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Würdet ihr diesen Vertrag unterschreiben?
Thread poster: opolt
Jerzy Czopik
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Vernichtung Jul 7, 2010

Heiko Schmieder wrote:
...
Die 'Vernichtung' der Unterlagen ist eine Formsache, die letztendlich nur darauf hinweist, dass man auf die zur Verfügung gestellten Daten achten sollte.
...


Das ist alles schön und gut - wie vernichte ich aber:

  • das oder die angelegte(n) Translation Memory (Memories),
  • die ggf. angelegten Termbanken,
  • meine Erinnerungen?


Diese Bedingung mag zwar auf den ersten Blick vernünftig und begründet erscheinen, ist aber angesichts der heutigen Anforderungen völlig lebensfremd.
Und vor dem Hintergrund einer EN-15038-Zertifizierung absolut kontraproduktiv, denn die Norm verlangt einer Einsicht in die Projekte rückwirkend für den Zeitraum von zwei Jahren. Natürlich ist nach EN möglich, in Einzelfällen Daten zu löschen, wenn der Kunde dies verlangt. Das kann aber keine Regel sein, die noch dazu vertraglich verankert ist.
In meinen Augen ist dieser Vertrag eines: sittenwidrig.

[Edited at 2010-07-07 09:47 GMT]


 
opolt
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Originalformulierungen Jul 7, 2010

@Jerzy: Ich stimme zu, auch mir erscheint das sittenwidrig. Und zudem kontraproduktiv.

Da es hier hier teilweise Kommentare gab in der Art, das sei nicht professionell formuliert, will ich noch einmal betonen, dass es sich um meine eigene Zusammenfassung handelte, nicht um den originalen Wortlaut.

Aber hier nun einige kurze Zitate aus den AGB selbst (ich glaube, die Foren-Regeln erlauben dies?), mit kleinen Änderungen, und jeweils mit meiner eigenen Interpretation vers
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@Jerzy: Ich stimme zu, auch mir erscheint das sittenwidrig. Und zudem kontraproduktiv.

Da es hier hier teilweise Kommentare gab in der Art, das sei nicht professionell formuliert, will ich noch einmal betonen, dass es sich um meine eigene Zusammenfassung handelte, nicht um den originalen Wortlaut.

Aber hier nun einige kurze Zitate aus den AGB selbst (ich glaube, die Foren-Regeln erlauben dies?), mit kleinen Änderungen, und jeweils mit meiner eigenen Interpretation versehen:


(Modalitäten der Bezahlung)

"Ein Anspruch auf Vorschuss besteht nicht. Der Übersetzer ist auch nicht berechtigt, Teilleistungen in Anrechnung zu bringen."

---> Pech für den Übersetzer, wenn er gerade kein Schnitzel im Kühlschrank hat, weil sich der Auftrag über mehrere Wochen erstreckt.


(Umfang der zu erbringenden Leistungen)

"Er ist grundsätzlich nicht zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt."

---> Der Übersetzer hat grundsätzlich nicht an Schweinegrippe zu erkranken, bevor er nicht 100% der Übersetzung fertiggestellt hat.


(Geheimhaltung)

"Der Übersetzer hat die Daten [...] unverzüglich nach endgültiger Auftragserledigung endgültig [sic!] zu löschen." [Im Fall der Nachbesserung werden sie von d. Agentur bereitgestellt.]

---> Wer interessiert sich schon für die magnetischen Arrangements von Elektronen auf Computerkomponenten? Daten sind weniger als Staub.


(Ansprüche Dritter)

"Der Übersetzer stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei [...] aufgrund der Übersetzung [...] insbesondre eine Inanspruchnahme wegen des Inhaltes der Übersetzungsleistungen und/oder sonstiger Schutzrechte Dritter [...]. Dies umfasst auch die Übernahme der entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung."

--->Der Justiziar unserer Firma erhält ein neues, umfangreiches Betätigungsfeld.

Eigentlich wollte ich noch mehr kommentieren, aber wozu sich aufregen?




[Edited at 2010-07-07 10:06 GMT]
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Nicole Schnell
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Vernichtung der Daten nach Auftragserledigung Jul 7, 2010

Hüstel.

Wie wäre es mit: "Vernichtung der Daten nach erfolgter Vergütung"? Oder wie soll der Übersetzer bitte nachweisen können, dass er überhaupt gearbeitet hat, wenn er seinem Scheck hinterher rennen und eventuell vor Gericht ziehen muss?

Ich stimme Jerzy zu - das ist sittenwidrig.


 
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:-) Jul 7, 2010

opolt wrote:
Der Übersetzer hat grundsätzlich nicht an Schweinegrippe zu erkranken, bevor er nicht 100% der Übersetzung fertiggestellt hat.


Das fände ich auch wirklich frech von dem Übersetzer.



 
Jerzy Czopik
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Daten vernichten, Fortsetzung... Jul 7, 2010

opolt wrote:
...
- Der Übersetzer muss die "Daten" nach Auftragserledigung sofort vernichten (aus d. Kontext geht hervor, dass damit u.a. die bearbeiteten Dateien gemeint sind)
...


Auf die Daten des Projektes selbst bin ich schon eingegangen. Die Daten sind aber nicht vom Himmel gekommen und wurden auch nicht auf einem Geisterwege gesendet.
Würde diese Verpflichtung dann auch noch die Mail-Korrespondenz betreffen?
Und dann soll ich die Agentur schadlos halten. Prost Mahlzeit. Ich lösche die Daten, die Agentur behauptet, die ÜB war Mist und ich kann nicht einmal nachweise, dass ich den Mist geliefert habe. Oder mit anderen Worten sie nehmen beliebige Übersetzung und behaupten, dies sei meine.

Das ist definitiv ein Thema, über das wir auf der RuhrKO2010 mehrfach disskutieren können - ich sehe dort sehr viele Programmpunkte, wo das angebracht weden könnte.
Da haben wir zum Beispiel die Fragestellung (mit Antwort!) "Wem gehört das TM?" - schon das würde hier einiges klären. Oder "Fließbandarbeit oder prof. Kommunikationsberater?". Und ganz sicherlich auch die Eröffnungsdiskussion, die ganz unter dem Konferenzmotto "Sprache als Wirtschaftsfaktor" steht. Würde man in diesem besagten Übersetzungsbüro Sprache tatsächlich als Wirtschaftsfaktor und Übersetzung nicht als Abfallprodukt - das "notwendige Übel" sozusagen - sehen, dann wären auch die AGBs mit etwas mehr Achtung vor dem Übersetzer geschrieben worden.
Herzliche Einladung an alle: www.ruhrko2010.de


 
Daina Jauntirans
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Noch ein Punkt Jul 7, 2010

opolt wrote:

- Der Übersetzer darf grundsätzlich weder Teilleistungen erbringen, noch solche in Rechnung stellen.



Ich habe auch schon mehrmals Teilübersetzungen in Rechnung gestellt, weil ein Auftrag vom Kunden abgebrochen wurde, ehe ich die Übersetzung fertig machen konnte, z.B., wenn ein IPO doch nicht stattfindet. So wie ich diese Klausel verstehe, würde mir dann kein Recht zustehen, diese Teilleistung in Rechnung zu stellen.


 
Nicole Schnell
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Siehste. Jul 7, 2010

Daina Jauntirans wrote:

opolt wrote:

- Der Übersetzer darf grundsätzlich weder Teilleistungen erbringen, noch solche in Rechnung stellen.



Ich habe auch schon mehrmals Teilübersetzungen in Rechnung gestellt, weil ein Auftrag vom Kunden abgebrochen wurde, ehe ich die Übersetzung fertig machen konnte, z.B., wenn ein IPO doch nicht stattfindet. So wie ich diese Klausel verstehe, würde mir dann kein Recht zustehen, diese Teilleistung in Rechnung zu stellen.


Wie praktisch und bequem! Du hast zwar 15 Tage an einem 20 Tage-Projekt gearbeitet, bevor es abgebrochen wurde, dafür musst du dir aber auch nicht die geringste Mühe machen, eine Rechnung zu schreiben.

Wie schön!

(Tschuldigung, fies)


 
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Würde ich nie unterschreiben Jul 7, 2010

Der Übersetzer muss die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich durch die Übersetzung ergeben, z.B. "wegen des Inhalts der Übersetzungsleistungen", evtl. Urheberrechte, sowie evtl. sich hieraus ergebender Gerichts- o. Anwaltskosten.


Was kommt als nächstes?

"Ach, hoppla, wir haben vergessen die Rechte am Orginaltext zu kaufen. Zahlen Sie bitte dafür."


 
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Stimme euch zu Jul 8, 2010

Nicole, Jerzy, Andreas: Ich sehe das so wie ihr. Und alle anderen, ich danke euch sehr für eure Kommentare!

Dieser Vertrag kam mir von Anfang an fischig vor; da ich aber nicht so viel Umgang mit Agenturen habe, wollte ich mich mal umhören. Und siehe da.

Es ist sehr gut, wenn man mal andere Meinungen dazu hören kann -- selbst wenn der eine o. andere hier meinte, er würde doch unterschreiben. (Es sei noch angemerkt, dass diese AGB sozusagen "click-trough" sind -- man
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Nicole, Jerzy, Andreas: Ich sehe das so wie ihr. Und alle anderen, ich danke euch sehr für eure Kommentare!

Dieser Vertrag kam mir von Anfang an fischig vor; da ich aber nicht so viel Umgang mit Agenturen habe, wollte ich mich mal umhören. Und siehe da.

Es ist sehr gut, wenn man mal andere Meinungen dazu hören kann -- selbst wenn der eine o. andere hier meinte, er würde doch unterschreiben. (Es sei noch angemerkt, dass diese AGB sozusagen "click-trough" sind -- man unterschreibt nicht, sondern bestätigt per Click, und zwar bevor man das Formular ausgefüllt hat.)

Für mich sind alle drei Punkte inakzeptabel, so sehr ich auch die Motivation der Agentur immer noch irgendwie nachvollziehen kann. Ich glaube, es ist letztlich gar nicht so fies gemeint, wie es da steht, aber wenn es erstmal einen Streit gibt, dann landet das in den Händen von Anwälten, und da der Text sehr eindeutig ist, sitzt der Übersetzer mit diesem Vertrag in einem Riesen-Schlamassel, und es ist alles zum größten Vorteil der Agentur geregelt. Und selbst wenn das mit der Sittenwidrigkeit offenbar sein sollte, müsste man es ja auch erst vor Gericht durchsetzen. Bloß, wer kann sich das leisten, bei 300, 400 € Streitwert?

Ich bin auch froh, dass das nicht der Standard zu sein scheint.

Ich möchte hier eigentlich keinen Schlusspunkt setzen oder so -- weitere Kommentare sind sehr willkommen!

Wünsche allerseits eine gute Nacht / guten Tag.
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Nicole Schnell
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Extra Senf Jul 8, 2010

opolt wrote:
Ich bin auch froh, dass das nicht der Standard zu sein scheint.

Ich möchte hier eigentlich keinen Schlusspunkt setzen oder so -- weitere Kommentare sind sehr willkommen!


Solange ein Auftrag nicht vergütet wurde, ist der Auftrag noch nicht erfüllt. Jawohl, das ist so mit den Teilen - es gehören immer zwei dazu. Ob Agentur oder Direktkunde. Ich stelle mit Grausen immer wieder fest, dass Freiberufler gerne in die Verhaltensweisen eines Festangestellten abrutschen, nur weil der Auftraggeber zufälligerweise Agenturdienstleistungen erbringt. Der Freiberufler ist immer Geschäftspartner. Weshalb es völlig wurscht ist, ob jemand mehr oder weniger Agenturerfahrung hat. Es darf keinen Unterschied geben.

Bis der Auftrag bezahlt wurde, gehört dem Übersetzer jedes einzelne Wörtchen und jeder Doppelpunkt und das gesamte Urheberrecht.

Weshalb solltest du also deine Daten vernichten? Sind doch deine.



 
Laurent KRAULAND (X)
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Sittenwidrigkeit Jul 9, 2010

opolt wrote:
Und selbst wenn das mit der Sittenwidrigkeit offenbar sein sollte, müsste man es ja auch erst vor Gericht durchsetzen. Bloß, wer kann sich das leisten, bei 300, 400 € Streitwert?



In Frankreich zumindest gelten illegale bzw. sittenwidrige Klauseln als ungeschrieben. Nichtsdestotrotz würde ich mich durch einen solchen Vertrag oder durch solche AGB nicht (wenn auch rein theoretisch) binden lassen.

[Edited at 2010-07-09 09:48 GMT]


 
opolt
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Übermäßige Verrechtlichung Jul 9, 2010

Nicole Schnell wrote:

...

Solange ein Auftrag nicht vergütet wurde, ist der Auftrag noch nicht erfüllt. Jawohl, das ist so mit den Teilen - es gehören immer zwei dazu. Ob Agentur oder Direktkunde. Ich stelle mit Grausen immer wieder fest, dass Freiberufler gerne in die Verhaltensweisen eines Festangestellten abrutschen, nur weil der Auftraggeber zufälligerweise Agenturdienstleistungen erbringt. Der Freiberufler ist immer Geschäftspartner. Weshalb es völlig wurscht ist, ob jemand mehr oder weniger Agenturerfahrung hat. Es darf keinen Unterschied geben.

Bis der Auftrag bezahlt wurde, gehört dem Übersetzer jedes einzelne Wörtchen und jeder Doppelpunkt und das gesamte Urheberrecht.

Weshalb solltest du also deine Daten vernichten? Sind doch deine.



Eben.

Wie gesagt, das Problem ist die juristische Durchsetzung und deren Bezahlung.

(Das mit der "Agenturerfahrung" war so gemeint, dass ich längere Zeit keinen dieser Verträge mehr in der Hand gehabt habe, und der hier diskutierte kam mir als erster in die Finger.)

Mir gefällt nach wie vor die britische Vorstellung von einem "gentlemen's agreement". Ohne ein Mindestmaß an gegenseitigem Vertrauen geht nämlich gar nichts. Kein schriftlicher Vertrag kann alles abdecken. Bekommt man aber gleich solche aggressiven Klauseln an den Kopf geworfen, ist man natürlich verschreckt und sucht das Weite.


 
holzner
holzner
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Würde ich so nicht unterschreiben... Aug 22, 2010

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ad 1) Hier würde ich nochmals nachfragen, was genau damit gemeint ist, und eine eindeutigere Formulierung verlangen. Wie Nicole richtig gesagt hat: Gemäß dieser Klausel hätte der Kunde unter Umständen das Recht, eine zu 90 % abgeschlossene Übersetzung zu stornieren und die Zahlung dieser "Teilleistung" zu verweigern...

ad 2) Also erstens werde ich bestimmt keine Daten vernichten, bevor mir der Kunde nicht (schriftlich!) versichert hat, dass er bei meiner
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[/quote]

ad 1) Hier würde ich nochmals nachfragen, was genau damit gemeint ist, und eine eindeutigere Formulierung verlangen. Wie Nicole richtig gesagt hat: Gemäß dieser Klausel hätte der Kunde unter Umständen das Recht, eine zu 90 % abgeschlossene Übersetzung zu stornieren und die Zahlung dieser "Teilleistung" zu verweigern...

ad 2) Also erstens werde ich bestimmt keine Daten vernichten, bevor mir der Kunde nicht (schriftlich!) versichert hat, dass er bei meiner Übersetzung nichts zu beanstanden hat, und bevor er mich nicht dafür bezahlt hat. In meinen AGB gibt es auch eine entsprechende Klausel, wonach eine Übersetzung bis zur vollständigen Bezahlung mein geistiges Eigentum bleibt - so gesehen darf er genau genommen noch froh sein, dass ich ihm erlaube, meine Übersetzung noch vor der Bezahlung weiterzuverkaufen oder zu veröffentlichen. Und zweitens stelle ich mir die Überprüfung der Einhaltung dieser Klausel etwas problematisch vor. Dürfen jetzt auch schon Übersetzungsagenturen Online-Überwachungen durchführen? Darf der Kunde bei mir vorbeikommen und sich persönlich davon überzeugen, dass ich seine Daten gelöscht habe?

ad 3) So etwas würde ich niemals unterschreiben - auch wenn ich es (als juristischer Laie) ohnehin für rechtswidrig halte. Diese Klausel sagt nichts anderes, als dass dein Kunde zwar ordentlich an diesem Geschäft verdienen will, aber in keinster Weise bereit ist, ein adäquates Risiko einzugehen. Du hast keinen Vertrag mit dem Endkunden, also bist du diesem gegenüber auch nicht haftbar. Agenturen, die solche Praktiken pflegen, sind in der Regel auch jene die dann sagen: "Tut mir Leid, ich kann Sie nicht pünktlich bezahlen, weil der Endkunde auch noch nicht bezahlt hat."
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