nacionalidad por opción

German translation: (Erwerb der) Staatsangehörigkeit durch Erklärung

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
Spanish term or phrase:nacionalidad por opción
German translation:(Erwerb der) Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Entered by: akarim

08:18 Feb 26, 2013
Spanish to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general)
Spanish term or phrase: nacionalidad por opción
Se trata de una partida de nacimiento: "Se declara la adquisición de la nacionalidad espanola por opción a favor de XXXXX, así como la vecindad civil catalana
akarim
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(Erwerb der) Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Explanation:
§ 5 ... Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das ... Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit,

§ 6 ... wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind... die Staatsangehörigkeit



(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Erklärung nach § 5,
3. durch Annahme als Kind (§ 6),
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).

§ 5
Durch die Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 1. Juli 1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
1. eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist,
2. das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
3. die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.

§ 6
Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
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Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.
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3 +2(Erwerb der) Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.
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Thomas Hirsch
3Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Daniel Gebauer


  

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(Erwerb der) Staatsangehörigkeit durch Erklärung


Explanation:
§ 5 ... Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das ... Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit,

§ 6 ... wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind... die Staatsangehörigkeit



(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Erklärung nach § 5,
3. durch Annahme als Kind (§ 6),
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).

§ 5
Durch die Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 1. Juli 1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
1. eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist,
2. das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und
3. die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.

§ 6
Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.
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Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung


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wäre meine Lösung

Daniel Gebauer
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neutral  Cristina Bufi Poecksteiner, M.A.: Aus meinem Link: " (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben: 1. durch Geburt (§ 4), 2. durch Erklärung nach § 5, 3. durch Annahme als Kind (§ 6), ... 5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c)."
35 mins
  -> ne, aus § 10 StAG bei beck-online, aber wir sind da einer Meinung
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Optionsmodell


Explanation:
Steht für die Staatsbürgerschaft durch Geburt im Inland

Thomas Hirsch
Spain
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