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French to German translations [PRO] Law/Patents - Insurance / Versicherungsbedingungen
French term or phrase:à charge de [hier]
Es geht um eine kollektive Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt. In den Versicherungsbedingungen heißt es unter der Überschrift "Karenzzeit': === "Le délai de carence est fixé à un mois. La rente est payable, dès la fin du délai de carence, aussi longtemps que dure l’invalidité économique et au plus tard jusqu’au terme des prestations défini ci-après. En cas de ***perte de la rémunération à charge de l'employeur*** avant la fin de ce délai, la compagnie intervient à compter du premier jour de perte de rémunération." === Wie versteht ihr ***à charge de l'employeur***? Im Sinne von ***bei Wegfall des vom Arbeitgeber zu zahlenden Gehalts*** ODER im Sinne von ***im Falle eines vom Arbeitgeber zu verantwortenden Wegfalls des Gehalts***
Dein Kommentar zum "Frieden". Vor Jahren hatten wir hier schon eine Diskussion zu einer Frage, gerade um diese Jahreszeit. Da kamst Du auch mit der Idee von Frieden und Heiligem Geist. Nun sage ich Dir, das ist erst in 10 Tagen ..... :-))))
Dans un autre document belge [ http://vieassociative.be/sites/default/files/20150819-formal... ], je trouve : En cas d’accident, chaque membre du personnel, pourra donc prétendre à une couverture sociale qui compense la perte de la rémunération habituellement à charge de l'employeur. _______________ La rémunération est à la charge de l'employeur, la perte n'est pas à charge, si ? La perte pénalise, est à la charge de l'employé. Elle peut être de la responsabilité de l'employeur. Parlera-t-on de charge (nous supposons que l'employeur n'est pas la cavalerie des Etats-Unis)?
Übersetzt Ihr noch, oder interpretiert Ihr schon? "rémunération à charge de l'employeur" bedeutet ganz einfach, dass das Geld vom Arbeitgeber kommen muss. Ganz einfach ausgedrückt. Der ganze Rest ist übertriebene Suche von Goldstücken .... die eh nicht auffindbar sind.
"à charge" bedeutet hier nur, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen für die Arbeitsunfähigkeit aufkommen muss. Es muss keine Fahrlässigkeit, von wem auch immer, vorliegen. Aus einem Arbeitsunfall entstehen für den Arbeitnehmer automatisch mehr Ansprüche als aus einer "normalen" Erkrankung oder einer Verletzung, die er sich in seiner Freizeit geholt hat. Enfin, ça c'est le droit du travail français (pour quelques semaines au moins :)).
wenn der Arbeitnehmer wegen grober Fahrlässigkeit seines Chefs arbeitsunfähig wird, dann ist die Karenzzeit doch ungerecht. Ist der Arbeitnehmer aber zu dusselig, um die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen, und verletzt sich, dann gilt die Karenzzeit.
Vielen Dank, gut erfasst. Ich schreibe nun (endgültig): "Bei Wegfall des Gehalts durch Verschulden des Arbeitgebers vor Ablauf ..." Meine Hypothese ist dann: Er stellt seinem Mitarbeiter ein nicht fahrtüchtiges Kfz zur Verfügung, lässt ihn an einer nicht gesicherten Maschine arbeiten usw.
des Arbeitgebers (wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit), so verstehe ich das. Also wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber anzulasten ist (à charge de l'employeur).
dass die zweite Lesart die richtige ist: Etwa bei einem Arbeitsunfall. Es muss sich hier doch um einen Sonderfall handeln. Wozu sonst die Angabe, dass vor Ablauf der Karenzzeit gezahlt wird? Bei dieser Lesart ist dann nichts doppelt gemoppelt..
Dass ein Gehalt zu Lasten des Arbeitgebers geht ist für mich eine Selbstverständlichkeit, die m. E. keiner derartigen Präzisierung bedarf. Daher mein Zögern ("je descends en bas, je monte en haut ...").
Im Sinne von "bei Wegfall des vom Arbeitgeber zu zahlenden Gehalts"
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