiben, weil es deutsche Steuervorschriften (Aufbewahren aller steuerrelevanten Korrespondenz) widerspricht.

Zum Punkt 3: Ich habe das Vermeiden von Haftansprüchen hier als das zentrale Thema verstanden. Wenn es ein Übersetzungsbüro ist, das Übersetzungen verkauft, und keine Vermittlungsagentur, die für ein Gebühr Endkunden in Kontakt mit Übersetzern bringt, kann das eigentlich nicht zulässig sein.
Bei der Arbeit für ein Büro hat der Übersetzer keine Beziehung zum Endkunden. Das heißt, dass der Endkunde keine Ansprüche gegen den Übersetzer, sondern nur gegen das verkaufende Büro geltend machen kann. Das Büro müsste dann nachträglich Schadensersatz bei dir einklagen. Daher ist dieser Punkt mehr oder weniger unsinnig.

Selbst offensichtlich unsinnige Klauseln sollte man nicht unterschreiben: Prozesse sind teuer und zeitraubend und die Ergebnisse sind immer ungewiss.

Ich würde weder Punkt 2 noch Punkt 3 unterschreiben. Punkt 1 scheint mir eher harmlos.

Schöne Grüße
Michael
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Stanislav Pokorny
Stanislav Pokorny  Identity Verified
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Widerspruch Jul 7, 2010

opolt wrote:

- Der Übersetzer muss die "Daten" nach Auftragserledigung sofort vernichten (aus d. Kontext geht hervor, dass damit u.a. die bearbeiteten Dateien gemeint sind).

- Der Übersetzer muss die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich durch die Übersetzung ergeben, z.B. "wegen des Inhalts der Übersetzungsleistungen", evtl. Urheberrechte, sowie evtl. sich hieraus ergebender Gerichts- o. Anwaltskosten.


Mindestens diese zwei Punkte bilden einen lächerlichen Widerspruch. Wie soll ich mich in einem eventuellen Streit verteidigen, wenn ich mittlerweile alle Beweise vernichtet habe?


 
Katrin Hollberg
Katrin Hollberg  Identity Verified
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Völlig verquast und unprofessionell formuliert... Jul 7, 2010

+ teilweise auch noch sachlich falsch. (wie sagt Nicole so schön: "Witzbolde"!!!- Genau!)
Ein Übersetzer kann nur die Urheberrechte an seiner eigenen Übersetzungsleistung "abtreten" (wobei ich bei einer Buchübersetzung immer darauf schielen würde, inwiefern an die Auflagenhöhe/verkaufte Menge gekoppelte Umsatzbeteiligungen angeboten werden)...Ich als Übersetzerin KANN eine Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus meiner Übersetzung ergeben rechtlich gar nicht freistellen. Das
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+ teilweise auch noch sachlich falsch. (wie sagt Nicole so schön: "Witzbolde"!!!- Genau!)
Ein Übersetzer kann nur die Urheberrechte an seiner eigenen Übersetzungsleistung "abtreten" (wobei ich bei einer Buchübersetzung immer darauf schielen würde, inwiefern an die Auflagenhöhe/verkaufte Menge gekoppelte Umsatzbeteiligungen angeboten werden)...Ich als Übersetzerin KANN eine Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus meiner Übersetzung ergeben rechtlich gar nicht freistellen. Das muss im Vorfeld z.B. alles präzise vom Verlag selbst geklärt und dementsprechend mit der Agentur verhandelt sein, denn die Übersetzungsrechte liegen ja gar nicht bei mir, dem Übersetzer, die erwerbe ja nicht ich selbst. (Das wäre mir auch viel zu teuer, hihi)- Auch bei anderen Übersetzungstexten (also keine Buchprojekte) würde ich mich übrigens gleichfalls bedanken, wenn die Agentur die gesamte rechtliche Verantwortung für etwaige Fehler (ob nun durch mich oder eine andere Person) nur auf mich als Einzelperson abwälzen möchte. Ich habe übrigens schon mehrfach gravierende inhaltliche Mängel in Originaltexten festgestellt.

Gerade deshalb ist der Passus mit der Vernichtungspflicht purer Blödsinn. In der Regel gibt es so etwas wie ein(e) Nachbesserungspflicht/-recht, ergo auch eine Aufbewahrungspflicht, für uns als Unternehmer auch nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen. Wir sind hier doch nicht bei "Mission Impossible"... "Die Auftragsunterlagen sind 3 Minuten nach Bearbeitungsabschluss sofort zu vernichten..." ich stell mir das gerade lebhaft vor und muss laut lachen.
Dieser Text hier ist formuliert nach dem Motto: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"... Klar, ich verbrenne meine Aufträge nach Beendigung auch immer sofort im Ofen, haha... Wenn es alles so geheim ist, dann muss ein ordentlicher Passus rein, dass der Inhalt nicht an Dritte weitergegeben werden darf, wobei selbst das redundant ist, denn als Übersetzerin unterliegen alle meine Aufträge einer Art von Geheimhaltung - ob nun Forschungsdaten oder dröge Werbebotschaften.) So eine Erklärung unterschreibe ich natürlich guten Gewissens, da für mich selbstverständlich.

- Da hat es jemand mit den Formulierungen besonders gut gemeint und einen richtig grauslichen Vertragstext aufgesetzt, den er lieber mal von einem Juristen hätte prüfen lassen sollen. Von einer solchen Vereinbarung würde ich die Finger lassen, weil der Ärger (auch in der dahintergeschalteten Kommunikation) einfach vorprogrammiert ist.

und NEIN: das ist überhaupt nicht STANDARD!!!

und noch ein Nachtrag: Ich hab das schon verstanden, dass für uns zunächst einmal nur grob (im O-Ton des Übersetzers) zusammengefasst wurde, aber die später hinzugefügten Zitate aus dem Agenturvertrag belegen dennoch eindrucksvoll die Unprofessionalität, von der ich oben spreche. So ein "banaler" Vertrag will eben auch "ordentlich" aufgesetzt sein, außerdem sollte er auf die aktuell zutreffende Situation zugeschnitten sein. - Anderes Beispiel:
Ich sollte mal einen Vertrag unterschreiben, in dem stand, ich müsse bei der Agentur (mit der ich bis dahin noch nie zusammengearbeitet hatte) generell kündigen, um aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen. (???) (Die Details wären hier zu kompliziert). Es bezog sich alles auf irgendeinen potenziellen Auftrag, der zu dem Zeitpunkt noch gar nicht vorlag. Ich habe über etliche Formulierungen einfach nur lachen müssen, da ich ja rein rechtlich schonmal bei gar keinem "angestellt" bin, ergo auch nicht generell durch diese Agentur "weisungsgebunden" sein kann, denn ein klassischer Arbeitsvertrag war das "Ding" auch nicht. - Das meine ich mit unprofessionell!!!

[Bearbeitet am 2010-07-07 10:57 GMT]
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Mirja Maletzki
Mirja Maletzki  Identity Verified
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Irgendwie seh ich das anders Jul 7, 2010

Katrin Hollberg wrote:

+ teilweise auch noch sachlich falsch. (wie sagt Nicole so schön: "Witzbolde"!!!- Genau!)
Ein Übersetzer kann nur die Urheberrechte an seiner eigenen Übersetzungsleistung "abtreten" (wobei ich bei einer Buchübersetzung immer darauf schielen würde, inwiefern an die Auflagenhöhe/verkaufte Menge gekoppelte Umsatzbeteiligungen angeboten werden)...Ich als Übersetzerin KANN eine Agentur von Ansprüchen Dritter, die sich aus meiner Übersetzung ergeben rechtlich gar nicht freistellen. Das muss im Vorfeld alles präzise vom Verlag selbst geklärt und dementsprechend mit der Agentur verhandelt sein, denn die Übersetzungsrechte liegen ja gar nicht bei mir, dem Übersetzer, die erwerbe ja nicht ich selbst. (Das wäre mir auch viel zu teuer, hihi)


Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich das auf falsche Übersetzungen bezieht, durch die jemand (ein Dritter) zu Schaden kommt. Und Urheberrechtsverletzungen in dem Sinne, dass der Übersetzer sich bei jemand anderem etwas "abguckt".




Auch der Passus mit der Aufbewahrungspflicht/bzw. Vernichtungspflicht ist purer Blödsinn. In der Regel gibt es so etwas wie ein(e) Nachbesserungspflicht/-recht.
Dieser Text hier ist formuliert nach dem Motto: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"... Klar, ich verbrenne meine Aufträge nach Beendigung auch immer sofort im Ofen, haha... - Da hat es jemand mit den Formulierungen besonders gut gemeint und einen richtig grauslichen Vertragstext aufgesetzt, den er lieber mal von einem Juristen hätte prüfen lassen sollen. Von einer solchen Vereinbarung würde ich die Finger lassen, weil der Ärger (auch in der dahintergeschalteten Kommunikation) einfach vorprogrammiert ist.

und NEIN: das ist überhaupt nicht STANDARD!!!

[Bearbeitet am 2010-07-07 07:22 GMT]


Ist doch kein Problem mit der Nachbesserungspflicht. Erstens kann die Agentur nicht von Dir verlangen, dass Du etwas nachbesserst, das Du überhaupt nicht hast. Und zweitens werden sie Dir schon die Daten noch mal zukommen lassen, wenn Du was nachbessern sollst.


 
Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
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Eben nicht... Jul 7, 2010

Stanislav Pokorny wrote:

Mindestens diese zwei Punkte bilden einen lächerlichen Widerspruch. Wie soll ich mich in einem eventuellen Streit verteidigen, wenn ich mittlerweile alle Beweise vernichtet habe?


und das ist wohl der Sinn der Sache, da im Übrigen der Übersetzer die Agentur von jedem Regressanspruch freizuhalten hat!


 
Katrin Hollberg
Katrin Hollberg  Identity Verified
Germany
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Ja... Jul 7, 2010

Laurent KRAULAND wrote:

Stanislav Pokorny wrote:

Mindestens diese zwei Punkte bilden einen lächerlichen Widerspruch. Wie soll ich mich in einem eventuellen Streit verteidigen, wenn ich mittlerweile alle Beweise vernichtet habe?


und das ist wohl der Sinn der Sache, da im Übrigen der Übersetzer die Agentur von jedem Regressanspruch freizuhalten hat!



...aber diese "besondere Bauernschläue" ist dann so dermaßen grottig aufgesetzt, dass ich mir lebhaft vorstellen kann, wie diese Agentur auch ansonsten ihre Geschäfte führt, mit Abwesenheit von Sachverstand und Sorgfalt. (hämisches Grinsen...)


 
opolt
opolt  Identity Verified
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TOPIC STARTER
Vielen Dank an alle Jul 7, 2010

Ich will mich erstmal nur kurz für alle Antworten bedanken! Gut zu sehen, dass ich nicht der Einzige bin, der sich mächtig wundert! So ähnlich wie die meisten hier sehe ich es nämlich auch.

Ich will gleich nachher, wenn ich noch etwas Zeit habe, die Originalformulierungen ins Forum posten. Dann können wir genauer sehen, was die jurist. Implikationen sind.

Nur als schnelle Anmerkung: Das mit dem Copyright ist wohl wirklich so zu verstehen, dass der Übersetzer die A
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Ich will mich erstmal nur kurz für alle Antworten bedanken! Gut zu sehen, dass ich nicht der Einzige bin, der sich mächtig wundert! So ähnlich wie die meisten hier sehe ich es nämlich auch.

Ich will gleich nachher, wenn ich noch etwas Zeit habe, die Originalformulierungen ins Forum posten. Dann können wir genauer sehen, was die jurist. Implikationen sind.

Nur als schnelle Anmerkung: Das mit dem Copyright ist wohl wirklich so zu verstehen, dass der Übersetzer die Agentur von allen Ansprüchen freistellt. Also z.B. eine Firma behauptet jetzt, diese Übersetzung verletze ihre Schutzrechte. Dann muss der Übersetzer schon aufgrund dieser Behauptung (!!!) das alles auf seine Kappe nehmen und gleich erstmal die Anwaltskosten der Agentur bezahlen. So der Vertrag.

Übrigens war die Agentur kürzlich hier auf Proz auf Übersetzersuche ...
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Laurent KRAULAND (X)
Laurent KRAULAND (X)  Identity Verified
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Übersetzersuche Jul 7, 2010

opolt wrote:
Übrigens war die Agentur kürzlich hier auf Proz auf Übersetzersuche ...

Bin vor einigen Wochen direkt über mein Profil "anderswo" kontaktiert worden - nur gut, dass die Kollegen auf ZP mich auf diese Agentur aufmerksam gemacht hatten!


 
Heiko Schmieder (X)
Heiko Schmieder (X)  Identity Verified
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Absicherung(-spflicht) der Agentur Jul 7, 2010

Hallo,

zum dritten Punk würde ich spontan mit Nein antworten. Es ist so, dass sich Agenturen für den Fall eines eintretenden Schadens mit einer Haftpflicht absichern (sollten). Dass man alle Rechtsansprüche an den Übersetzer abtreten möchte finde ich nicht gerechtfertigt. Welche Rolle nimmt dann die Agentur ein? Welche Verantwortung übernimmt sie im Schadensfall?

Dass Agenturen sich komplett aus der 'Verantwortung' ziehen möchten habe ich aber auch schon von Koll
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Hallo,

zum dritten Punk würde ich spontan mit Nein antworten. Es ist so, dass sich Agenturen für den Fall eines eintretenden Schadens mit einer Haftpflicht absichern (sollten). Dass man alle Rechtsansprüche an den Übersetzer abtreten möchte finde ich nicht gerechtfertigt. Welche Rolle nimmt dann die Agentur ein? Welche Verantwortung übernimmt sie im Schadensfall?

Dass Agenturen sich komplett aus der 'Verantwortung' ziehen möchten habe ich aber auch schon von Kollegen gehört, denen mehrfach ein Vertrag, mit eben diesem Passus, dass der Übersetzer für alle entstehenden Schäden haftbar gemacht wird, gehört.

Die ersten beiden Punkte sind soweit angebracht. Eine Teilrechnung bei großen Projekten lässt sich gesondert vereinbaren. Die 'Vernichtung' der Unterlagen ist eine Formsache, die letztendlich nur darauf hinweist, dass man auf die zur Verfügung gestellten Daten achten sollte.


Gruß,


Heiko Schmieder

[Bearbeitet am 2010-07-07 09:37 GMT]
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