Stimme den 3 vorangehenden Vorschlägen zu 13:32 Jun 13, 2019
Gemeint ist, dass normalerweide vorangehende Straftaten eine jetzige Bewährung ausschließen. Da aber im vorliegenden Falle zw. der verhandelten u. den vorangehenden Straften kein Zs-hang besteht, ist die zur Verhandlung stehende Straftat sozusagen "nicht vorbelastet". Deswegen kann u. wird sie zur Bewährung ausgesetzt. Wörtl. steht hier, dass die verkündetete Strafe mit einer Bewährung daherkommt (diese also sozusagen die Straftat begleitet). Allerdings meine ich, dass die Präposition iVm. dem Verb "aussetzen" (wohl eher als *setzen*) (also hier nicht *auf* (wie in "Verurteilung auf Bewährung" od. "Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung") , sondern "zur" (wie in "Das Gericht kann im Strafurteil eine Jugendstrafe von höchstens 1 Jahr entsprechend den Grundsätzen der →Strafaussetzung zur Bewährung für eine Bewährungszeit von 2 bis 3 Jahren aussetzen"; siehe Creifelds); somit würde ich es auch wie Gisela Vigy sagen. "Auf Bewährung gesetzt" findet man schon häufig im Internet, aber nicht auf jurist. Seiten od. dort zitierten Urteilen. Ansonsten wird der "sursis" meist einfach mit "avec" angefügt. Z.B. deux ans de prison avec sursis. |