07:56 Jun 26, 2013
Gibt es denn irgendeine Geschäftstätigkeit, die nur ausgeübt werden darf, wenn die Firma in einer Kammer oder berufsständischen Vereinigung eingetragen ist? Soweit mir bekannt ist, sind diese Kammern und Vereinigungen doch nur zur Unterstützung da und vertreten ihre Mitglieder, indem sie versuchen Rechte für sie durchzusetzen etc. So wie z.B. die Handwerkskammer oder die IHK, Wirtschaftsverbände und für uns z.B. der BDÜ. Mir ist aber nicht bekannt, dass eine Firma (GmbH) außer im Handelsregister irgendwo eingetragen sein muss, um eine bestimmte Tätigkeit ausübenzu dürfen. |