15:28 Feb 4, 2015 |
German to English translations [PRO] Bus/Financial - Accounting / annual report | |||||||
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| Selected response from: Sebastian Witte Germany Local time: 12:08 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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4 +3 | market conformity check |
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4 +1 | running a check to be sure prices listed/quoted, returns o.o.s. are in line with market conditions |
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4 | market compliance check vs. fair trading test |
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Discussion entries: 5 | |
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market conformity check Explanation: Das ist der übliche Term im Deutschen. Bei der MarktgerechtIGKeitsprüfung" handelte es sich offensichtlich um einen Schreibfehler, denn zu dem Adjektiv "marktgerecht" lautet das Nomen "Marktgerechtheit" (nicht "Marktgerechtigkeit"). -------------------------------------------------- Note added at 20 mins (2015-02-04 15:48:49 GMT) -------------------------------------------------- "Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall möglich, wenn sie auf Kundenwunsch erfolgen, sachlich begründet sind und die Abweichung von den marktgerechten Bedingungen aus den Geschäftsunterlagen deutlich ersichtlich ist, sie aufgrund von internen Vorgaben erfolgen, die die Geschäftsarten, den Kundenkreis, den Umfang und die Ausgestaltung dieser Handelsgeschäfte festlegen, die Abweichung von den marktgerechten Bedingungen gegenüber dem Kunden in der Geschäftsbestätigung offengelegt wird und sie bei entsprechender Bedeutung an die Geschäftsleitung berichtet werden." http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundsc... "3.4 Marktgerechtheitsprüfung • Werden alle Geschäfte bzw. alle nicht über eine Börse gehandelten Geschäfte einer Marktgerechtheitsprüfung unterzogen? • Welche Spanne wird noch als marktgerecht angesehen? • Welcher Referenzkurs wird für die einzelnen Anlageklassen zugrunde gelegt? • Wird die Marktgerechtheitsprüfung unabhängig vom Handel vorgenommen? Zeitnähe der zur Beurteilung heranzuziehenden Kurse" http://www.revisionswelt.de/media/qp/Download/qperior-pruefu... "Market Conformity Check Transaction Market-Conform Reporting The market conformity check is sent as a report to our client, along with a graphic analysis of the traded market prices. If the client price is in this area, the transaction is market conform." http://www.valuerisk.com/en/services/market-conformity/ -------------------------------------------------- Note added at 42 mins (2015-02-04 16:10:42 GMT) -------------------------------------------------- Leider verwendet auch die BaFin (und andere...) diesen m.E. nicht korrekten Term "Marktgerechtigkeitskontrolle". Aber entscheidend für dich muss ja sein, wie es dein Kunde im Deutschen formulieren möchte. An der englischen Übersetzung ändert sich dadurch m.E. nichts. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- "7. Marktgerechtigkeitskontrolle § 36 Absatz 2 Satz 1 InvG legt fest, dass der Erwerb von Vermögensgegenständen, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen Markt einbezogen sind, und Bezugsrechten für das Sondervermögen höchstens zum Tageskurs erfolgen darf, die Veräußerung muss mindestens zum Tageskurs erfolgen. Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse zugelassen noch an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, ist nach § 36 Absatz 3 Satz 1 InvG der Verkehrswert, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, zugrunde zu legen (sog. „Marktgerechtigkeitskontrolle“). Die Bewertungsgrundsätze des § 36 InvG werden im 3. Abschnitt der InvRBV konkretisiert. Neben der Kapitalanlagegesellschaft ist auch die Depotbank zur Kontrolle der Marktgerechtigkeit verpflichtet. Wie schon der Gesetzesbegründung zu § 36 Absatz 2 InvG im Rahmen des Investmentmodernisierungsgesetzes zu entnehmen ist, stellt die Marktgerechtigkeitskontrolle ein Unterfall der Kontrollfunktion der Depotbank nach § 27 Absatz 1 InvG dar." http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundsc... |
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Notes to answerer
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