aus dem Suchverfahren ... geht hervor 12:07 Nov 20, 2013
würde m.E. nur passen, wenn in diesem Verfahren eine bestimmte Tatsache *positiv* festgestellt worden wäre. Vielleich besser:
Im Anschluss an / als Ergebnis des ... ist (abschließend) festzustellen, dass... oder allenfalls: Das Suchverfahren hat ergeben, dass ...
"uns vorgelegt worden ist": Ich vermute, dass fehlende Vorlage der Belege der Anlass für das Verfahren war, und es im Verfahren darum geht, andere Beweise als durch Vorlage der Belege zu finden. Also wohl eher: ist (uns) der Nachweis nicht erbracht worden / konnte ... nicht nachgewiesen / bewiesen werden.
Im Juristendeutsch wohl auch, wenn der Nachweis dem Adressaten des Schreibens obliegt: sind Sie für die Verzollung *beweisfällig* geblieben. |