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English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s) / Lieferantenvertrag
English term or phrase:always provided that
Subject to the terms and conditions of this Agreement the Principle hereby appoints the Distributor as its distributor of the Products in the Territory and accordingly the Principle will not appoint any other distributor to sell the Products in the Territory and will not itself sell or otherwise supply Products to any person within the Territory provided always that the Principle will itself be entitled to sell or otherwise supply the Products in the Territory.
Das macht für mich wenig Sinn, weil es eigentlich heißt, der Auftraggeber macht es nicht, vorausgesetzt ,mdass er es darf ;-)
Hä?
Also, stört euch mal nicht an der falschen Schreibweise des Principals, das ist noch das kleinste Problem bei diesem AT.
Ich habe jetzt mal wie folgt interpretiert:
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten als seinen Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird weder selbst die Produkte verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, es sei denn er ist dazu berechtigt die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern.
Explanation: Es geht darum, dass die vorher genannten Bestimmungen nur gelten, wenn derjenige, der im Vertrag wahrscheinlich zu Beginn als der konkrete "Prinzipal/Auftraggeber" definiert/eingetragen wird, auch tatsächlich als solcher auftreten darf, das heißt, wenn er das Recht, das er mit der Schließung des vorliegenden Vertrags an den "Lieferanten" vergibt, auch überhaupt besitzt.
Ansonsten ist die Übersetzung m. E. in Ordnung. Allenfalls noch ein Komma einfügen: am Ende: "... berechtigt, die Produkte ..."
Danke für die rege Beteiligung, die gezeigt hat, dass es vielleicht doch nicht so ganz missverständlich formuliert ist bzw. doch unterschiedliche Auslegungen möglich sind. Ich denke aber, die richtige Lösung ist jetzt deutlich herausgearbeitet.
Ich habe mich immer mal wieder gefragt, ob ich etwas übersehen habe, aber ich denke wirklich, dass es viel einfacher ist als befürchtet. Damit die Übertragung eines Rechts auf jemanden dazu führt, dass dieser das Recht am Ende auch besitzt, muss das Recht zunächst mal von dem besessen worden sein, der es verleiht. Ich sehe keinerlei Unklarheit oder Widerspruch. Es ist nur eine Klarstellung - vielleicht mit Blick auf mögliche Klagen Dritter gegen die in diesem Vertrag hier unterstellte Rechtsposition des Prinzipals. Sollte eines solche Klage erfolgreich sein, darf sich der Vertragspartner nicht darauf berufen können, dass ihm das Exklusivverkaufsrecht doch verliehen worden sei.
offensichtlich war der Fragesteller hier aber nicht in der Lage daraus einen sauberen Satz zu machen, den er bzw. hier sie, auch verstanden hätte, deshalb war Steffen so freundlich, mir nen Satz zu basteln. Das mache ich auch ab und an auf KudoZ, ohne mir darüber Gedanken zu machen, ob das jetzt nicht zur Fragestellerleistung gehören sollte. Außerdem hab ich den Satz ja mehrfach geliefert. Steffen hat ihn doch nur umgestellt.
und ich, wir haben den springenden Punkt eingestellt, der auf die Frage eingegangen ist. Der Rest des Satzes muss schon vom Fragesteller kommen. Und Du Steffen hast gleich eine ganze Übersetzung geliefert. Das ist der Unterschied. Wenn das gewünscht wird, sprengt das den Rahmen hier.
In meiner Tätigkeit im Großhandel habe ich mehrere Verträge mit Exklusivvertretungen im jeweiligen Ausland geschlossen. Aus dieser Praxis heraus interpretiere ich den Satz so, wie ich ihn interpretiert habe. Aus folgenden Gründen: Wenn ich eine Vertretung bestelle und vertraglich zusage, niemand anderen zu beliefern, und wenn dann die Vertretung nix mehr verkauft, weil sie nicht mag oder mich sogar behindern will (soll ja vorkommen), dann schau ich dumm in die Röhre, falls ich mir nicht vertraglich eine Hintertür offen gelassen habe. Also baue ich einen Klausel ein, dass ich jederzeit *berechtigt bin*, in das Vertriebsgebiet zu liefern. Die Mehrheitsmeinung bei dieser Frage ist jedoch, dass es hier darum geht, dass ich als Prinzipal zur Lieferung dorthin berechtigt oder imstande sein muss. Na ja, das versteht sich doch von selbst, sonst brauch ich keinen Vertrag zu schließen, weil ich ihn gar nicht erfüllen kann, denn dann ist er das Papier nicht wert und daher wahrscheinlich nichtig. 'Tschuldigung noch an Renate - habe deinen Beitrag etwas zu flüchtig gelesen, du hast recht, wir sagen Unterschiedliches.
Vielleicht willst Du ja den letzten Teil voranstellen: 1. Prinz Zippel erklärt, dass er über die Rechte verfügt, die Produkte im Gebiet zu verkaufen bzw. die Produkte ins Gebiet zu liefern. 2. Gemäß den Bestimmungen ....
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten als seinen Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird weder selbst die Produkte verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, wobei er berechtigt sein muss, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern.
Passt das für alle? oder hat es jemand noch einmal anders verstanden?
Danke dir ;-) Um den Schlaf wird es mich nicht bringen, aber seltsam bleibt es für mich. Is doch logisch, dass er es prinzipiell verkaufen können muss, um ein Vertragsgebiet dafür zu vergeben.
Wenn du «immer vorausgesetzt, dass» durch «wobei er [grundsätzlich] berechtigt sein muss, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben» ersetzt, dann ergibt es schon Sinn. Er kann salopp gesagt kein Recht an jemanden delegieren, das er selbst nicht hat. Aber grundsätzlich bleibe ich bei meiner ersten Einschätzung: Absolut klar finde ich den A-Text nicht und ich würde sicherheitshalber nachfragen. Ich hoffe, diese Stelle raubt dir nicht den Schlaf ;-)
Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags, ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten als seinen Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird weder selbst die Produkte verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, immer vorausgesetzt, dass er berechtigt ist die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder anderweitig zu liefern.
Das liest sich doch einfach nicht sauber. Er verkauft im Vertragsgebiet nicht, immer vorausgesetzt, er dürfte das überhaupt.
offensichtlich ist es halt nicht so klar formuliert, sonst würden nicht gute Vertragsübersetzer wie ibz, Sabine und Kristin auch sehen, was ich mit widersprüchlich meine, und nein, ihr sagt nicht dasselbe, nicht einmal das gleiche ;-)
Das "provided always that the Principle will itself be entitled to sell or otherwise supply the Products in the Territory" ist dahingehend zu verstehen, dass die zuvor genannte Klausel voraussetzt, dass der Prinz Zippel überhaupt berechtigt ist, die Vertretung für das besagte Gebiet zu vergeben. Wenn er, wie Du schreibst, der Hersteller ist, könnte man das eigentlich annehmen. Es könnte aber auch sein, dass die Vertretungsrechte zuvor schon an einen Dritten vergeben wurden. Und dann wäre es nicht rechtens, das Gebiet erneut zu vergeben. Falls der Prinz Zippel nicht der Hersteller ist, wird damit klargestellt, dass er vom Hersteller autorisiert ist, Produkte in das Gebiet zu verkaufen und Untervertreter zu ernennen.
Ach so! Der Groschen ist gefallen ... (glaub ich zumindest): «Gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags ernennt der Auftraggeber hiermit den Lieferanten zu seinem Lieferanten für die Produkte im Vertragsgebiet. Dementsprechend wird der Auftraggeber keinen anderen Lieferanten für den Verkauf der Produkte im Vertragsgebiet ernennen und wird die Produkte weder selbst verkaufen noch anderweitig an eine andere Person innerhalb des Vertragsgebiets liefern, wobei er selbst [grundsätzlich] berechtigt sein muss, die Produkte im Vertragsgebiet zu verkaufen oder zu liefern.» Dann ergibt es Sinn ... @Renate: Hast du das so verstanden?
Also: der Principal bestellt den Distributor als exlusiven Vertreter. Er sagt zu, keinen anderen Distributor/Vertreter im Vertriebsgebiet zu bestellen oder zu beliefern, und auch keine andere Person zu beliefern. Er sagt das zu, behält sich aber diese Berechtigung vor, d.h., dass er jederzeit berechtigt ist, andere zu beliefern.
Du machst, was Du willst. Der Satz muss halt nur aufmerksam gelesen werden, dann ist er perfekt klar und richtig. Ich bin die erste, die immer an fehlerhaften AT kritisiert. Hier ist er ausnahmsweise in Ordnung. Und wenn Du die beiden Dinge in Deine Ü einbaust, die ich Dir empfohlen habe, stimmt auch Deine Übersetzung.
Danke dir, aber es macht m. E. immer noch keinen Sinn. Er verkauft die PRodukte nicht, wobei er jedoch berechtigt ist zu verkaufen? Is doch klar, dass er das ist, er ist schließlich der Hersteller und er vergibt wird dem Lieferanten nicht exklusiv zugeteilt.
Kristin Sobania (X)
Germany
bin auch für Nachfragen
14:00 Dec 10, 2015
Hi Katja, ich würde meinen Auftraggeber auf diesen Widerspruch aufmerksam machen und nachfragen, wie der Satz hier zu verstehen ist.
Also dann würde das heissen, der Auftraggeber darf seine Produkte nicht selbst verkaufen oder liefern, ausser er darf es eben doch? Ist das nicht sehr seltsam?
wie in vielen anderen Fällen ist "provided that" eher mit "wobei jedoch" zu übersetzen, Katja. Dann ergibt das Sinn. Diese Art von "provided that" ist nicht ganz so selten.
Problem ist, dass es davor ja schon heißt, dass er dort nicht verkauft und dann kommt: immer vorausgesetzt, dass er berechtigt ist das zu tun. Wenn er es doch eh nicht macht, dann ist es doch wurscht, ob er es eigentlich darf oder net.
das "es sei denn" könntest Du durch "immer noch vorausgesetzt, dass" ersetzen. Es könnte ja sein, dass der Auftragnehmer aus irgendeinem Grund die Produkte dort nicht mehr verkaufen darf.
Also dieser Satz enthält definitiv einen Widerspruch - ich würde nachfragen und nicht interpretieren.
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immer vorausgesetzt, dass
Explanation: Es geht darum, dass die vorher genannten Bestimmungen nur gelten, wenn derjenige, der im Vertrag wahrscheinlich zu Beginn als der konkrete "Prinzipal/Auftraggeber" definiert/eingetragen wird, auch tatsächlich als solcher auftreten darf, das heißt, wenn er das Recht, das er mit der Schließung des vorliegenden Vertrags an den "Lieferanten" vergibt, auch überhaupt besitzt.
Ansonsten ist die Übersetzung m. E. in Ordnung. Allenfalls noch ein Komma einfügen: am Ende: "... berechtigt, die Produkte ..."
Dr. Tom Köller Germany Local time: 01:58 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 4