Auch ein Geschiedener ist heiratsfähig! 08:19 Apr 3, 2009
Falls die Schweizer Behörden in ihren Vorschriften angeben, dass eine Heiratsfähigkeitszeugnis ausreichend/norwendig ist, geht den Beamten nichts an, ob der Kandidat ledig, verwitwet oder aoch geschieden ist. Wennn jedoch in den Vorschriften nach "Zivilstand" gefragt wird, dann ist es eine andere Urkunde als ein "Ehefähigkeitszeugnis", und dort steht dann tatsächlich, ob der/die Heiratswillige schon verheiratet war, und wenn ja, wie diese Ehe beendet wurde. |