17:26 Jan 27, 2020
Im italienischen Recht gibt es ja unterschiedliche Formen des Freispruchs (bei Dir: "perché il fatto non costituisce reato"). Kann es sein, dass mit "formula meglio vista" gemeint ist, der Richter soll, beantragt im Plädoyer vom RA, die am besten geeignete/am nahe liegendste/nach seinem Gutdünken beste/ Form (-ulierung) für den Freispruch wählen. In Italien scheint es aufgrund der juristischen Konsequenzen sehr wohl ebenfalls darauf anzukommen mit welcher Art von Freispruch der Angeklagte freigesprochen wird. Ich schicke Dir folgenden Link dazu: schaue mal im Netz unter "nextlawyer.it/le-formule assolutorie-le-regole-per-la-richiesta-perfetta/ " da kommt ziemlich am Ende der genannte Begriff; daher komme ich drauf, das man es so formulieren könnte. Die Anwälte werben quasi damit, dass sie den für den Mandanten besten Freispruch herausholen und nicht nur eine einfache "formula meglio vista". LG Susanne |