Non-Compliance Notice

German translation: Mängelrüge, Reklamation

06:56 Jan 16, 2015
English to German translations [PRO]
Bus/Financial - Law: Contract(s)
English term or phrase: Non-Compliance Notice
In the event that a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws then the Supplier undertakes to correct this immediately, upon receipt of notice thereof from [Kunde] (a “Non-Compliance Notice”).

Wie würdet Ihr diesen Begriff ins Deutsche übersetzen. Meine bisherige Übersetzung "Mitteilung einer Nichterfüllung" gefällt mir nicht. Es gibt dafür sicher einen festen Ausdruck im Deutschen. Ich hatte schon an "Abmahnung" gedacht, aber dieser Begriff trifft den englischen Begriff m. E nicht und geht zu weit, oder?

Danke im Voraus für Eure Unterstützung.
Barbara von Ahlefeldt-Dehn
Local time: 08:40
German translation:Mängelrüge, Reklamation
Explanation:
Es handelt sich hier m.E. um einen ganz gewöhnlichen Fall der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet).

Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“<b/> oder auch „Reklamation“.
Oder, wie von Annette Scheler vorgeschlagen (und sprachlich schöner): "Mängelanzeige".

„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....

Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?

—————————————-
Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.
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EK Yokohama
Japan
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Vielen Dank! Ich habe mich letzten Endes für diesen Begriff entschieden, da das der deutsche Fachausdruck ist.
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3 +6Nichtkonformitätsanzeige
Daniel Gebauer
3 +1Mängelrüge, Reklamation
EK Yokohama


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non-compliance notice
Nichtkonformitätsanzeige


Explanation:
wäre mein Vorschlag.
Angezeigt würde, dass das Produkt nicht mit den Spezis oder gesetzlichen Vorschriften konform ist.

Daniel Gebauer
Spain
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Asker: Danke Daniel, das war genau der Begriff, den ich gesucht habe.


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  -> Danke!

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  -> Danke!

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neutral  Annette Scheler: Ich denke, Mängelanzeige ist gebräuchlicher
8 hrs
  -> Danke!
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non-compliance notice
Mängelrüge, Reklamation


Explanation:
Es handelt sich hier m.E. um einen ganz gewöhnlichen Fall der Mängelrügeobliegenheit nach § 377 HGB (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Rügepflicht bezeichnet).

Die entsprechende Meldung hierüber an den Lieferanten nennt man im Deutschen meines Wissens „Mängelrüge“<b/> oder auch „Reklamation“.
Oder, wie von Annette Scheler vorgeschlagen (und sprachlich schöner): "Mängelanzeige".

„Bei einer Mängelrüge beanstandet der Kunde eine Ware oder Dienstleistung, weil vereinbarte Anforderungen nicht erfüllt werden. Diese Anforderungen können vertraglich oder gesetzlich festgelegt sein.“
(vgl. http://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/maengelruege....

Das ist - meine ich - doch genau der Fall, wie er hier beschrieben ist („a Product fails to comply with any requirement or specification of the Supplier Conditions and/or the Applicable Laws“), oder?

—————————————-
Anm.: Den Begriff der „Abmahnung“ verwendet man im Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche (in Österreich spricht man von „Unterlassungsaufforderung“) oder im Arbeitsrecht.

EK Yokohama
Japan
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Vielen Dank! Ich habe mich letzten Endes für diesen Begriff entschieden, da das der deutsche Fachausdruck ist.

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agree  Daniel Gebauer: Wenn es um einen Kaufvertrag zwischen Kaufleuten geht, halte ich das für eine gute Option
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  -> Dankeschön, und einen wunderschönen Tag!
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