@ Jeff 13:02 Sep 30, 2019
Es geht angeblich um Spannteppiche, die noch an der Wand hochgezogen werden (und dann auch dort unter Spannung stehen). Ist zwar technisch denkbar, habe ich aber noch nie gesehen. Wenn überhaupt, dann nur vom Eigentümer durchführbar, weil dies in der Regel in die Bausubstanz eingreift.
Ich denke deshalb dass es um zwei Teppiche geht, einen für den Boden und einen Wandteppich. Wäre einfacher und logischer.
Gibt es im weiteren Text noch Hinweise auf diese eigenartige Auflage? Warum soll der Teppich an der Wand hochgezogen werden? |