GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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14:05 May 17, 2015 |
French to German translations [PRO] Bus/Financial - Transport / Transportation / Shipping / Beförderungsbestimmungen | |||||||
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| Selected response from: Andrea Halbritter France Local time: 17:15 | ||||||
Grading comment
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Discussion entries: 6 | |
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durch Zugangsautomaten abgesperrter Teil des Bahnhofes/der Bahnanlage Explanation: Siehe Diskussion. |
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Bereich innerhalb der Bahnsteigsperren/Personensperren Explanation: Die Bahnsteigsperre – auch Perronsperre genannt – stellt sicher, dass nur Personen mit einer Fahrkarte oder einer Bahnsteigkarte den Bahnsteig betreten können. Example sentence(s):
Reference: http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigsperre |
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Bereich, in dem Fahrscheinkontrollen durchgeführt werden (u. a.) Explanation: In den mir bekannten Bahnhöfen in Frankreich ist dieser Bereich nicht wirklich abgesperrt. Es stehen in den Zugängen halt ein paar Fahrscheinentwertungsautomaten, die man jedoch sehr leicht übersehen kann. alternativ: Bereich, den man nur mit entwertetem Fahrschein/Ticket betreten darf |
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abgegrenzter Bahnbereich (abgegrenztes Bahngebiet) Explanation: enceinte f. abgeschlossener Bereich enceinte f. abgeschlossener Raum enceinte f. abgeschlossenes Gebiet http://dict.leo.org/frde/index_de.html#/search=enceinte cont... L'accréditation est un permis de circuler à l'intérieur d'une enceinte contrôlée en vue d'y effectuer un travail précis. alpine-space.org Die Akkreditierung ist eine Erlaubnis zum Betreten von kontrollierten Zonen, die erteilt wird, um einen spezifischen Auftrag auszuführen. http://www.linguee.de/deutsch-franzoesisch/search?source=aut... (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: : 6. die Benutzbarkeit der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge, insbesondere der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege, zu beeinträchtigen, : 13. in Fahrzeugen und Haltestellenanlagen mit Fahrrädern , Rollschuhen, Skateboards, Inlineskates oder dergleichen zu fahren und : (3) Die Fahrt gilt mit dem Betreten des Fahrzeuges als angetreten oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), mit dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Einsteigehaltestelle. Die Fahrt gilt nach Verlassen des Fahrzeuges als beendet oder, wo dies örtlich besonders kenntlich gemacht ist (abgegrenztes Bahngebiet), nach dem Durchschreiten einer Bahnsteigabgrenzung an der Aussteigehaltestelle. Wer lediglich den abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Bahnsteigbereich betreten will, erhält für den Fall der Durchführung von Fahrkartenprüfungen einen unentgeltlichen Berechtigungsschein. http://www.rmv.de/de/Fahrkarten/Bedingungen/Befoerderungsbed... |
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