GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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08:22 Aug 6, 2001 |
French to German translations [PRO] Law/Patents | |||||||
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| Selected response from: Stephanie Bohnerth Germany Local time: 18:35 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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na | Das Regulieren der Überverschuldung |
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na | Abwicklung, Bereinigung von Privat-Überschuldungen |
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na | Schuldenregulierung |
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Das Regulieren der Überverschuldung Explanation: Hier müssen die Wörter ein bisschen ästhetischer gestaltet werden; denn die häufigen Endungen mit "ung" sind nicht sehr schön. Deshalb: das Regulieren |
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Abwicklung, Bereinigung von Privat-Überschuldungen Explanation: = Überschuldung ist meiner Ansicht nach das fachlich richtige Wort (Potonnier Wörterbuch der Wirtschaft + ...) règlement scheint im Sinne von Bereinigung und nicht im Sinne von "gesetzliche Vorschrift" gebraucht zu sein, da Sie von "Regulierung" sprechen... |
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Schuldenregulierung Explanation: Hier nur ein paar Anregungen wie Schuldnerberatungen es nennen: ------ Verschuldung bzw. Überschuldung war auffallend häufig Thema unserer Arbeit und erforderte in der Regel eine längerfristige, zeitintensive Beratungstätigkeit mit dem Ziel der Regulierung bzw. schrittweisen Entschuldung. http://www.treberhilfe.de/SOZIAL_1/HAUFIG_1/body_haufig_1.ht... ----- Welche vermeintlich weiteren Möglichkeiten sich dem überschuldeten Privathaushalt bieten, eine wirtschaftliche Sanierung zu erreichen, möchte ich in diesem Kapitel kurz aufzeigen. 3.1 Außergerichtliche Möglichkeiten Kann der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen, so bleibt ihm nur der Versuch, sich mit dem Gläubiger auf außergerichtlichem Wege um eine tragbare Sanierung zu bemühen. Grundsätzlich kann er seine Gläubiger bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten um Stundung (Forderung wird für den Zeitraum der Stundung nicht fällig gestellt) bitten, wozu der Gläubiger i.d.R. aber nur dann sein Einverständnis geben wird, wenn er mittelfristig mit Zahlungen rechnen kann. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Gläubiger von der eigenen schwierigen ökonomischen Situation und der Uneinbringlichkeit der gesamten Forderung zu überzeugen und mit ihm einen Vergleich nach § 779 BGB abzuschließen. http://www.fh-fulda.de/fb/sw/diplarb/rath/dipl_inso.html ------ [] Schuldnerberatung [] Rechtsgrundlagen: §§ 8, 17 BSHG [] Leistungen: Wir informieren und unterstützen unsere Klienten in der Sicherung ihrer Existenz bei ungerechtfertigten Beitreibungsmaßnahmen (Schuldnerschutz) bei der Aufstellung von Zahlungsplänen und der Regulierung Ihrer Schulden: Wir führen im Bedarfsfall die nötigen Gläubigerverhandlungen. Wir beraten unsere Klienten bei Fragen und Problemen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zur Schuldenregulierung, vorrangig mit dem Ziel der angemessenen Wohnraumerhaltung und der Sicherung des Arbeitsplatzes. .... [] Ziel: Vermeidung bzw. dauerhafte Regulierung von Schulden bei überschuldeten Einzelpersonen und Familien. Internet |
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