(pour la prévoyance professionnelle)
Fondation collective = Sammelstiftung
Einer Sammelstiftung können sich beliebige, voneinander unabhängige Arbeitgeber für die obligatorische oder freiwillige berufliche Vorsorge anschliessen. Diese unterzeichnen einen Anschlussvertrag und bilden je ein Vorsorgewerk innerhalb der Sammeleinrichtung, welches wiederum mehrere Vorsorgepläne umfassen kann. Für jedes Vorsorgewerk wird je eine eigene Rechnung mit Finanzierung, Leistungen und Vermögensverwaltung geführt.
Fondation commune = Gemeinschaftsstiftung
Den Gemeinschaftsstiftungen sind jeweils mehrere Arbeitgeber angeschlossen. Sie haben in der Regel ein Vorsorgereglement mit ein bis zwei allgemein gültigen Vorsorgeplänen. Die Versicherten bilden einen einheitlichen Risikoverbund, und für die angeschlossenen Unternehmen wird keine vollständig getrennte Rechnung geführt.
Siehe dazu auch
http://www.proparis.ch/franz/index.php?option=com_definition...