restricted persons

German translation: eingeschränkte Person

16:30 Dec 1, 2016
English to German translations [PRO]
Law/Patents - Finance (general)
English term or phrase: restricted persons
Sanctions

• Explain the use of economic and trade sanctions and their importance

• Describe the procedures that firms must follow to meet economic and trade sanctions

• Describe US sanctions law

• Compare direct and indirect sanctions

• Describe the firm’s extended measures and identify
- Sanctioned countries
- Pre-approval countries
- ***Restricted persons***
- Restricted material/dual use of goods

• Describe the firm’s prohibited transactions


Danke im Voraus!
Olaf Reibedanz
Colombia
Local time: 01:14
German translation:eingeschränkte Person
Explanation:
hat mein TM ausgespuckt. Wie ich damals drauf kam, kann ich dir aber nicht mehr sagen ;-), aber:

. Der Reseller sichert zu, dass er keine „eingeschränkte“ Person ist, hierzu gehören die folgenden Personen oder Organisationen: (1) Personen, die sich in Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien oder anderen Ländern befinden bzw. Staatsbürger dieser Länder sind, die von Zeit zu Zeit möglicherweise US-Exportkontrollen aus Anti-Terror-Gründen unterzogen werden oder mit denen US-Personen generell keine finanziellen Transaktionen durchführen dürfen; oder (2) Personen, die auf einer Liste mit eingeschränkten Personen/Organisationen stehen, die von einer US-Behörde verwaltet wird. Bestimmte Informationen, Produkte oder Technologien können den ITAR-Regeln (Regelung des internationalen Waffenhandels) unterliegen. Solche Informationen, Produkte und Technologien dürfen nur an ausländische Staatsangehörige innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten unter Einhaltung der ITAR-Regelungen exportiert, übertragen oder veröffentlicht werden.


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Note added at 2 Stunden (2016-12-01 18:45:21 GMT)
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Terms and Conditions - German

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN: TEIL A

Artikel 1: Definitionen
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die in diesen Bedingungen verwendeten großgeschriebenen Begriffe, die hier definiert werden, folgende Bedeutung:
Kunde: jede juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag mit PHCBEU geschlossen hat oder schließen möchte

PHCBEU: Panasonic Biomedical Sales Europe B.V. mit eingetragenem Geschäftssitz in Etten-Leur, Niederlande, mit Vertriebs- und Serviceorganisationen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden

Partei/Parteien: PHCBEU und der Kunde, gemeinsam oder einzeln

Produkt(e): jedes Produkt, das von PHCBEU vermarktet und vertrieben wird

Dienstleistungen: jegliche Dienstleistungen, welcher Art und Bezeichnung auch immer, die PHCBEU gemäß einem Vertrag mit dem Kunden erbringt oder erbringen soll, einschließlich Service, Wartung und Instandhaltung

Schriftlich: per Post, Fax oder E-Mail

Bestellung: jeglicher PHCBEU vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag, der sich auf die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen bezieht

Vertrag: jeglicher Vertrag zwischen PHCBEU und dem Kunden über den Verkauf, Kauf und die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen

Produktrückruf: der Vorgang des Abzugs fehlerhafter Produkte vom Markt

Vertrauliche Informationen: jegliche nicht öffentlichen oder geschützten Informationen in jeglicher Form (visuell, mündlich, schriftlich, elektronisch oder sonstig), die sich auf die Geschäftsangelegenheiten und den Geschäftsbetrieb einer der Parteien beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informationen zu Produktentwicklung und -herstellung, Betriebsabläufen, Finanzdaten, Preisen, Marktanalysen, Vertragsbedingungen und anderen wettbewerbsrelevanten Informationen

Bedingungen: Teil A und B dieser allgemeinen Bedingungen

Artikel 2: Geltungsbereich
2.1 Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für alle Angebote, die PHCBEU dem Kunden unterbreitet, sowie alle daraus hervorgehenden Verträge und Transaktionen.

2.2 Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigheit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung erstetzt, die der urspünglichen Bestimmung in Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.

Artikel 3: Angebote und Zustandekommen eines Vertrags
3.1 Alle von PHCBEU gemachten Angebote sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, unabhängig davon, ob im Angebot eine Annahmefrist angegeben ist.

3.2 Verträge sind erst gültig, nachdem sie von PHCBEU schriftlich angenommen wurden. Die Bestellbestätigung von PHCBEU gilt als richtige und ordnungsgemäße Widerspiegelung des Vertrags, es sei denn, PHCBEU erhält innerhalb von drei (3) Werktagen eine gegenteilige Benachrichtigung.

3.3 Alle Unterlagen, die PHCBEU verwendet, um den Kunden über anzubietende Produkte und/oder zu erbringende Dienstleistungen zu informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Werbematerialien, Broschüren, Kataloge und Preislisten, dienen nur Informationszwecken und der Orientierung. Keine dieser Unterlagen ist Bestandteil des Vertrags und der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.

3.4 Geringe Abweichungen von den angebotenen Spezifikationen sind zulässig und wirken sich nicht auf die Erfüllung der Pflichten der Parteien aus dem Vertrag aus, vorausgesetzt, dass die Abweichungen dem Kunden nicht unangemessen erscheinen. Insbesondere gilt dies für Abweichungen bei der Gestaltung, einschließlich der Farbe von Produkten, und für Veränderungen und Verbesserungen zum Zweck des Mithaltens mit den neuesten technischen Fortentwicklungen.

Artikel 4: Preise
4.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise von Produkten und Dienstleistungen ab Lager PHCBEU (Incoterms 2010) und zuzüglich Mehrwertsteuer, Importzöllen und anderen Abgaben, Gebühren oder Steuern.

4.2 Bestellungen werden zu dem Preis in Rechnung gestellt, der zu dem Zeitpunkt galt, als die Bestellung aufgegeben wurde.

4.3 Für Bestellungen mit einem Wert von weniger als 150,00 € netto bzw. 100,00 £ netto im Vereinigten Königreich kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €/£ anfallen.

4.4 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich PHCBEU das Recht vor, Preise und Preislisten jederzeit im eigenen Ermessen zu ändern.

Artikel 5: Zahlungen
5.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von PHCBEU benanntes Bankkonto beglichen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in voller Höhe innerhalb der vereinbarten Frist, ohne Abzüge von Rabatten, Bankgebühren und Verrechnungen zu erfolgen.

5.2 PHCBEU behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Vorauszahlung oder den Erhalt eines Akkreditivs oder einer Bankgarantie von einer angesehenen Bank zu verlangen. Unter keinen Umständen ist PHCBEU verpflichtet, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, ehe die erforderliche Zahlungssicherheit gestellt wurde.

5.3 Jegliche vom Kunden getätigten Zahlungen werden – sofern anwendbar – zunächst verwendet, um irgendwelche PHCBEU geschuldeten Zinsen oder Kosten zu begleichen, und anschließend, um ausstehende Forderungen der Reihe nach, beginnend mit der ältesten, zu verringern.

5.4 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums, ist der Kunde ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig wird, gesetzlich in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich wäre. Danach hat PHCBEU Anspruch auf Zinsen auf ausstehende Beträge in Höhe von 8 % über dem 12-monatigen Euribor-Zinssatz, der von der Europäischen Bankenvereinigung veröffentlicht wird.

5.5 PHCBEU behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Jede solche Teillieferung wird getrennt in Rechnung gestellt und der Kunde ist verpflichtet, sie im Einklang mit den auf der Rechnung von PHCBEU angegebenen Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

5.6 Jegliche Einwände gegen Rechnungen müssen PHCBEU innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Das Einreichen einer Beschwerde oder eines Einwandes führt nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

Artikel 6: Anwendbare Incoterms, Gefahrenübergang und Liefertermine
6.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung frei Frachtführer ab Lager von PHCBEU in Etten-Leur, Niederlande (Incoterms 2010).

6.2 Falls der Kunde für die Organisation eines Transportmittels verantwortlich ist und es der Kunde versäumt, die Abholung seiner versandbereiten Bestellungen innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch PHCBEU einzurichten, ist PHCBEU berechtigt, die Produkte entweder weiterzuverkaufen oder jegliche zusätzlichen Kosten, die durch die Lagerung der Produkte entstehen, an den Kunden weiterzugeben.

6.3 Jedes von PHCBEU dem Kunden genannte Lieferdatum stellt eine Schätzung dar, keine absolute Frist. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, die Zahlung zu verweigern, zu stornieren oder zu verzögern, falls die Lieferung nach dem angegebenen Lieferdatum erfolgt.

6.4 Ist ein angegebenes Lieferdatum verstrichen, wird PHCBEU den Kunden so bald wie möglich kontaktieren und einen neuen Lieferzeitpunkt mitteilen. Beide Parteien werden in gegenseitiger Absprache entweder die Verlängerung des Lieferzeitraums annehmen oder, je nach Umständen, den Vertrag vollständig oder teilweise auflösen. Ein Lieferverzug bei einer Teillieferung berechtigt den Kunden nur zur Stornierung dieser Teillieferung.

Artikel 7: Verpackung
Die Verpackungsmaterialien und -methoden werden von PHCBEU im eigenen Ermessen bestimmt. Jegliche spezifischen Wünsche oder Bitten, die der Kunde möglicherweise in Bezug auf die Verpackung hat, müssen im Voraus von PHCBEU genehmigt werden. Jegliche Zusatzkosten, die durch solche Wünsche entstehen, werden vom Kunden getragen. PHCBEU behält sich das Recht vor, solchen Wünschen oder Bitten nicht nachzukommen.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
8.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 dieses Vertrags bleiben alle an den Kunden gelieferten Produkte Eigentum von PHCBEU, bis ihr Kaufpreis und alle anderen von PHCBEU an den Kunden gelieferten Produkte oder Dienstleistungen vollständig bezahlt wurden, einschließlich gegebenenfalls Schadensersatz, Zinsen und Auslagen, selbst wenn eine Zahlungssicherheit gestellt wurde.

8.2 Bis der Kunde vorstehender Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist, darf der Kunde weder Dritten zugunsten ein Sicherungsrecht wie ein Pfandrecht oder besitzloses Pfandrecht an den von PHCBEU gelieferten Produkten einräumen noch Handlungen ausführen (oder von Dritten ausführen lassen), die dazu führen könnten, dass die Produkte mit anderer Waren vermischt oder verbunden werden, noch die Produkte verleihen, vermieten oder auf andere Weise die Kontrolle darüber abgeben, außer wie in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen. Beansprucht ein Dritter Rechte an den Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen oder möchte er diese Produkte pfänden, wird der Kunde PHCBEU ohne unzumutbare Verzögerung über diese Absichten und Ansprüche benachrichtigen.

8.3 Der Kunde darf, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen ist, die Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs nutzen beziehungsweise verkaufen, sofern PHCBEU in Bezug auf Rechte des Kunden gegenüber seinen Kunden an die Stelle des Kunden tritt, bis alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden. In einem solchen Fall wird der Kunde diese Rechte an PHCBEU abtreten, was PHCBEU hiermit im Voraus annimmt.

8.4 Falls es der Kunde versäumt, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder es Grund zur Annahme gibt, dass er diesen nicht nachkommen wird, ist PHCBEU berechtigt, die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, zurückzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, bei dieser Wiederinbesitznahme vollständig mit PHCBEU zu kooperieren.

Artikel 9: Inspektion und Abnahme der Lieferung
9.1 Bei der Annahme der Lieferung von Produkten muss der Kunde Folgendes prüfen:

9.2 dass die Anzahl der Einheiten und das gelieferte Modell den in den Versanddokumenten und im Lieferschein angegebenen Daten entsprechen,

9.3 dass die Verpackung der Produkte intakt ist und keine offensichtlichen Zeichen von Schäden aufweist.

9.4 Falls die Verpackung beschädigt oder auf andere Weise manipuliert erscheint, muss der Kunde das Produkt in Anwesenheit des Frachtführers vorsichtig auspacken und weiter auf sichtbare Schäden untersuchen. Jegliche Schäden am Produkt und/oder seiner Verpackung sollten fotografiert werden. Der Kunde wird keine Verpackungsteile wegwerfen, ehe er sich vom guten Zustand der gelieferten Produkte überzeugt hat.

9.5 Jegliche Bedenken oder Beschwerden bezüglich des Zustands des Produkts bei der Lieferung müssen in den entsprechenden Versanddokumenten festgehalten werden. Der Kunde verwirkt das Recht, Ansprüche bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds der gelieferten Produkte zu stellen, sobald die Versanddokumente bedingungslos zur Abnahme unterzeichnet wurden.

9.6 Falls die Lieferung vom Kunden organisiert wurde, sollten jegliche Ansprüche oder Beschwerden bezüglich beschädigter oder verlorener Fracht direkt an den für ihre Lieferung verantwortlichen Frachtführer gerichtet werden.

9.7 Falls die Lieferung von PHCBEU organisiert wurde, sollten jegliche Ansprüche oder Beschwerden bezüglich beschädigter oder verlorener Fracht innerhalb von 10 Werktagen ab Annahme der Lieferung durch den Kunden schriftlich an PHCBEU gerichtet werden. Derartige Ansprüche und Beschwerden müssen die Art des Problems und die Gründe für die Beschwerde enthalten und die entsprechenden Versanddokumente und Fotos müssen beigefügt sein.

9.8 Wird innerhalb der angegebenen Frist kein sichtbarer Schaden und keine andere auffällige Unregelmäßigkeit bezüglich der Lieferung gemeldet, so gilt dies als bedingungslose Abnahme der Produkte durch den Kunden.

Artikel 10: Gewährleistung
10.1 PHCBEU gewährleistet, dass die Produkte bei normaler Handhabung, normalem Gebrauch, normaler Lagerung und Instandhaltung frei von Material- und Fertigungsfehlern sind und in allen wesentlichen Aspekten mit den in den entsprechenden Installations- und Bedienungsanleitungen sowie Wartungshandbüchern angegebenen Spezifikationen übereinstimmen.

10.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben wurde, beträgt der Gewährleistungszeitraum für neu gefertigte Produkte zwölf (12) Monate ab dem Datum ihrer Lieferung an den Kunden. Wenn sich das Lieferdatum nicht nachweisen lässt, beginnt der Gewährleistungszeitraum ab dem Datum der entsprechenden von PHCBEU für die Produkte ausgestellten Rechnung.

10.3 Die einzige und ausschließliche Verpflichtung von PHCBEU und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Ansprüche aus dieser Gewährleistung ist – im Ermessen von PHCBEU – beschränkt auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung des fehlerhaften oder nicht konformen Produkts. Jegliche dieser Verpflichtungen gelten nur, wenn der Kunde Fehler und Mängel umgehend meldet und zufriedenstellend nachweist.

10.4 Die Benachrichtigung vom Kunden muss in Form eines Serviceberichts erfolgen, der unter anderem eine Referenz der entsprechenden Bestellung, den Namen des Produkts, die Seriennummer (soweit vorhanden) und eine Beschreibung des Problems enthalten muss. Falls der Kunde ein Endbenutzer des Produkts ist, kann er den Fehler oder Mangel auch direkt per Telefon oder E-Mail an die lokale Vertriebs- und Serviceorganisation von PHCBEU melden.

10.5 Jegliche Bitte um Rückgabe von durch die Gewährleistung abgedeckten fehlerhaften Produkten muss im Voraus von der Service-Abteilung von PHCBEU registriert und zur Rückgabe genehmigt werden. Sobald die Bitte genehmigt wurde, erhält der Kunde eine Serviceberichtsnummer (SB-Nummer), die auf der Verpackung der zurückgegebenen Produkte vermerkt werden muss. Es kann vom Kunden verlangt werden, einige andere spezifische Behandlungsverfahren (z.B. Verfahren für die Dekontamination von infektiösen Stoffen) auszuführen, bevor er einige Arten von Produkten zur Inspektion oder Reparatur an PHCBEU sendet.

10.6 Die Transportkosten für die Rückgabe von fehlerhaften Produkten sind zunächst vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden erstattet, sobald PHCBEU die Gültigkeit des Gewährleistungsanspruchs geprüft hat. Die Transportkosten für den Versand reparierter Produkte oder ihres Ersatzes an den Kunden im Rahmen der Gewährleistung werden von PHCBEU übernommen.

10.7 Diese Gewährleistung gilt nicht für (i) Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile, (ii) kosmetische Fehler, insbesondere Kratzer und Dellen.

10.8 Im Falle einer Reparatur/des Ersatzes irgendeines Teils des Produkts gilt die Gewährleistung danach nur noch für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Gewährleistung für das Produkt.

10.9 Diese Gewährleistung deckt keine Fehler und Schäden am Produkt ab, die durch Folgendes verursacht wurden: (i) normalen Verschleiß, (ii) Missbrauch oder mangelnde angemessene Sorgfalt, (iii) nicht sachgemäße(n) oder ungeeignete(n) Lagerung, Transport, Installation, Instandhaltung, Änderung oder Reparatur, (iv) Versäumnis des Kunden oder eines Dritten, geltende Anweisungen oder Richtlinien zu befolgen, (v) Gebrauch des Produkts unter ungewöhnlichen Bedingungen oder außerhalb des in Benutzerhandbüchern oder Bedienungsanleitungen angegebenen Umfelds, (vi) unbefugtes Auseinandernehmen des Produkts, (vii) Unfälle oder höhere Gewalt.

10.10 Falls die Inspektion eines an PHCBEU aufgrund der Gewährleistung zurückgegebenen Produkts zu dem Ergebnis führt, dass der Gewährleistungsanspruch unbegründet oder nicht gerechtfertigt ist, ist der Kunde verpflichtet, jegliche Kosten zu ersetzen, die PHCBEU im Zusammenhang mit diesem Anspruch entstanden sind.

10.11 Es gibt keine Gewährleistung, dass die Produkte für einen bestimmten Zweck oder für den Einsatz in Verbindung mit anderer Ausrüstung geeignet sind, es sei denn, dies wurde von PHCBEU ausdrücklich schriftlich angegeben.

Artikel 11: Genehmigungen
11.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Zertifikate oder Erlaubnisse einzuholen, die erforderlich sind, damit PHCBEU die Produkte liefern und/oder die Dienstleistungen erbringen oder sonst seinen Verpflichtungen zügig und ordnungsgemäß nachkommen kann.

11.2 Soweit PHCBEU Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Zertifikate oder Erlaubnisse beantragen soll, willigt der Kunde ein, PHCBEU über die Anforderungen für den Erhalt dieser Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Zertifikate oder Erlaubnisse zu informieren.

Artikel 12: Stornierung von Bestellungen/Rückgabe von nicht gebrauchten Produkten
12.1 Der Kunde darf keine Bestellung ohne schriftliche Zustimmung von PHCBEU vollständig oder teilweise stornieren. Im Falle einer Stornierung behält sich PHCBEU das Recht vor, auf den Betrag Stornogebühren zu erheben, die unter anderem von Folgendem abhängen: (i) dem Betrag der von PHCBEU im Rahmen des Vertrags bereits ausgeführten Arbeiten, (ii) der Art des Produkts oder der Dienstleistung, um das oder die es in dem Vertrag geht, (iii) den Kosten, die PHCBEU entstanden sind, (iv) den Kosten, die PHCBEU im Zusammenhang mit dem Vertrag entstanden sind, und (v) der Anwendbarkeit von Wiedereinlagerungsgebühren. Stornogebühren können 100 % des Verkaufspreises des Produkts oder der Dienstleistung betragen.

12.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels muss vor der Rückgabe von nicht gebrauchten Produkten an PHCBEU eine SB-Nummer eingeholt werden. Nur Produkte im Neuzustand (nicht getestet, nicht gebraucht und weiterverkäuflich) können zurückgegeben werden. Es fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr an, falls der Kunde (i) das falsche Produkt bestellt hat oder (ii) das Produkt nicht mehr benötigt.

12.3 Die Wiedereinlagerungsgebühr ist proportional zu dem Zeitraum, der seit dem auf der Rechnung von PHCBEU angegebenen Datum verstrichen ist, und beträgt:
(i) nach bis zu 3 Monaten: 25 % des in Rechnung gestellten Preises des Produkts,
(ii) nach 3 bis 6 Monaten: 50 % des in Rechnung gestellten Preises des Produkts,
(iii) nach 6 Monaten: 85 % des in Rechnung gestellten Preises des Produkts.

12.4 Es können weitere Gebühren anfallen, falls das Produkt mit unvollständiger Verpackung oder unvollständigem Zubehör zurückgegeben wird oder zusätzliche Arbeit erforderlich ist, um die Eignung des Produkts für den erneuten Verkauf wiederherzustellen.

12.5 Jegliche für die Wiedereinlagerung genehmigten Produkte werden auf Gefahr und Kosten des Kunden an PHCBEU zurückgegeben.

12.6 PHCBEU nimmt keine Rückgabe und keinen Austausch von individuell zugeschnittenen Bestellungen an.

Artikel 13: Aussetzung und Kündigung des Vertrags
13.1 Falls der Kunde (i) es versäumt, einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß und pünktlich nachzukommen, (ii) Zahlungsaufschub beantragt oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt, (iii) zahlungsunfähig oder Gegenstand eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens nach geltendem Recht wird, (iv) einen Treuhänder, Verwahrer oder Konkursverwalter über einen wesentlichen Teil seines Vermögens oder Geschäfts einsetzt, (v) einen Beschluss über seine freiwillige Auflösung fasst oder seine Abwicklung gerichtlich angeordnet wird, werden alle Forderungen von PHCBEU gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

13.2 Unbeschadet der anderen Rechte von PHCBEU ist PHCBEU in Fällen wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben berechtigt, (i) jegliche (weitere) Ausführung ihrer eigenen Pflichten aus diesem Vertrag auszusetzen, (ii) die Produkte, die der Klausel über den Eigentumsvorbehalt unterliegen, wieder in Besitz zu nehmen, (iii) den Vertrag oder andere Verträge als Ganzes oder teilweise aufzulösen oder zu kündigen, ohne dem Kunden irgendeine Entschädigung zu schulden. Von vorstehender Aussetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag durch PHCBEU bleiben die Pflichten des Kunden unberührt.

Artikel 14: Haftung
14.1 PHCBEU übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Produkte und ihre Verwendung, außer in Fällen, die von den zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Gesetze zur Produkthaftung geregelt sind, und aufgrund der beschränkten Gewährleistung des Herstellers, die Material- und Fertigungsfehler abdeckt (siehe Artikel 10).

14.2 PHCBEU hält den Kunden von Produkthaftungsansprüchen gegenüber Dritten bezüglich der Produkte schadlos, sofern (i) diese Haftung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde und (ii) der Kunde PHCBEU innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, nachdem er von dem Vorfall erfahren hat, darüber benachrichtigt und (iii) der Kunde PHCBEU Zugang zu allen relevanten Materialien, Aufzeichnungen und Unterlagen gewährt, die PHCBEU möglicherweise benötigt, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und (iv) der Kunde es PHCBEU erlaubt, alleine mögliche Verfahren zu dem Anspruch zu führen, und (v) der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PHCBEU keine Haftung für die Beilegung eines Anspruchs übernimmt. Der Kunde hält PHCBEU von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag schadlos.

14.3 PHCBEU übernimmt gegenüber dem Kunden oder Dritten keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, immaterielle Schäden oder Verluste aufgrund der Betriebsunterbrechung. Dazu gehören Lieferverzug, entgangene Gewinne, Umsätze oder Einsparungen, Verlust der Gelegenheit, Geschäfte oder Investitionen zu tätigen, Verlust von Marktanteilen, Stagnation des Geschäfts, Verlust von Investitionen, Daten, Ansehen und Verringerung des Firmenwerts.

14.4 Falls und soweit dennoch aus irgendeinem Grund eine Haftung bei PHCBEU verbleibt, ist diese Haftung auf einen Betrag beschränkt, der dem Nettorechnungswert der Produkte und/oder Dienstleistungen entspricht, durch die der Schaden verursacht wurde, wobei die Gesamthaftung von PHCBEU niemals 100 000 € (hunderttausend Euro) je Schadensfall überschreitet. Für die Anwendung dieses Artikels gilt eine Reihe von miteinander zusammenhängenden Ereignissen, die zu einem Schaden führen und (direkt oder indirekt) dieselbe Ursache haben oder auf denselben Vertrag zurückgehen, als eine einzige Schadensursache. Die Bestimmungen des Artikels 14.4 gelten nicht für Fälle, wo sich die Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Führung von PHCBEU verantwortlichen Personen ergibt.

Artikel 15: Rückruf
15.1 Der Kunde muss PHCBEU bei der Durchführung eines Produktrückrufs gegebenenfalls unterstützen, sodass ein solcher Rückruf schnell und effizient und im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden kann. Um die verkauften Produkte nachverfolgen zu können, verpflichtet sich der Kunde in dieser Hinsicht unter anderem dazu, ausreichende Aufzeichnungen über die Produktverkäufe zu führen und für einen Zeitraum von mindestens sieben (7) Jahren ab dem Datum der Lieferung an einen Endbenutzer oder einen anderen Dritten aufzubewahren, es sei denn, es ist gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben.

15.2 Die Aufzeichnungen müssen solche Informationen enthalten, die nach vernünftiger Überlegung möglicherweise erforderlich sind, um die Produkte und ihren Käufer zu identifizieren (z.B. Name, Modellnummer und gegebenenfalls Seriennummer, verkaufte Menge, Namen und Anschrift des Empfängers oder Endbenutzers usw.).

15.3 Falls ein Produktrückruf eingeleitet werden muss oder eingeleitet wurde, ist PHCBEU berechtigt, Zugang zu diesen Aufzeichnungen oder vom Kunden eine Kopie davon zu erhalten.

Artikel 16: Vertraulichkeit
16.1 Jede Partei behält sich alle Rechte an ihren vertraulichen Informationen vor, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte an diesen Informationen. Unter keinen Umständen gilt die Offenlegung von vertraulichen Informationen durch eine der Parteien als Übertragung von Rechten oder Gewährung einer Lizenz für die Nutzung der vertraulichen Informationen für einen anderen Zweck als den, für die sie offengelegt wurden (den „zulässigen Zweck“).

16.2 Die empfangende Partei nimmt die Pflicht auf sich, (i) die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, (ii) diese vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, wie sie sie für den Schutz vertraulicher Informationen ähnlicher Art in ihrem eigenen Besitz aufwendet, und unter keinen Umständen mit weniger als angemessener Sorgfalt, (iii) diese vertraulichen Informationen weder vollständig noch teilweise, direkt oder indirekt, an Dritte weiterzugeben, außer soweit gemäß den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels ausdrücklich erlaubt.

16.3 Die empfangende Partei darf diese vertraulichen Informationen an diejenigen ihrer Vertreter weitergeben, die diese vertraulichen Informationen für den zulässigen Zweck kennen müssen, sofern (i) die empfangende Partei vor der Offenlegung mit allen betreffenden Personen getrennte Verträge oder Vereinbarungen schließt, die dasselbe Ausmaß an Schutz der vertraulichen Informationen wie dieser Vertrag sicherstellen, (ii) die empfangende Partei die Verantwortung für Verstöße gegen die Bedingungen dieses Vertrags durch einen ihrer Vertreter übernimmt.

16.4 Falls die empfangende Partei gesetzlich oder aufgrund der Anordnung eines Gerichts oder einer staatlichen Behörde dazu verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen offenzulegen, muss sie dies – sofern es ihr nicht gesetzlich verboten ist– vor der Offenlegung unverzüglich der offenlegenden Partei anzeigen, um der offenlegenden Partei die Gelegenheit zu geben, bei der entsprechenden Stelle eine einstweilige Verfügung oder andere Schutzmaßnahme zu beantragen, die sie für angemessen hält.

16.5 Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags oder auf schriftliche Anforderung der offenlegenden Partei muss die empfangende Partei (i) die Nutzung der vertraulichen Informationen einstellen und (ii) alle erhaltenen Exemplare, Kopien und Auszüge der vertraulichen Informationen, unabhängig von ihrer Form, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zusammen mit jeglichen auf Grundlage dieser Informationen erstellten Notizen oder Analysen, zurückgeben.

16.6 Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels 16 überdauern die Kündigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.

Artikel 17: Höhere Gewalt
17.1 Führt ein Umstand zu einer nicht anrechenbaren Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag („höhere Gewalt“), werden diese Pflichten der Partei, die zu ihrer Erfüllung nicht in der Lage ist, für die Dauer dieser Umstände der höheren Gewalt teilweise oder vollständig aufgeschoben, ohne dass irgendeine der Parteien der anderen Schadensersatz schulden würde. Die nicht erfüllende Partei muss der anderen Partei unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, die die relevanten Belege für den Umstand der höheren Gewalt, seine Wirkung auf die Erfüllung durch die Partei und seine erwartete Dauer enthält.

17.2 Falls klar wird, dass das Unvermögen einer Partei, einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nachzukommen, aufgrund höherer Gewalt nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden kann, kann die andere Partei diesen Vertrag entweder teilweise oder vollständig mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass die andere Partei einen Schadensersatzanspruch hätte. Die kündigende Partei ist verpflichtet, die andere Partei für jegliche teilweise Erfüllung von Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag zu bezahlen.

17.3 Bei Umständen höherer Gewalt muss die nicht erfüllende Partei angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Schaden der anderen Partei zu beschränken und ihre Erfüllung dieses Vertrags wieder aufzunehmen.

17.4 Die Parteien vereinbaren, dass höhere Gewalt niemals für Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt.

Artikel 18: Geistiges und gewerbliches Eigentum
18.1 Alle geistigen Eigentumsrechte am Produkt und an der dazugehörigen Dokumentation und Software sind ausschließliches Eigentum von PHCBEU oder ihren Lizenzgebern.

18.2 Der Kunde wird nicht Partei einer Handlung oder Unterlassung sein, durch die geistiges Eigentum, für das der Kunde ein Nutzungsrecht hat, gefährdet, beeinträchtigt oder in Verruf gebracht wird.

18.3 Der Kunde muss PHCBEU unverzüglich informieren, falls er von tatsächlichen oder behaupteten Verletzungen der Rechte von PHCBEU oder ihren Lizenzgebern am geistigen Eigentum und von tatsächlichen oder potenziellen Forderungen Dritter im Zusammenhang damit Kenntnis erlangt.

18.4 Im Falle einer angenommenen oder nachgewiesenen Verletzung ist PHCBEU unbedingt berechtigt, die Erfüllung des Vertrags teilweise oder vollständig auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

Artikel 19: Anti-Korruptions-Garantie
19.1 Der Kunde versichert und garantiert im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem daraus hervorgehenden Geschäft: (a) dass er die Gesetze zur Bestechungsbekämpfung kennt, die für die Erfüllung des Vertrags gelten, insbesondere das US-Gesetz zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Amtspersonen (Foreign Corrupt Practices Act, FCPA) und das Bestechungsgesetz des Vereinigten Königreichs (Bribery Act), und alle diese Gesetze einhalten wird, (b) dass weder er noch ein verbundenes Unternehmen Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder andere Vorteile, einschließlich Schmiergeldzahlungen, getätigt, angeboten oder genehmigt haben bzw. tätigen, anbieten oder genehmigen werden.

19.2 Der Kunde verpflichtet sich, PHCBEU unverzüglich zu benachrichtigen, falls er im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem daraus hervorgehenden Geschäft eine Bitte um Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder andere Vorteile des in Artikel 19.1 genannten Typs erhält oder davon erfährt.

19.3 Der Kunde hält PHCBEU und ihre verbundenen Unternehmen von jeglichen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Gebühren und Strafen schadlos, verteidigt sie dagegen und entschädigt sie dafür, die aufgrund falscher Zusicherungen des Kunden in diesem Artikel 19 oder durch Nichteinhaltung der Garantien oder Zusagen des Kunden in diesem Artikel 19 entstehen.

19.4 Falls der Kunde die Bestimmungen dieses Artikels 19 nicht einhält, gilt diese Verfehlung als wesentliche Verfehlung im Zusammenhang mit dem Vertrag. Dies bedeutet, dass PHCBEU im Falle einer solchen Verfehlung berechtigt ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem sie den Kunden schriftlich benachrichtigt, ohne dass PHCBEU durch diese Kündigung eine finanzielle oder andere Haftung entstehen würde.

Artikel 20: Ausfuhrkontrollvorschriften
20.1 Unter keinen Umständen sind für PHCBEU Bedingungen verbindlich, die Gesetzen, Vorschriften, Verboten oder Einschränkungen der Europäischen Union, Japans, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer relevanter Länder bezüglich Ausfuhrkontrollen widersprechen. Alle Verkäufe und Käufe der Parteien finden unter Voraussetzung des Erhalts der Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen oder Zertifikate statt, die nach geltendem Recht erforderlich sind.

20.2 Auf Bitte von PHCBEU wird der Kunde PHCBEU alle Informationen und Dokumentationen liefern, die erforderlich sind, damit PHCBEU die nationalen Vorschriften für die Anwendbarkeit dieser Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen oder Zertifikate erfüllen kann.

20.3 Insbesondere wird der Kunde PHCBEU ohne unangemessenen Verzug fehlerfreie Informationen zum Endbenutzer, zum Bestimmungsland und zum beabsichtigten Endgebrauch der WARE, die als die Produkte definiert ist, ihrer Ersatzteile, der dazugehörigen Software, technischen Daten und Dokumentationen, die von PHCBEU geliefert wurden, bereitstellen.

20.4 Während und nach Ende der Laufzeit dieses Vertrags darf der Kunde die WARE nicht direkt oder indirekt an Kunden verkaufen, vermieten oder auf andere Weise übertragen, von denen der Kunde weiß, dass sie die WARE für militärische Zwecke einsetzen könnten. Zu solchen Zwecken gehören unter anderem die Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Lagerung und der Einsatz von Waffen, einschließlich von Massenvernichtungswaffen wie Atomwaffen, biologischen Waffen, chemischen Waffen und Raketen, und solche nukleare Explosionstätigkeit, Kernbrennstoffzyklustätigkeit und Produktion von Schwerwasser, die nicht von den Sicherheitsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) abgedeckt sind. Außerdem muss der Kunde prüfen und garantieren, dass KEINE eingeschränkte Person, wie in den folgenden Listen angegeben, an der geplanten Transaktion beteiligt ist:
・ European Commission: restrictive measures in force (Europäische Kommission: geltende restriktive Maßnahmen)
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/docs/measures_en.pdf
・ Consolidated list of sanctions (Konsolidierte Sanktionsliste), herausgegeben vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
・ Liste der ausländischen Endbenutzer, herausgegeben vom japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie
・ Denied Persons List (Liste der unzulässigen natürlichen Personen), herausgegeben vom US-Industrie- und Sicherheitsamt (Bureau of Industry and Security, BIS)
・ Entity List (Liste der juristischen Personen) (BIS)
・ Unverified List (Liste der nicht geprüften Personen) (BIS)
・ Specially Designated Nationals List (Liste der besonders genannten Staatsangehörigen), herausgegeben vom Amt für die Kontrolle ausländischen Vermögens (Office of Foreign Assets Control, OFAC) der USA
・ The Foreign Sanctions Evaders List („FSE“) (Liste der ausländischen Sanktionsumgeher), herausgegeben vom US-Finanzministerium (Department of the Treasury)

Nach diesem Text geht es auch, aber nicht nur um die Saktionsliste.

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Note added at 2 Stunden (2016-12-01 18:46:07 GMT)
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http://www.biomedical.panasonic.eu/terms-and-conditions/term...

Sorry, viel zu viel Text reinkopiert ;-)
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Katja Schoone
Germany
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Vielen Dank, Katja!
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3 +1sanktionierte Personen
Annette Scheler
3Personen auf schwarzer Liste
Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.
3eingeschränkte Person
Katja Schoone


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Personen auf schwarzer Liste


Explanation:
Personen, die auf eine schwarze Liste gesetzt wurden - USA Patriot Act of 2001

Umstrittener Patriot Act auf unbestimmte Zeit verlängert
[...] ... auf eine schwarze Liste gesetzt hat.
http://derstandard.at/2129583/Umstrittener-Patriot-Act-auf-u...

USA Patriot Act of 2001
Restricted Person
The term "restricted person" means an individual who
(A) ...
(B) ...
(C) ...
(D) ...
(E) ...
(F) ...
(G) ...
or
(H) ...
http://www.ehrs.upenn.edu/programs/bio/selectagents/patriot/...

Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.
Austria
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1 hr   confidence: Answerer confidence 3/5Answerer confidence 3/5
eingeschränkte Person


Explanation:
hat mein TM ausgespuckt. Wie ich damals drauf kam, kann ich dir aber nicht mehr sagen ;-), aber:

. Der Reseller sichert zu, dass er keine „eingeschränkte“ Person ist, hierzu gehören die folgenden Personen oder Organisationen: (1) Personen, die sich in Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan, Syrien oder anderen Ländern befinden bzw. Staatsbürger dieser Länder sind, die von Zeit zu Zeit möglicherweise US-Exportkontrollen aus Anti-Terror-Gründen unterzogen werden oder mit denen US-Personen generell keine finanziellen Transaktionen durchführen dürfen; oder (2) Personen, die auf einer Liste mit eingeschränkten Personen/Organisationen stehen, die von einer US-Behörde verwaltet wird. Bestimmte Informationen, Produkte oder Technologien können den ITAR-Regeln (Regelung des internationalen Waffenhandels) unterliegen. Solche Informationen, Produkte und Technologien dürfen nur an ausländische Staatsangehörige innerhalb und außerhalb der Vereinigten Staaten unter Einhaltung der ITAR-Regelungen exportiert, übertragen oder veröffentlicht werden.


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Note added at 2 Stunden (2016-12-01 18:45:21 GMT)
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Terms and Conditions - German

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN: TEIL A

Artikel 1: Definitionen
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die in diesen Bedingungen verwendeten großgeschriebenen Begriffe, die hier definiert werden, folgende Bedeutung:
Kunde: jede juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag mit PHCBEU geschlossen hat oder schließen möchte

PHCBEU: Panasonic Biomedical Sales Europe B.V. mit eingetragenem Geschäftssitz in Etten-Leur, Niederlande, mit Vertriebs- und Serviceorganisationen im Vereinigten Königreich, in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden

Partei/Parteien: PHCBEU und der Kunde, gemeinsam oder einzeln

Produkt(e): jedes Produkt, das von PHCBEU vermarktet und vertrieben wird

Dienstleistungen: jegliche Dienstleistungen, welcher Art und Bezeichnung auch immer, die PHCBEU gemäß einem Vertrag mit dem Kunden erbringt oder erbringen soll, einschließlich Service, Wartung und Instandhaltung

Schriftlich: per Post, Fax oder E-Mail

Bestellung: jeglicher PHCBEU vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag, der sich auf die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen bezieht

Vertrag: jeglicher Vertrag zwischen PHCBEU und dem Kunden über den Verkauf, Kauf und die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen

Produktrückruf: der Vorgang des Abzugs fehlerhafter Produkte vom Markt

Vertrauliche Informationen: jegliche nicht öffentlichen oder geschützten Informationen in jeglicher Form (visuell, mündlich, schriftlich, elektronisch oder sonstig), die sich auf die Geschäftsangelegenheiten und den Geschäftsbetrieb einer der Parteien beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informationen zu Produktentwicklung und -herstellung, Betriebsabläufen, Finanzdaten, Preisen, Marktanalysen, Vertragsbedingungen und anderen wettbewerbsrelevanten Informationen

Bedingungen: Teil A und B dieser allgemeinen Bedingungen

Artikel 2: Geltungsbereich
2.1 Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für alle Angebote, die PHCBEU dem Kunden unterbreitet, sowie alle daraus hervorgehenden Verträge und Transaktionen.

2.2 Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigheit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung erstetzt, die der urspünglichen Bestimmung in Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.

Artikel 3: Angebote und Zustandekommen eines Vertrags
3.1 Alle von PHCBEU gemachten Angebote sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden, unabhängig davon, ob im Angebot eine Annahmefrist angegeben ist.

3.2 Verträge sind erst gültig, nachdem sie von PHCBEU schriftlich angenommen wurden. Die Bestellbestätigung von PHCBEU gilt als richtige und ordnungsgemäße Widerspiegelung des Vertrags, es sei denn, PHCBEU erhält innerhalb von drei (3) Werktagen eine gegenteilige Benachrichtigung.

3.3 Alle Unterlagen, die PHCBEU verwendet, um den Kunden über anzubietende Produkte und/oder zu erbringende Dienstleistungen zu informieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Werbematerialien, Broschüren, Kataloge und Preislisten, dienen nur Informationszwecken und der Orientierung. Keine dieser Unterlagen ist Bestandteil des Vertrags und der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.

3.4 Geringe Abweichungen von den angebotenen Spezifikationen sind zulässig und wirken sich nicht auf die Erfüllung der Pflichten der Parteien aus dem Vertrag aus, vorausgesetzt, dass die Abweichungen dem Kunden nicht unangemessen erscheinen. Insbesondere gilt dies für Abweichungen bei der Gestaltung, einschließlich der Farbe von Produkten, und für Veränderungen und Verbesserungen zum Zweck des Mithaltens mit den neuesten technischen Fortentwicklungen.

Artikel 4: Preise
4.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise von Produkten und Dienstleistungen ab Lager PHCBEU (Incoterms 2010) und zuzüglich Mehrwertsteuer, Importzöllen und anderen Abgaben, Gebühren oder Steuern.

4.2 Bestellungen werden zu dem Preis in Rechnung gestellt, der zu dem Zeitpunkt galt, als die Bestellung aufgegeben wurde.

4.3 Für Bestellungen mit einem Wert von weniger als 150,00 € netto bzw. 100,00 £ netto im Vereinigten Königreich kann eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €/£ anfallen.

4.4 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich PHCBEU das Recht vor, Preise und Preislisten jederzeit im eigenen Ermessen zu ändern.

Artikel 5: Zahlungen
5.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von PHCBEU benanntes Bankkonto beglichen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in voller Höhe innerhalb der vereinbarten Frist, ohne Abzüge von Rabatten, Bankgebühren und Verrechnungen zu erfolgen.

5.2 PHCBEU behält sich das Recht vor, vom Kunden eine Vorauszahlung oder den Erhalt eines Akkreditivs oder einer Bankgarantie von einer angesehenen Bank zu verlangen. Unter keinen Umständen ist PHCBEU verpflichtet, Produkte zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, ehe die erforderliche Zahlungssicherheit gestellt wurde.

5.3 Jegliche vom Kunden getätigten Zahlungen werden – sofern anwendbar – zunächst verwendet, um irgendwelche PHCBEU geschuldeten Zinsen oder Kosten zu begleichen, und anschließend, um ausstehende Forderungen der Reihe nach, beginnend mit der ältesten, zu verringern.

5.4 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums, ist der Kunde ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig wird, gesetzlich in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich wäre. Danach hat PHCBEU Anspruch auf Zinsen auf ausstehende Beträge in Höhe von 8 % über dem 12-monatigen Euribor-Zinssatz, der von der Europäischen Bankenvereinigung veröffentlicht wird.

5.5 PHCBEU behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Jede solche Teillieferung wird getrennt in Rechnung gestellt und der Kunde ist verpflichtet, sie im Einklang mit den auf der Rechnung von PHCBEU angegebenen Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

5.6 Jegliche Einwände gegen Rechnungen müssen PHCBEU innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Das Einreichen einer Beschwerde oder eines Einwandes führt nicht zu einer Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

Artikel 6: Anwendbare Incoterms, Gefahrenübergang und Liefertermine
6.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung frei Frachtführer ab Lager von PHCBEU in Etten-Leur, Niederlande (Incoterms 2010).

6.2 Falls der Kunde für die Organisation eines Transportmittels verantwortlich ist und es der Kunde versäumt, die Abholung seiner versandbereiten Bestellungen innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch PHCBEU einzurichten, ist PHCBEU berechtigt, die Produkte entweder weiterzuverkaufen oder jegliche zusätzlichen Kosten, die durch die Lagerung der Produkte entstehen, an den Kunden weiterzugeben.

6.3 Jedes von PHCBEU dem Kunden genannte Lieferdatum stellt eine Schätzung dar, keine absolute Frist. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, die Zahlung zu verweigern, zu stornieren oder zu verzögern, falls die Lieferung nach dem angegebenen Lieferdatum erfolgt.

6.4 Ist ein angegebenes Lieferdatum verstrichen, wird PHCBEU den Kunden so bald wie möglich kontaktieren und einen neuen Lieferzeitpunkt mitteilen. Beide Parteien werden in gegenseitiger Absprache entweder die Verlängerung des Lieferzeitraums annehmen oder, je nach Umständen, den Vertrag vollständig oder teilweise auflösen. Ein Lieferverzug bei einer Teillieferung berechtigt den Kunden nur zur Stornierung dieser Teillieferung.

Artikel 7: Verpackung
Die Verpackungsmaterialien und -methoden werden von PHCBEU im eigenen Ermessen bestimmt. Jegliche spezifischen Wünsche oder Bitten, die der Kunde möglicherweise in Bezug auf die Verpackung hat, müssen im Voraus von PHCBEU genehmigt werden. Jegliche Zusatzkosten, die durch solche Wünsche entstehen, werden vom Kunden getragen. PHCBEU behält sich das Recht vor, solchen Wünschen oder Bitten nicht nachzukommen.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
8.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 dieses Vertrags bleiben alle an den Kunden gelieferten Produkte Eigentum von PHCBEU, bis ihr Kaufpreis und alle anderen von PHCBEU an den Kunden gelieferten Produkte oder Dienstleistungen vollständig bezahlt wurden, einschließlich gegebenenfalls Schadensersatz, Zinsen und Auslagen, selbst wenn eine Zahlungssicherheit gestellt wurde.

8.2 Bis der Kunde vorstehender Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist, darf der Kunde weder Dritten zugunsten ein Sicherungsrecht wie ein Pfandrecht oder besitzloses Pfandrecht an den von PHCBEU gelieferten Produkten einräumen noch Handlungen ausführen (oder von Dritten ausführen lassen), die dazu führen könnten, dass die Produkte mit anderer Waren vermischt oder verbunden werden, noch die Produkte verleihen, vermieten oder auf andere Weise die Kontrolle darüber abgeben, außer wie in Absatz 3 dieses Artikels vorgesehen. Beansprucht ein Dritter Rechte an den Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen oder möchte er diese Produkte pfänden, wird der Kunde PHCBEU ohne unzumutbare Verzögerung über diese Absichten und Ansprüche benachrichtigen.

8.3 Der Kunde darf, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen ist, die Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs nutzen beziehungsweise verkaufen, sofern PHCBEU in Bezug auf Rechte des Kunden gegenüber seinen Kunden an die Stelle des Kunden tritt, bis alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt wurden. In einem solchen Fall wird der Kunde diese Rechte an PHCBEU abtreten, was PHCBEU hiermit im Voraus annimmt.

8.4 Falls es der Kunde versäumt, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, oder es Grund zur Annahme gibt, dass er diesen nicht nachkommen wird, ist PHCBEU berechtigt, die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben, zurückzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, bei dieser Wiederinbesitznahme vollständig mit PHCBEU zu kooperieren.

Artikel 9: Inspektion und Abnahme der Lieferung
9.1 Bei der Annahme der Lieferung von Produkten muss der Kunde Folgendes prüfen:

9.2 dass die Anzahl der Einheiten und das gelieferte Modell den in den Versanddokumenten und im Lieferschein angegebenen Daten entsprechen,

9.3 dass die Verpackung der Produkte intakt ist und keine offensichtlichen Zeichen von Schäden aufweist.

9.4 Falls die Verpackung beschädigt oder auf andere Weise manipuliert erscheint, muss der Kunde das Produkt in Anwesenheit des Frachtführers vorsichtig auspacken und weiter auf sichtbare Schäden untersuchen. Jegliche Schäden am Produkt und/oder seiner Verpackung sollten fotografiert werden. Der Kunde wird keine Verpackungsteile wegwerfen, ehe er sich vom guten Zustand der gelieferten Produkte überzeugt hat.

9.5 Jegliche Bedenken oder Beschwerden bezüglich des Zustands des Produkts bei der Lieferung müssen in den entsprechenden Versanddokumenten festgehalten werden. Der Kunde verwirkt das Recht, Ansprüche bezüglich des äußeren Erscheinungsbilds der gelieferten Produkte zu stellen, sobald die Versanddokumente bedingungslos zur Abnahme unterzeichnet wurden.

9.6 Falls die Lieferung vom Kunden organisiert wurde, sollten jegliche Ansprüche oder Beschwerden bezüglich beschädigter oder verlorener Fracht direkt an den für ihre Lieferung verantwortlichen Frachtführer gerichtet werden.

9.7 Falls die Lieferung von PHCBEU organisiert wurde, sollten jegliche Ansprüche oder Beschwerden bezüglich beschädigter oder verlorener Fracht innerhalb von 10 Werktagen ab Annahme der Lieferung durch den Kunden schriftlich an PHCBEU gerichtet werden. Derartige Ansprüche und Beschwerden müssen die Art des Problems und die Gründe für die Beschwerde enthalten und die entsprechenden Versanddokumente und Fotos müssen beigefügt sein.

9.8 Wird innerhalb der angegebenen Frist kein sichtbarer Schaden und keine andere auffällige Unregelmäßigkeit bezüglich der Lieferung gemeldet, so gilt dies als bedingungslose Abnahme der Produkte durch den Kunden.

Artikel 10: Gewährleistung
10.1 PHCBEU gewährleistet, dass die Produkte bei normaler Handhabung, normalem Gebrauch, normaler Lagerung und Instandhaltung frei von Material- und Fertigungsfehlern sind und in allen wesentlichen Aspekten mit den in den entsprechenden Installations- und Bedienungsanleitungen sowie Wartungshandbüchern angegebenen Spezifikationen übereinstimmen.

10.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben wurde, beträgt der Gewährleistungszeitraum für neu gefertigte Produkte zwölf (12) Monate ab dem Datum ihrer Lieferung an den Kunden. Wenn sich das Lieferdatum nicht nachweisen lässt, beginnt der Gewährleistungszeitraum ab dem Datum der entsprechenden von PHCBEU für die Produkte ausgestellten Rechnung.

10.3 Die einzige und ausschließliche Verpflichtung von PHCBEU und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Ansprüche aus dieser Gewährleistung ist – im Ermessen von PHCBEU – beschränkt auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung des fehlerhaften oder nicht konformen Produkts. Jegliche dieser Verpflichtungen gelten nur, wenn der Kunde Fehler und Mängel umgehend meldet und zufriedenstellend nachweist.

10.4 Die Benachrichtigung vom Kunden muss in Form eines Serviceberichts erfolgen, der unter anderem eine Referenz der entsprechenden Bestellung, den Namen des Produkts, die Seriennummer (soweit vorhanden) und eine Beschreibung des Problems enthalten muss. Falls der Kunde ein Endbenutzer des Produkts ist, kann er den Fehler oder Mangel auch direkt per Telefon oder E-Mail an die lokale Vertriebs- und Serviceorganisation von PHCBEU melden.

10.5 Jegliche Bitte um Rückgabe von durch die Gewährleistung abgedeckten fehlerhaften Produkten muss im Voraus von der Service-Abteilung von PHCBEU registriert und zur Rückgabe genehmigt werden. Sobald die Bitte genehmigt wurde, erhält der Kunde eine Serviceberichtsnummer (SB-Nummer), die auf der Verpackung der zurückgegebenen Produkte vermerkt werden muss. Es kann vom Kunden verlangt werden, einige andere spezifische Behandlungsverfahren (z.B. Verfahren für die Dekontamination von infektiösen Stoffen) auszuführen, bevor er einige Arten von Produkten zur Inspektion oder Reparatur an PHCBEU sendet.

10.6 Die Transportkosten für die Rückgabe von fehlerhaften Produkten sind zunächst vom Kunden zu tragen. Diese Kosten werden erstattet, sobald PHCBEU die Gültigkeit des Gewährleistungsanspruchs geprüft hat. Die Transportkosten für den Versand reparierter Produkte oder ihres Ersatzes an den Kunden im Rahmen der Gewährleistung werden von PHCBEU übernommen.

10.7 Diese Gewährleistung gilt nicht für (i) Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile, (ii) kosmetische Fehler, insbesondere Kratzer und Dellen.

10.8 Im Falle einer Reparatur/des Ersatzes irgendeines Teils des Produkts gilt die Gewährleistung danach nur noch für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Gewährleistung für das Produkt.

10.9 Diese Gewährleistung deckt keine Fehler und Schäden am Produkt ab, die durch Folgendes verursacht wurden: (i) normalen Verschleiß, (ii) Missbrauch oder mangelnde angemessene Sorgfalt, (iii) nicht sachgemäße(n) oder ungeeignete(n) Lagerung, Transport, Installation, Instandhaltung, Änderung oder Reparatur, (iv) Versäumnis des Kunden oder eines Dritten, geltende Anweisungen oder Richtlinien zu befolgen, (v) Gebrauch des Produkts unter ungewöhnlichen Bedingungen oder außerhalb des in Benutzerhandbüchern oder Bedienungsanleitungen angegebenen Umfelds, (vi) unbefugtes Auseinandernehmen des Produkts, (vii) Unfälle oder höhere Gewalt.

10.10 Falls die Inspektion eines an PHCBEU aufgrund der Gewährleistung zurückgegebenen Produkts zu dem Ergebnis führt, dass der Gewährleistungsanspruch unbegründet oder nicht gerechtfertigt ist, ist der Kunde verpflichtet, jegliche Kosten zu ersetzen, die PHCBEU im Zusammenhang mit diesem Anspruch entstanden sind.

10.11 Es gibt keine Gewährleistung, dass die Produkte für einen bestimmten Zweck oder für den Einsatz in Verbindung mit anderer Ausrüstung geeignet sind, es sei denn, dies wurde von PHCBEU ausdrücklich schriftlich angegeben.

Artikel 11: Genehmigungen
11.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Zertifikate oder Erlaubnisse einzuholen, die erforderlich sind, damit PHCBEU die Produkte liefern und/oder die Dienstleistungen erbringen oder sonst seinen Verpflichtungen zügig und ordnungsgemäß nachkommen kann.

11.2 Soweit PHCBEU Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Zertifikate oder Erlaubnisse beantragen soll, willigt der Kunde ein, PHCBEU über die Anforderungen für den Erhalt dieser Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Zertifikate oder Erlaubnisse zu informieren.

Artikel 12: Stornierung von Bestellungen/Rückgabe von nicht gebrauchten Produkten
12.1 Der Kunde darf keine Bestellung ohne schriftliche Zustimmung von PHCBEU vollständig oder teilweise stornieren. Im Falle einer Stornierung behält sich PHCBEU das Recht vor, auf den Betrag Stornogebühren zu erheben, die unter anderem von Folgendem abhängen: (i) dem Betrag der von PHCBEU im Rahmen des Vertrags bereits ausgeführten Arbeiten, (ii) der Art des Produkts oder der Dienstleistung, um das oder die es in dem Vertrag geht, (iii) den Kosten, die PHCBEU entstanden sind, (iv) den Kosten, die PHCBEU im Zusammenhang mit dem Vertrag entstanden sind, und (v) der Anwendbarkeit von Wiedereinlagerungsgebühren. Stornogebühren können 100 % des Verkaufspreises des Produkts oder der Dienstleistung betragen.

12.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels muss vor der Rückgabe von nicht gebrauchten Produkten an PHCBEU eine SB-Nummer eingeholt werden. Nur Produkte im Neuzustand (nicht getestet, nicht gebraucht und weiterverkäuflich) können zurückgegeben werden. Es fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr an, falls der Kunde (i) das falsche Produkt bestellt hat oder (ii) das Produkt nicht mehr benötigt.

12.3 Die Wiedereinlagerungsgebühr ist proportional zu dem Zeitraum, der seit dem auf der Rechnung von PHCBEU angegebenen Datum verstrichen ist, und beträgt:
(i) nach bis zu 3 Monaten: 25 % des in Rechnung gestellten Preises des Produkts,
(ii) nach 3 bis 6 Monaten: 50 % des in Rechnung gestellten Preises des Produkts,
(iii) nach 6 Monaten: 85 % des in Rechnung gestellten Preises des Produkts.

12.4 Es können weitere Gebühren anfallen, falls das Produkt mit unvollständiger Verpackung oder unvollständigem Zubehör zurückgegeben wird oder zusätzliche Arbeit erforderlich ist, um die Eignung des Produkts für den erneuten Verkauf wiederherzustellen.

12.5 Jegliche für die Wiedereinlagerung genehmigten Produkte werden auf Gefahr und Kosten des Kunden an PHCBEU zurückgegeben.

12.6 PHCBEU nimmt keine Rückgabe und keinen Austausch von individuell zugeschnittenen Bestellungen an.

Artikel 13: Aussetzung und Kündigung des Vertrags
13.1 Falls der Kunde (i) es versäumt, einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß und pünktlich nachzukommen, (ii) Zahlungsaufschub beantragt oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt, (iii) zahlungsunfähig oder Gegenstand eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens nach geltendem Recht wird, (iv) einen Treuhänder, Verwahrer oder Konkursverwalter über einen wesentlichen Teil seines Vermögens oder Geschäfts einsetzt, (v) einen Beschluss über seine freiwillige Auflösung fasst oder seine Abwicklung gerichtlich angeordnet wird, werden alle Forderungen von PHCBEU gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.

13.2 Unbeschadet der anderen Rechte von PHCBEU ist PHCBEU in Fällen wie in Absatz 1 dieses Artikels beschrieben berechtigt, (i) jegliche (weitere) Ausführung ihrer eigenen Pflichten aus diesem Vertrag auszusetzen, (ii) die Produkte, die der Klausel über den Eigentumsvorbehalt unterliegen, wieder in Besitz zu nehmen, (iii) den Vertrag oder andere Verträge als Ganzes oder teilweise aufzulösen oder zu kündigen, ohne dem Kunden irgendeine Entschädigung zu schulden. Von vorstehender Aussetzung der Verpflichtungen aus dem Vertrag durch PHCBEU bleiben die Pflichten des Kunden unberührt.

Artikel 14: Haftung
14.1 PHCBEU übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Produkte und ihre Verwendung, außer in Fällen, die von den zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Gesetze zur Produkthaftung geregelt sind, und aufgrund der beschränkten Gewährleistung des Herstellers, die Material- und Fertigungsfehler abdeckt (siehe Artikel 10).

14.2 PHCBEU hält den Kunden von Produkthaftungsansprüchen gegenüber Dritten bezüglich der Produkte schadlos, sofern (i) diese Haftung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde und (ii) der Kunde PHCBEU innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, nachdem er von dem Vorfall erfahren hat, darüber benachrichtigt und (iii) der Kunde PHCBEU Zugang zu allen relevanten Materialien, Aufzeichnungen und Unterlagen gewährt, die PHCBEU möglicherweise benötigt, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, und (iv) der Kunde es PHCBEU erlaubt, alleine mögliche Verfahren zu dem Anspruch zu führen, und (v) der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PHCBEU keine Haftung für die Beilegung eines Anspruchs übernimmt. Der Kunde hält PHCBEU von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag schadlos.

14.3 PHCBEU übernimmt gegenüber dem Kunden oder Dritten keine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, immaterielle Schäden oder Verluste aufgrund der Betriebsunterbrechung. Dazu gehören Lieferverzug, entgangene Gewinne, Umsätze oder Einsparungen, Verlust der Gelegenheit, Geschäfte oder Investitionen zu tätigen, Verlust von Marktanteilen, Stagnation des Geschäfts, Verlust von Investitionen, Daten, Ansehen und Verringerung des Firmenwerts.

14.4 Falls und soweit dennoch aus irgendeinem Grund eine Haftung bei PHCBEU verbleibt, ist diese Haftung auf einen Betrag beschränkt, der dem Nettorechnungswert der Produkte und/oder Dienstleistungen entspricht, durch die der Schaden verursacht wurde, wobei die Gesamthaftung von PHCBEU niemals 100 000 € (hunderttausend Euro) je Schadensfall überschreitet. Für die Anwendung dieses Artikels gilt eine Reihe von miteinander zusammenhängenden Ereignissen, die zu einem Schaden führen und (direkt oder indirekt) dieselbe Ursache haben oder auf denselben Vertrag zurückgehen, als eine einzige Schadensursache. Die Bestimmungen des Artikels 14.4 gelten nicht für Fälle, wo sich die Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Führung von PHCBEU verantwortlichen Personen ergibt.

Artikel 15: Rückruf
15.1 Der Kunde muss PHCBEU bei der Durchführung eines Produktrückrufs gegebenenfalls unterstützen, sodass ein solcher Rückruf schnell und effizient und im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden kann. Um die verkauften Produkte nachverfolgen zu können, verpflichtet sich der Kunde in dieser Hinsicht unter anderem dazu, ausreichende Aufzeichnungen über die Produktverkäufe zu führen und für einen Zeitraum von mindestens sieben (7) Jahren ab dem Datum der Lieferung an einen Endbenutzer oder einen anderen Dritten aufzubewahren, es sei denn, es ist gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben.

15.2 Die Aufzeichnungen müssen solche Informationen enthalten, die nach vernünftiger Überlegung möglicherweise erforderlich sind, um die Produkte und ihren Käufer zu identifizieren (z.B. Name, Modellnummer und gegebenenfalls Seriennummer, verkaufte Menge, Namen und Anschrift des Empfängers oder Endbenutzers usw.).

15.3 Falls ein Produktrückruf eingeleitet werden muss oder eingeleitet wurde, ist PHCBEU berechtigt, Zugang zu diesen Aufzeichnungen oder vom Kunden eine Kopie davon zu erhalten.

Artikel 16: Vertraulichkeit
16.1 Jede Partei behält sich alle Rechte an ihren vertraulichen Informationen vor, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte an diesen Informationen. Unter keinen Umständen gilt die Offenlegung von vertraulichen Informationen durch eine der Parteien als Übertragung von Rechten oder Gewährung einer Lizenz für die Nutzung der vertraulichen Informationen für einen anderen Zweck als den, für die sie offengelegt wurden (den „zulässigen Zweck“).

16.2 Die empfangende Partei nimmt die Pflicht auf sich, (i) die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, (ii) diese vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, wie sie sie für den Schutz vertraulicher Informationen ähnlicher Art in ihrem eigenen Besitz aufwendet, und unter keinen Umständen mit weniger als angemessener Sorgfalt, (iii) diese vertraulichen Informationen weder vollständig noch teilweise, direkt oder indirekt, an Dritte weiterzugeben, außer soweit gemäß den Absätzen 3 und 4 des vorliegenden Artikels ausdrücklich erlaubt.

16.3 Die empfangende Partei darf diese vertraulichen Informationen an diejenigen ihrer Vertreter weitergeben, die diese vertraulichen Informationen für den zulässigen Zweck kennen müssen, sofern (i) die empfangende Partei vor der Offenlegung mit allen betreffenden Personen getrennte Verträge oder Vereinbarungen schließt, die dasselbe Ausmaß an Schutz der vertraulichen Informationen wie dieser Vertrag sicherstellen, (ii) die empfangende Partei die Verantwortung für Verstöße gegen die Bedingungen dieses Vertrags durch einen ihrer Vertreter übernimmt.

16.4 Falls die empfangende Partei gesetzlich oder aufgrund der Anordnung eines Gerichts oder einer staatlichen Behörde dazu verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen offenzulegen, muss sie dies – sofern es ihr nicht gesetzlich verboten ist– vor der Offenlegung unverzüglich der offenlegenden Partei anzeigen, um der offenlegenden Partei die Gelegenheit zu geben, bei der entsprechenden Stelle eine einstweilige Verfügung oder andere Schutzmaßnahme zu beantragen, die sie für angemessen hält.

16.5 Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags oder auf schriftliche Anforderung der offenlegenden Partei muss die empfangende Partei (i) die Nutzung der vertraulichen Informationen einstellen und (ii) alle erhaltenen Exemplare, Kopien und Auszüge der vertraulichen Informationen, unabhängig von ihrer Form, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten hat, zusammen mit jeglichen auf Grundlage dieser Informationen erstellten Notizen oder Analysen, zurückgeben.

16.6 Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels 16 überdauern die Kündigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren.

Artikel 17: Höhere Gewalt
17.1 Führt ein Umstand zu einer nicht anrechenbaren Verletzung einer Pflicht aus diesem Vertrag („höhere Gewalt“), werden diese Pflichten der Partei, die zu ihrer Erfüllung nicht in der Lage ist, für die Dauer dieser Umstände der höheren Gewalt teilweise oder vollständig aufgeschoben, ohne dass irgendeine der Parteien der anderen Schadensersatz schulden würde. Die nicht erfüllende Partei muss der anderen Partei unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, die die relevanten Belege für den Umstand der höheren Gewalt, seine Wirkung auf die Erfüllung durch die Partei und seine erwartete Dauer enthält.

17.2 Falls klar wird, dass das Unvermögen einer Partei, einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nachzukommen, aufgrund höherer Gewalt nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden kann, kann die andere Partei diesen Vertrag entweder teilweise oder vollständig mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass die andere Partei einen Schadensersatzanspruch hätte. Die kündigende Partei ist verpflichtet, die andere Partei für jegliche teilweise Erfüllung von Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag zu bezahlen.

17.3 Bei Umständen höherer Gewalt muss die nicht erfüllende Partei angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Schaden der anderen Partei zu beschränken und ihre Erfüllung dieses Vertrags wieder aufzunehmen.

17.4 Die Parteien vereinbaren, dass höhere Gewalt niemals für Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus dem oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt.

Artikel 18: Geistiges und gewerbliches Eigentum
18.1 Alle geistigen Eigentumsrechte am Produkt und an der dazugehörigen Dokumentation und Software sind ausschließliches Eigentum von PHCBEU oder ihren Lizenzgebern.

18.2 Der Kunde wird nicht Partei einer Handlung oder Unterlassung sein, durch die geistiges Eigentum, für das der Kunde ein Nutzungsrecht hat, gefährdet, beeinträchtigt oder in Verruf gebracht wird.

18.3 Der Kunde muss PHCBEU unverzüglich informieren, falls er von tatsächlichen oder behaupteten Verletzungen der Rechte von PHCBEU oder ihren Lizenzgebern am geistigen Eigentum und von tatsächlichen oder potenziellen Forderungen Dritter im Zusammenhang damit Kenntnis erlangt.

18.4 Im Falle einer angenommenen oder nachgewiesenen Verletzung ist PHCBEU unbedingt berechtigt, die Erfüllung des Vertrags teilweise oder vollständig auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

Artikel 19: Anti-Korruptions-Garantie
19.1 Der Kunde versichert und garantiert im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem daraus hervorgehenden Geschäft: (a) dass er die Gesetze zur Bestechungsbekämpfung kennt, die für die Erfüllung des Vertrags gelten, insbesondere das US-Gesetz zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Amtspersonen (Foreign Corrupt Practices Act, FCPA) und das Bestechungsgesetz des Vereinigten Königreichs (Bribery Act), und alle diese Gesetze einhalten wird, (b) dass weder er noch ein verbundenes Unternehmen Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder andere Vorteile, einschließlich Schmiergeldzahlungen, getätigt, angeboten oder genehmigt haben bzw. tätigen, anbieten oder genehmigen werden.

19.2 Der Kunde verpflichtet sich, PHCBEU unverzüglich zu benachrichtigen, falls er im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem daraus hervorgehenden Geschäft eine Bitte um Zahlungen, Geschenke, Versprechen oder andere Vorteile des in Artikel 19.1 genannten Typs erhält oder davon erfährt.

19.3 Der Kunde hält PHCBEU und ihre verbundenen Unternehmen von jeglichen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Gebühren und Strafen schadlos, verteidigt sie dagegen und entschädigt sie dafür, die aufgrund falscher Zusicherungen des Kunden in diesem Artikel 19 oder durch Nichteinhaltung der Garantien oder Zusagen des Kunden in diesem Artikel 19 entstehen.

19.4 Falls der Kunde die Bestimmungen dieses Artikels 19 nicht einhält, gilt diese Verfehlung als wesentliche Verfehlung im Zusammenhang mit dem Vertrag. Dies bedeutet, dass PHCBEU im Falle einer solchen Verfehlung berechtigt ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, indem sie den Kunden schriftlich benachrichtigt, ohne dass PHCBEU durch diese Kündigung eine finanzielle oder andere Haftung entstehen würde.

Artikel 20: Ausfuhrkontrollvorschriften
20.1 Unter keinen Umständen sind für PHCBEU Bedingungen verbindlich, die Gesetzen, Vorschriften, Verboten oder Einschränkungen der Europäischen Union, Japans, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer relevanter Länder bezüglich Ausfuhrkontrollen widersprechen. Alle Verkäufe und Käufe der Parteien finden unter Voraussetzung des Erhalts der Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen oder Zertifikate statt, die nach geltendem Recht erforderlich sind.

20.2 Auf Bitte von PHCBEU wird der Kunde PHCBEU alle Informationen und Dokumentationen liefern, die erforderlich sind, damit PHCBEU die nationalen Vorschriften für die Anwendbarkeit dieser Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen oder Zertifikate erfüllen kann.

20.3 Insbesondere wird der Kunde PHCBEU ohne unangemessenen Verzug fehlerfreie Informationen zum Endbenutzer, zum Bestimmungsland und zum beabsichtigten Endgebrauch der WARE, die als die Produkte definiert ist, ihrer Ersatzteile, der dazugehörigen Software, technischen Daten und Dokumentationen, die von PHCBEU geliefert wurden, bereitstellen.

20.4 Während und nach Ende der Laufzeit dieses Vertrags darf der Kunde die WARE nicht direkt oder indirekt an Kunden verkaufen, vermieten oder auf andere Weise übertragen, von denen der Kunde weiß, dass sie die WARE für militärische Zwecke einsetzen könnten. Zu solchen Zwecken gehören unter anderem die Konstruktion, Entwicklung, Produktion, Lagerung und der Einsatz von Waffen, einschließlich von Massenvernichtungswaffen wie Atomwaffen, biologischen Waffen, chemischen Waffen und Raketen, und solche nukleare Explosionstätigkeit, Kernbrennstoffzyklustätigkeit und Produktion von Schwerwasser, die nicht von den Sicherheitsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) abgedeckt sind. Außerdem muss der Kunde prüfen und garantieren, dass KEINE eingeschränkte Person, wie in den folgenden Listen angegeben, an der geplanten Transaktion beteiligt ist:
・ European Commission: restrictive measures in force (Europäische Kommission: geltende restriktive Maßnahmen)
http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/docs/measures_en.pdf
・ Consolidated list of sanctions (Konsolidierte Sanktionsliste), herausgegeben vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
・ Liste der ausländischen Endbenutzer, herausgegeben vom japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie
・ Denied Persons List (Liste der unzulässigen natürlichen Personen), herausgegeben vom US-Industrie- und Sicherheitsamt (Bureau of Industry and Security, BIS)
・ Entity List (Liste der juristischen Personen) (BIS)
・ Unverified List (Liste der nicht geprüften Personen) (BIS)
・ Specially Designated Nationals List (Liste der besonders genannten Staatsangehörigen), herausgegeben vom Amt für die Kontrolle ausländischen Vermögens (Office of Foreign Assets Control, OFAC) der USA
・ The Foreign Sanctions Evaders List („FSE“) (Liste der ausländischen Sanktionsumgeher), herausgegeben vom US-Finanzministerium (Department of the Treasury)

Nach diesem Text geht es auch, aber nicht nur um die Saktionsliste.

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Note added at 2 Stunden (2016-12-01 18:46:07 GMT)
--------------------------------------------------

http://www.biomedical.panasonic.eu/terms-and-conditions/term...

Sorry, viel zu viel Text reinkopiert ;-)


    https://partners.mozy.com/emea/german/basic_terms.aspx
Katja Schoone
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Vielen Dank, Katja!
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sanktionierte Personen


Explanation:
eine andere Möglichkeit

Annette Scheler
Germany
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agree  Lieselotte Kleinhans
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