Sep 26, 2023 13:19
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German term
Turnus
German to Polish
Law/Patents
Law (general)
Terminologia prokuratorska
drugi raz spotykam formularz wypełniany przez prokuratorów, w którym wpisuje się nazwisko skazanego/podejrzanego. W wymienianych kategoriach występuje "Turnus". O co tu może chodzić?
Oto cytat z tego formularza:
[ ] An Zentrale Namendatei
[ ] Daten sperren □ Beweismittel asservieren
[ ] Das Verfahren wird Übernommen (nur ankreuzen, wenn noch kein Az der StA München 1 vergeben ist, sonst Formblatt für Serviceeinheit StA M I Nr. 213 nehmen)
[ ] Neueintragen als/gegen
[ ] Beschuldigte/n / weitere/n Besch, (nur natürliche Personen)
[ ] Betroffene/n
[ ] weitere/n Betroffene/n
[ ] Umschreiben von [ ] unbekannt. Täter auf bekannt [ ]
[ ] AR in Js-Verfahren
und als Besch./ Betr. eintragen für
Turnus [ ] Sexualdelikte [ ] Jugendschutz [ ] allgem. Jugendsache [ ] Graffiti
Oto cytat z tego formularza:
[ ] An Zentrale Namendatei
[ ] Daten sperren □ Beweismittel asservieren
[ ] Das Verfahren wird Übernommen (nur ankreuzen, wenn noch kein Az der StA München 1 vergeben ist, sonst Formblatt für Serviceeinheit StA M I Nr. 213 nehmen)
[ ] Neueintragen als/gegen
[ ] Beschuldigte/n / weitere/n Besch, (nur natürliche Personen)
[ ] Betroffene/n
[ ] weitere/n Betroffene/n
[ ] Umschreiben von [ ] unbekannt. Täter auf bekannt [ ]
[ ] AR in Js-Verfahren
und als Besch./ Betr. eintragen für
Turnus [ ] Sexualdelikte [ ] Jugendschutz [ ] allgem. Jugendsache [ ] Graffiti
Proposed translations
(Polish)
4 | turnusowy system przydziału spraw | Marta Szkodzińska |
Proposed translations
20 hrs
Selected
turnusowy system przydziału spraw
Najprawdopodobniej chodzi o to, w jaki sposób sprawa zostanie przydzielona - sprawy ogólne, niepasujące do innych kategorii, rozdzielane są wg Turnussystem. W wolnym tłumaczeniu jak w propozycji.
1. Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, bei der die Zuständigkeit der Spruchkörper mit dem Kriterium der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs beim Gericht verknüpft wird (sog. sogenanntes Turnus- oder Rotationsprinzip), genügt grundsätzlich den aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG folgenden Anforderungen an eine generell-abstrakte Regelung der Geschäftsverteilung.
2. Zwar ist das Turnussystem nicht völlig frei von der Möglichkeit missbräuchlicher Eingriffe; eine Verteilung, die schlechthin jeden potentiellen Einfluss ausschließt und dennoch praktikabel ist, ist allerdings kaum vorstellbar.
1. Eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, bei der die Zuständigkeit der Spruchkörper mit dem Kriterium der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs beim Gericht verknüpft wird (sog. sogenanntes Turnus- oder Rotationsprinzip), genügt grundsätzlich den aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG folgenden Anforderungen an eine generell-abstrakte Regelung der Geschäftsverteilung.
2. Zwar ist das Turnussystem nicht völlig frei von der Möglichkeit missbräuchlicher Eingriffe; eine Verteilung, die schlechthin jeden potentiellen Einfluss ausschließt und dennoch praktikabel ist, ist allerdings kaum vorstellbar.
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