Guten Abend 19:33 Dec 31, 2019
Hallo liebe neue Kollegin, am besten warten Sie noch ein bisschen, bis sich hier einige wirklich fachkundige Kollegen melden. Am Sylvesterabend haben wir schon einen Schwips und stürzen uns im Rausch auf Sprachen, die wir nicht verstehen! ;-) "Schlussfolgern" klingt für mich wie eine wörtliche falsche Übersetzung. Im Frz., was ich gut kenne, entsprechen die "conclusions" der Parteien bzw. Anwälte den Schlussanträgen, ggf. auch einfach den Schriftsätzen. "Conclusion" bedeutet dort keine logische Ableitung, sondern einfach nur, dass man etwas abschließt. "Schlussfolgern" tut man in der deutschen Rechtssprache wohl eher in einer Kriminalangelegenheit, aber doch nicht im Zivilrecht, wenn man die Parteianträge einreicht. |