Ich vermute, dass der "Einheitswert" damit gemeint ist, wenngleich der Begriff wörtlich übersetzt der "Vermögenswert" wäre.
Der Einheitswert ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke, der auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt wird und für Steuern, Gebühren und Beiträge (z. B. Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) als Bemessungsgrundlage dient. (Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert)