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French to German translations [PRO] Tech/Engineering - Safety / catastrophes naturelles
French term or phrase:arrêté de mise en péril
Hallo,
Ich finde nicht die genaue Übersetzung für diesen Begriff, der in meinem Text für eine Firma vorkommt, die Gebäude sichert bei Einsturzgefahr, usw. Einen Satz gibt es nicht, es ist ihre Werbung "0 arrêté de mise en péril" (dank der Firma).
Auf Französisch findet man "Arrêté de mise en péril" 19.000 Mal, "Gefährdungsverordnung" finde ich nur 8 Mal, Wikipedia ignoriert den Begriff, auch Eurodicautom & Co.
Okay, ich würde sagen: Ruf einfach mal in einem städtischen Ordnungsamt in Deutschland an und frage nach, was dort erlassen würde!
Vielleicht passt ja auch Katastrophenschutzverordnung oder so was...
Gisela Baumann (X)
France
ASKER
Fantasie
07:50 Feb 25, 2014
Ich sehe, ich hätte doch das Umfeld angeben sollen:
Des ponts fragilisés en Allemagne en 2002 (dann eine Beschreibung) (dann:) 0 fermeture de pont 0 Arrêté de mise en péril 100% d’exploitation
Es ist für mich absolut offensichtlich, dass es um den Vorteil geht, die Brücke nicht schliessen zu müssen. Ich werde mal nachlesen, was "arrêté de mise en péril" und "Gefahrenabwehrverordnung" genau ist. Jedenfalls ist der Stil der Broschüre - es geht um Sicherheit - keinesfalls "flambeur", da seid ihr für mich... auf dem Holzweg.
Es ist schon arrêté im Sinne von Erlass gemeint, denke ich, da sonst das folgende de nicht passt. Allerdings wird hier mit arrêté und arrêter gespielt und im Deutschen ist der Slogan echt seltsam mit O Gefahrenabwehrverordnung.
Mit Andrea: «arrêté» habe ich spontan als Form von «arrêter» verstanden. Die Firma selbst erlässt ja keine Verordnung (nehme ich mal an). Daher mein Vorschlag: Gefahr / Gefährdung gebannt.
Wir sind echt kreativ heute Abend, finde ich! Entweder - Oder ... darauf wäre ich nie gekommen :) , Wir halten Wort... auch gut, Gefahr gebannt... hört sich für mich eher nach Wilhelm Busch an, ist aber nicht schlecht... Ich würde mal mit dem Kunden reden, denke ich, um zu sehen, was dem so vorschwebt, und ihm selbst ein paar Ideen mit franzöischer Übersetzung unterbreiten... sonst kommt man hier nicht wirklich weiter.
Vielleicht wäre es eine gute Idee, mit der Firma zu diskutieren, was sie ausdrücken möchten. Bin da schon auf ganz andere Sachen gekommen, die weit vom Französischen weg waren, und mit denen der Auftraggeber (Elsässer - also im Prinzip zweisprachig) total happy war........
Gisela Baumann (X)
France
ASKER
Auftritt
18:47 Feb 24, 2014
0 arrêté... kommt nach der Beschreibung der damaligen Lage in Ostdeutschland und der Rettung der Nutzbarkeit der 2 Brücken
Gisela Baumann (X)
France
ASKER
Naturkatastrophen
18:43 Feb 24, 2014
Vielen Dank für die lebhafte Diskussion. Ich übersetzte meistens Wörter... aber nun. Die Kunden dieser Firma sind auch die Gebietskörperschaften, es geht um Natur- und künstliche Katastrophen wie 09/11. Man müsste praktisch an ein Rathaus in Deutschland telefonieren, um zu wissen, worum es geht?? Vor dem "0 arrêté de mise en péril" ging es um 2 öffentliche Brücken nach den Überschwemmungen in Ostdeutschland 2002. Dank der Firma war alles unter Kontrolle, sie waren nicht einsturzgefährdet.
Deine Argumentation finde ich durchaus nachvollziehbar, Claus. Ein Argument mehr, mit "arrêter" zu spielen, im Sinne von keine Gefahr mehr vorhanden... Wer sind denn die Kunden dieser Firma? Die jeweiligen Hausbesitzer?
Mal eine ganz gewagte Äußerung. Wie wäre es denn, wann man sich eher auf arrêter (mit er) konzentriert und so etwas wie "Gefahrenstopp" draus macht? Kommt natürlich auf den Kontext drauf an, ob es für den Kunden wichtig ist, dass so etwas wie "Verordnung" o. ä. drin ist, wie er das insgesamt so sieht. Im Marketingbereich ist meinen Kunden häufig lieber, dass es wirklich gut klingt, teilweise sind Ihnen dann ganz andere Ideen recht... (Wäre aber natürlich abzuklären...) Ich schlage dann häufig mehrere Lösungen vor und diskutiere das aus. Weiß nicht, wie du das so siehst...
wird keine Verordnung erlassen, wenn ein paar Gebäude in seinem Bezirk einsturzgefährdet sind. Erstens sind solche Fälle längst durch eine entsprechende Verordnung erfasst, und zweitens bewirkt eine Verordnung im Einzelfall noch gar nichts; sie muß erst angewandt, d.h. im Einzelfall durch eine Verfügung umgesetzt werden.
Die Werbung will doch hier offenbar sagen, dass seit dem segensreichen Wirken dieser Firma keine einzige Ordnungsverfügung gegen einen Hauseigentümer mehr erlassen werden musste (weil alles den Anforderungen der Verordnung entsprach).
Von "Verordnung" rate ich daher ab; eher schon, wenn man sich mit der Ordnungsverfügung nicht anfreunden will: 0 behördliche Maßnahmen, kein einziges Einschreiten der Behörde mehr etc.
In den Links, die ich gefunden habe, gibt es beides. Gefahrenverordnung taucht dort als die Abkürzung des längeren Ausdrucks auf, muss aber natürlich nicht immer so sein!
Gisela Baumann (X)
France
ASKER
Einzelanordnung
18:23 Feb 24, 2014
Für den Rest, keine Ahnung. Anderswo in diesem aufgelösten Text habe ich den Begriff nicht gehabt, auch keine sonstigen gesetzgeberischen Begriffe.
Gisela Baumann (X)
France
ASKER
Eng...
18:22 Feb 24, 2014
... danke für den Vorschlag, anscheinend eher "Gefahrenabwehrverordnung". Ich finde, Werbung auf diesem Gebiet muss treffend sein, sonst meint der Kunde, der selber Spezialist ist, dass der andere sich gar nicht auskennt, und dabei war es der Übersetzer, der sich nicht ausgekannt hat. Also ich habe Gefahrenabwehrverordnung in Verbindung mit Naturkatastrophe gefunden, werde noch etwas nachprüfen aber ich wüsste nicht, was es sonst sein sollte!
wäre die (allgemeine) Rechtsvorschrift (der Gemeinde, des Präfekten etc.).
Hier dürfte es eher um eine Einzelmaßnahme / Einzelanordnung (ggf. auf der Rechtsgrundlage einer solchen Verordnung) gehen; die heißt dann bei uns "Verfügung" (der Behörde).
fiele das unter den Oberbegriff der (bauaufsichtlichen) "Ordnungsverfügung" (hier: wegen Baufälligkeit), schlimmstenfalls: "Abrissverfügung (mit Androhung der Ersatzvornahme)"; bei einem gefährlichen Betrieb könnte man auch von Zwangsstillegung sprechen.
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