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German to Romanian translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Anklageschrift
German term or phrase:gewerbsmäßiger Diebstahl
Die Angeschuldigten werden daher beschuldigt,
durch mehrere selbständige Handlungen jeweils gemeinschaftlich gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
furtul ocupational nu este prevazut in CP romanesc, ci mai mult se subintelege daca vorbim de furt calificat in forma continuata, sau asociere sau constituire de grup infractional in vederea comiterii de infractiuni
Das war genau mein Punkt: "furt în scopuri profesionale" klingt als ob der Täter für etwas Berufliches den Diebstahl begangen hat. Wenn Sie schon so deskriptiv sein wollen, dann hätte es eher so klingen müssen: "furt ca activitate obişnuită/profesională".
Auszug aus folgendem Dokument (Link unten) //// Sarcina translatorului de texte juridice se sprijină pe faptul că textul-sursă *** nu trebuie tradus în alt sistem de drept, *** ci în altă limbă. Deoarece statutul de obligaţii cu ale sale consecinţe legale este tertiumcomparationis între textul-sursă şi textul-ţintă, se conturează următoarele strategii de traducere.... //// Ebenfalls ein Auszug aus demselben Dokument: /// Rezumând cele expuse, conchidem: criteriul ,"corectitudinii" îşi poate îndeplini funcţia doar relativ; traducătorul va încerca să evite controversele şi confuziile în domeniul limbajului juridic şi administrativ sau, în mod posibil, să admită numai câteva din ele. /// LINK: http://www.academia.edu/309198/NOTE_PRIVIND_TRADUCEREA_JURID... ///// (SigridK. L., p. 228-230):
Angenommen Sie müssten „furt calificat“ im Rahmen eines Übersetzungsauftrags aus dem Rumänischen (Quellsprache) ins Deutsche (Zielsprache) für die Staatsanwaltschaft übersetzen. Nur angenommen. In diesem Fall (hier nur als Beispiel) glaube ich nicht, dass Sie "spontan" den Ausdruck „furt calificat" ins Deutsche durch "gewerbsmäßigen Diebstahl" übersetzen würden. Würde Sie es trotzdem tun (in diesem Beispiel) würden Sie sich *in der Zielsprache* vom rechtlichen Sinn des Begriffs "furt calificat" in der Quellsprache weit entfernen.
Bestimmt nicht Herr Burghelea! Weil die Formulierung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft sehr klar ist. /// Abgesehen davon habe ich eine Anmerkung des Übersetzers in der Fußnote gemacht, dass der Begriff "gewerbsmäßiger Diebstahl" im Deutschen "furt in vederea obtinerii unor venituri materiale" bedeutet. // ____ Die Angeschuldigten werden daher beschuldigt, durch (x) selbstständige Handlungen jeweils gemeinschaftlich gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen ////// _______________________
Din aceste motive învinuiții sânt acuzați că ei prin (x) acțiuni independente una de alta, acțiuni executate în scopuri profesionale și în grup infracțional, au furat altora mărfuri mobile cu intentia de a și le însuși fie pentru uzul lor personal fie pentru a le înstrăina ilegal unei persoane terțe.////
Herr Christmann, wenn ein Rumäne die von Ihnen gewählte Übersetzung liest, wird verstehen, daß der Diebstahl für irgend etwas Berufliches stattgefunden hat. Ich glaube Sie können einverstanden sein, daß es, wie gesagt, falsch und irreführend ist.
Herr Burghelea, ist aber nicht meine Entscheidung Herr Christmann hat einerseits auch Recht, aber man sollte die Übersetzung auch so machen dass es für denjenigen der es liest verständlich ist! Wie gesagt ich hätte furt calificat geschrieben mit der dazugehörigen Anmerkung bezüglich der Eigenart in DE oder AT und der Tatsache dass es nicht zu 100% den Bedingungen des Rumänischen StGB passt!
Herr Burghelea Sie haben zweifelsohne, aus der Sicht der rumänischen Gesetzgebung Recht. Zumal Sie sowohl Übersetzer als auch Rechtsanwalt sind. Aber die Aufgabe eines Übersetzers, wenn er einen Text übersetzt der fachliche Rechtsbegriffe beinhaltet, besteht nicht darin die Gleichwertigkeit ein und desselben rechtlichen Begriffs in zwei sehr unterschiedlichen Gesetzgebungen zu finden, auch dann nicht, wenn der betreffende rechtliche Begriff in den beiden Ländern total anders definiert ist. Der Übersetzer hat die Aufgabe den Text in der Quellsprache, von Bedeutung und Verständnis her, möglichst nahe in die andere Sprache zu übersetzen. Manche Begriffe lassen sich einfach nicht ohne weiteres oder gar nicht übersetzen. Aus diesem Grund macht der Übersetzer mit Anmerkungen in der Fußnote den Leser des Textes in der Zielsprache gerade über die Besonderheiten der total anderen Bedeutung des Begriffs in der Quellsprache aufmerksam, Begriff der aber so, mit der Bedeutung in der Zielsprache buchstäblich NICHT VORHANDEN IST! Aus dieser Sicht gebe ich Herrn Wagner Recht. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Gewerbsmäßiger Diebstahl würde im Rumänischen wörtlich "furt ca activitate profesională"klingen, aber das würde kein Jurist (ob Polizist, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Richter) in Rumänien verstehen. Das Nächste sinngemäß wäre "furt calificat" (als Straftat im rumänischen StGB) oder "furt desfăşurat ca activitate aducătoare de venit". Ich hoffe es ist jetzt klar.
kein bisschen habe ich die beiden Begriffe verwechselt! Ich unterstreiche nochmals hoţ profesionist gibt es umgangssprachlich, auf der Strasse, in einem Urteil oder einer anderen gerichtlichen Urkunde auf gar keinen Fall! Profesional wird im Rumänischen auf Ausbildung bezogen und nicht auf etwas anderes! Ist meine Meinung!
Frau Schuller, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass "profesional" und "profesionist" nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Sie sind gegen meinen Vorschlag, meinen, "ein Rumäne würde darunter eine Fachkraft verstehen", und geben ein Beispiel mit "profesionist". Schon richtig, der "profesionist" ist ein Fachmann und ihre beiden Aussagen passen also zusammen, gehen aber am Ziel vorbei, denn mein Vorschlag lautet nicht "profesionist", sondern "profesional"!
Es ist wohl diese mangelnde Unterscheidung, die dazu geführt hat, dass die Diskussion teilweise in die falsche Richtung abgewandert ist. Auch Herr Burghelea ist wohl diesem Irrtum erlegen.
Mein Vorschlag ist in dem Sinne, in dem dies behauptet wurde, bestimmt nicht irreführend, allenfalls für Personen, die eben "Opfer" dieser Verwechslung sind. Auf solche möglichen Fälle kann man aber keine Rücksicht nehmen; immerhin übersetzt man für das Justizwesen und muss davon ausgehen, dass die Sprache dort einwandfrei beherrscht wird.
Ich habe mich schwer getan für eine der zwei hier vorgeschlagenen Lösungen zu entscheiden. Zugegeben, "furt calificat" ist im Rumänischen ein klarer Begriff. Unmissverständlich! Aber ich muss mich daran halten einen Begriff aus der Quellsprache, ein Begriff der sich aber in die Zielsprache überhaupt nicht übersetzen lässt (weil er nirgends als solcher definiert ist), sinngemäß möglichst nahe an den Begriff in der Quellsprache zu übersetzen und nicht umgekehrt. Aus dieser Sicht klingt der Ausdruck "furt în scopuri profesionale" im Rumänischen "fremd" und "irreführend". Aber mit einer entsprechenden Fußnote als Anmerkung des Übersetzers, dass dieser Ausdruck ("gewerbsmäßiger Diebstahl") praktisch ins Rumänische NICHT 100% sinnvoll übersetzt werden kann, entferne ich mich nicht von der Bedeutung dieses Begriffs **in der Quellsprache**. Mit "furt calificat" würde ich mich eindeutig für einen Begriff entscheiden der so, im Original, NICHT GEMEINT WAR.
auch wenn es den Anschein hat dass es passen würde! Ein Rumäne würde darunter eine Fachkraft verstehen... und auf keinen Fall den Sinn vom gewerbsmäßigen Diebstahl. Tut mir Leid... Beispiel: Executa lucrarea rapid cu obisnuinta sau rutina unui profesionist.
Quelle: http://dexonline.ro/definitie/profesional (Adverbial) Cu obișnuința unui profesionist. //// PROFESIONÁL, -Ă, profesionali, -e, adj. Care ține de o profesiune, privitor la o profesiune; care este legat de o profesiune. ◊ Secret profesional = informație pe care o deține cineva grație profesiunii sale și pe care nu are dreptul să o divulge nimănui. Învățământ profesional = învățământ pentru pregătirea și pentru specializarea muncitorilor calificați. Boală profesională = boală specifică unei profesiuni sau provocată de o anumită profesiune. ♦ ***(Adverbial) Cu obișnuința unui profesionist. *** [Pr.: -si-o-] – Din fr. professionnel.
siehe Erklärung: "in a professional capacity" kann man nicht sagen, denn kein Krimineller wurde für Straftaten hochoffiziell ausgebildet. Und genau deshalb geht es auch im Rumänischen nicht!
Von den unten angeführten Richtlinien ausgehend, wäre es nicht korrekt "gewerbsmäßigen Diebstahl" mit "furt profesional" zu übersetzen und dann in der Fußnote zu vermerken "noțiune juridică în legislația germană fără un corespondent terminologic juridic în limba română (gewerbsmäßiger Diebstahl)"?
20. Nicht oder nicht eindeutig übersetzbare Begriffe. Eine Vielzahl vor allem juristischer Begriffe lässt sich entweder gar nicht oder nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit in die andere Sprache übersetzen. Auf diesen Umstand ist in einer Anmerkung des Übersetzers hinzuweisen (z. B. "in der Rechtsordnung der Zielsprache ohne Entsprechung" oder "beschreibt den Begriff der Ausgangssprache") nur unvollkommen"). ///// http://www.bdue-bayern.de/fileadmin/bdue/Flyer_Leitlinie_zum...
Anmerkungen Anmerkungen des Übersetzers sind an der entsprechenden Stelle des Übersetzungstexts anzubringen und mit dem Zusatz "Anm. d. Übers." zu versehen. Ist die Anbringung im Text ohne wesentliche Veränderung von Druckanordnung oder Schriftbild des Ausgangstexts nicht möglich, ist die Anmerkung als Fußnote am Ende der Übersetzung darzustellen. Bei Übersetzungen in eine fremde Sprache ist ein sinngemäßer fremdsprachiger Hinweis anzubringen.
mache ich immer eine Erklärung als Fußnote in der ich den Sinn des betreffenden Begriffs in Rumänisch erkläre. Geht leider nicht immer ein Wort oder ein Begriff in Rumänisch zu finden der dem deutschen Begriff zu 100% entspricht, ich mag auch nicht gern Umschreibungen, aber wenn es anders nicht geht, bleibt uns leider nichts anderes übrig als die Begriffe so zu umschreiben und in Fußnoten zu erklären, dass jeder in Rumänien den Sinn versteht.
Um hier nur ein Beispiel zu geben wie heikel und wie schwierig es ist "gewerbsmäßigen Diebstahl" ins Rumänische zu übersetzen, muss ich darauf aufmerksam machen, dass z. B. der deutsche Begriff "Versorgungsausgleich", in diesem Forum durch "compensare a drepturilor decurgând din asigurările sociale" übersetzt wurde. Wenn aber ein rumänischer Rechtsanwalt diese Formulierung ohne weitere Erklärungen lesen würde, würde er Bahnhof verstehen. Was für "compensări"? Der gordische Knoten dieser Problematik, prinzipiell gesprochen ist die Frage: "Wie übersetze ich als Übersetzer, wenn ein Begriff in der anderen Fremdsprache nicht existiert?" Suche ich mir in der Fremdsprache in die ich übersetze "einen ähnlichen Begriff" heraus oder setze ich – wie das der Fall war bei „Versorgungsausgleich“ – ein Wort ein, das in der betreffenden Fremdsprache in die ich übersetze zwar nicht 100% korrekt ist, aber dem Inhalt des Originals aus dem ich übersetze auf jeden Fall entspricht? An was soll ich mich halten?
Ich habe nicht den Anspruch, dass mein Vorschlag der beste oder gar einzig richtige ist; schließlich habe ich ihn ja auf 4 und nicht auf 5 eingestuft. Ich bin für andere Vorschläge offen, aber diese sollen begründet sein. Ich habe mir die Zeit genommen, recht ausführlich darzulegen, warum "calificat" meines Erachtens bestimmt nicht zutrifft, und erwarte von anderen, die damit nicht einverstanden sind, ihre Gegenmeinung auch zu erläutern. Einfach "falsch" oder "stimmt nicht" kann jeder sagen.
Herr Burghelea mag ja Rechtsanwalt sein, aber eine Antwort oder ein Kommentar ohne Begründung nützt mir und anderen Lesern dieser Diskussion, die ja Klarheit haben wollen, herzlich wenig.
Eine Umschreibung mit der Definition mag ja in vielen Fällen in Ordnung sein; was tut man jedoch, wenn ein deutschsprachiger Text die Definition der Gewerbsmäßigkeit enthält?
StGB Österreich: § 70. Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.
Es muss also klar ein Begriff her.
Kleine Bemerkung am Rande: Bitte die beiden Begriffe "profesional" und "profesionist" nicht verwechseln.
furt calificat (oder calificat weglassen) săvârşit în formă continuată (oder în mod repetat) în scopul de a-şi asigura astfel un venit continuu. Auf gar keinen Fall würde ich furt profesional oder săvârşit în mod profesionist schreiben, Herr Burghelea der auch Rechtsanwalt ist, meint der Begriff ist so FALSCH und IRREFÜHREND!
Frau Schuller Ihre Bedenken, dass "furt profesional" in der rumänischen Gesetzgebung als Begriff nicht existiert sondern, dass man dort über "furt calificat" redet sind absolut berechtigt. Allerdings, wenn ich "gewerbsmäßiger Diebstahl" durch "furt calificat" übersetzen würde, dann halte ich mich zwar an die gängige rumänische rechtliche Terminologie, aber ich übersetze ins Rumänische etwas was im Original nicht so gemeint war. Denn „furt calificat" wird in der rumänischen Gesetzgebung anders definiert.
...ist mit Vorsicht zu genießen; dass "Bande" mit "bandă" statt "grup infracţional organizat" (§ 367 rStGB) übersetzt wird, macht leider das ganze Beispiel leicht fragwürdig.
Für die Gewerbsmäßigkeit sind weder die Dauer noch die Anzahl der Angriffe von Bedeutung (wie aus dem von Herr Christmann angeführten Zitat ersichtlich ist: "Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit kann nach Ansicht der h.M. schon bei dem ersten Diebstahl erfüllt sein..."), sondern die Absicht, sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, was wiederum gegen "formă repetată" oder "formă continuată" spricht.
Zudem ist Gewerbsmäßigkeit ein eigenständiges und von sonstigen qualifizierenden Tatbestandsmerkmalen (Einbruch, bandenmäßige Begehung, Einsatz von Waffen) unabhängiges Tatbestandsmerkmal, woraus wiederum zu schließen ist, dass "furt calificat" keine geeignete Übersetzung ist.
Die in Übersetzungen immer wieder anzutreffende Formulierung "în scopuri lucrative" halte ich für unangebracht. Einerseit ist "lucrativ" meiner Meinung nach positiv belegt. Andererseits soll letztendlich jeder Diebstahl dem Täter oder einem Dritten zu Gewinn verhelfen. Die Gewerbsmäßigkeit zielt nicht auf den Gewinn ab, sondern auf dessen (beabsichtigte) Dauer und Umfang.
Völlig Ihrer Meinung Herr Wagner. Aber meine Frage bestand eigentlich darin, WIE man den Begriff "gewerbsmäßiger Diebstahl" am besten ins Rumänische übersetzen könnte!
Der "gewerbsmäßige Diebstahl" entspricht NICHT dem Tatbestand des "furt calificat".
"Unter Qualifikation versteht man im Strafrecht die Erweiterung eines Grundtatbestandes um strafverschärfende Tatbestandsmerkmale bzw. diesen erweiterten Tatbestand und dessen Verwirklichung (Delikt)." (https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifikation_(Strafrecht))
Im rumänischen StGB sind die verschiedenen Tatbestandsmerkmale, die den Diebstahl qualifizieren, unter einem einzigen Paragraphen zusammengefasst; dahingegen spalten sowohl das deutsche als auch das österreichische StGB diese Merkmale auf verschiedene Paragraphen auf. Somit entsprechen Einbruchdiebstahl, gewerbsmäßiger Diebstahl, Diebstahl mit Waffen usw. (§§ 242 ff. dStGB) allesamt einem "qualifizierten Diebstahl" - "furt calificat".
Die rumänische Gesetzgebung kennt das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht.
Weder "formă continuată" noch "săvârşire în mod repetat" entsprechen der Gewerbsmäßigkeit, da diese zwar auf eine wiederholte oder über längere Zeit anhaltende Begehung einer Straftat abstellen, jedoch nicht auf die Erschließung einer "fortlaufenden Einnahmequelle".
Es ist schon klar, dass es sehr große Unterschiede zwischen den Gesetzgebungen der beiden Staaten, Rumänien und Deutschland, gibt. Allerdings ist der von mir dargelegter Fall ein krasser Unterschied, der angeblich ein und derselben Definition, bloß in unterschiedlichen Gesetzgebungen. Bevor ich etwas aus dem Deutschen ins Rumänische durch einen Begriff übersetze, der im Rumänischen ganz etwas anderes bedeutet als im Deutschen, stelle ich vorneweg den konkreten Fall zur Diskussion. Ich bedanke mich bei Ihnen für den von Ihnen mir hilfreich geleisteten Diskussionsbeitrag!
Fällen muss man den Begriff etwas umschreiben und ich finde es passt wenn Sie "in forma continuata" oder "savarsit in mod repetat" hinzufügen. Leider gibt es große Unterschiede zw den Gesetzgebungen der beiden Staaten.
Der Unterschied zwischen der rumänischen rechtlichen Definition von "furt calificat" und der rechtlichen, deutschen Definition des "gewerbsmäßigen Diebstahls", besteht darin, dass die rumänische Definition von "furt calificat" kein Diebstahl ist der eine "*fortlaufende Einnahmequelle* von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will".
Definition: Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen braucht.
Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit kann nach Ansicht der h.M. schon bei dem ersten Diebstahl erfüllt sein, vorausgesetzt der Täter hat ein solch gewinnstrebendes Motiv. Nach einer minder vertretenen Ansicht sollen mindestens zwei gewerbsmäßige Handlungen erforderlich sein, da das erhöhte Unrecht der Tatbegehung erst mit der Wiederholung erreicht sei, auch wenn der Täter weitere Taten zunächst beabsichtigt hatte.
Es ist ausreichend, wenn der Täter die Beute nur für sich selbst nutzen oder auch verschenken will, da keine Weiterveräußerungsabsicht erforderlich ist. Hat der Täter umgekehrt allerdings geplant die Sache weiter zu veräußern, so führt dies nicht ohne Weiteres zur Annahme eines gewerbsmäßigen Diebstahls. Vielmehr müssen auch die Merkmale der Dauerhaftigkeit und ein gewisser Umfang erfüllt sein.
Furt calificat //Conform art.209 Cod Penal, furtul săvârșit in următoarele împrejurări: a) de doua sau mai multe persoane împreună; b) de o persoana avand asupra sa o arma sau o substanta narcotica; c) de către o persoana mascata, deghizata sau travestita; d) asupra unei persoane aflate in imposibilitatea de a-si exprima vointa sau de a se apara; e) intr-un loc public; f) intr-un mijloc de transport in comun; g) in timpul noptii; h) in timpul unei calamitati; i) prin efractie, escaladare sau prin folosirea fara drept a unei chei adevarate ori a unei chei mincinoase, ///
se pedepseste cu inchisoare de la 3 la 15 ani.
Automatic update in 00:
Answers
20 mins confidence:
furt calificat
Explanation: Siehe Erklärungen aus dem neuen rum. Strafgesetzbuch
-------------------------------------------------- Note added at 23 Min. (2015-07-14 15:55:37 GMT) --------------------------------------------------
§ 130 StGB – Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung
Wer einen Diebstahl gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wer einen schweren Diebstahl (§ 128) oder einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (§ 129) in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. § 130 Furt calificat şi furt în cadrul unei bande criminale . Persoana care comite un furt calificat sau în calitate de membru al unei benzi criminale în colaborare cu un alt membru al bandei (§ 12) se pedepseşte cu pedeapsa privativă de libertate de la şase luni la cinci ani. Persoana care comite cu intenţie un furt grav (§ 128) sau un furt prin efracţie sau prin utilizarea armelor (§ 129) şi care prin comiterea repetată a faptei îşi asigură un venit continuu, se pedepseşte cu pedeapsa privativă de libertate de la unu la zece ani.
-------------------------------------------------- Note added at 35 Min. (2015-07-14 16:07:37 GMT) --------------------------------------------------
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