excess charge

14:01 Jun 19, 2012
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English to German translations [PRO]
Law/Patents - Insurance / Versicherungen
English term or phrase: excess charge
Im Text geht es um das Leasen von Firmenfahrzeugen und allerlei Vorschriften, die Mitarbeiter einhalten müssen, wenn sie ein solches Fahren.

Unter dem Punkt "Insurance" taucht der folgende Unterpunkt auf:

"Excesses and Claims
Under the local insurance policy, all claims made are subject to an *excess charge* which, generally, xxx will pay or be responsible for claiming back from the third party. Exceptions exist where a member of staff has an accident and it is found through insurance investigations to be his or her fault, where there is a history of similar accidents or where driver negligence is proved, the Company reserves the right to pass liability for payment of the full *excess* plus any other costs not as a matter of course covered by our insurers onto the employee concerned."

xxx = Name des Unternehmens, dessen Mitarbeiter Firmenfahrzeuge fahren

Mir ist der Sinn und damit der Ausdruck von "excess charge" nicht ganz klar. Zahlt das Unternehmen einen Aufschlag/Zuschlag, weil der Versicherungsvertrag eine Art Selbstbehalt als Beteiligung an bei Ansprüchen Dritter (im Schadensfall) anfallenden Kosten vorsieht? Oder steckt mehr, als der im Deutschen bekannte Selbstbehalt dahinter?
Jonas_Je
Local time: 21:44


Summary of answers provided
5Selbstbehalt
Expertlang
4folgende vertraglich vereinbarte Erweiterung der Haftung
Werner Walther


Discussion entries: 3





  

Answers


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Selbstbehalt


Explanation:
das ist die deutsche Übersetzung im Versicherungsbereich

Expertlang
Local time: 21:44
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Peer comments on this answer (and responses from the answerer)
neutral  Werner Walther: Sachlich ist das nicht so einfach.
3 hrs

neutral  Rolf Keller: Oder "Selbstbeteiligung", weil "Selbstbehalt" noch eine zweite, völlig andere Bedeutung hat.
16 hrs
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folgende vertraglich vereinbarte Erweiterung der Haftung


Explanation:
Meiner Ansicht nach ist auch der AT ungenau.

Die Passage muss Wort für Wort übersetzt werden, und lässt sich nicht auf deutsche Verhältnisse übertragen oder aus deutschen Verhältnissen ableiten.

Dafür gibt es zwei Gründe:

1) Im deutschen kennen wir unterschiedliche Haftungsverpflichtungen (vertraglich, gesetzlich, als Schadenersatz wg. Delikt, culpa in contrah./vorvertragliche Haftung bei Vertragsanbahnung - Bsp.: Kunde schaut Teppichrollen an, eine löst sich und überrollt ihn) - das ist hier irgendwie zwischen vertraglich vereinbarter Haftung, Fahrlässigkeitshaftung und Haftung wegen Delikt - dazu wird die Wiederholung eines Fahrfehlers nämlich hier aufgebauscht)

2) Wenn wir uns im Bereich des Arbeitsrechts befinden, ist so ein Durchgriff ebenfalls kaum denkbar, jedenfalls nicht bei Fahrlässigkeit.

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Note added at 5 Stunden (2012-06-19 19:27:17 GMT)
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PARDON - ich muss ein bisschen zurückrudern.

Nachdem ich es nochmal gelesen habe, muss ich folgendes einräumen:
Irgendwie geht es um die von mir beschriebenen Sachverhalte. Aber das "wer mit wem" ist mir noch nicht ganz klar. Zahlen sie eine zusätzliche Prämie, um bestimmte erweiterte Risiken abzudecken? Ich brauche noch ein bisschen Bedenkzeit!

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Note added at 5 Stunden (2012-06-19 19:33:18 GMT)
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Das kann es doch nicht wirklich sein:

"... where a member of staff has an accident and it is found through insurance investigations to be his or her fault ..."

Wenn ein Mitarbeiter einen Unfall hat, und es sich herausstellt, dass er den Unfall verschuldet hat, dann ...... dann ist das nicht versichert und der Mitarbeiter muss für den Schaden aufkommen???"

Für Leitende oder Herrn Ackermann wäre das o.k., aber doch nicht für den Außendienstmitarbeiter, der (Privatnutzung) mal die Kinder von der Schule abholt!

Werner Walther
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