14:28 May 20, 2011
Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt, dazu sind folgende Personaldokumente erforderlich und bei der Bestattung vorzulegen: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel. Bei Verwitweten ist außerdem die Sterbeurkunde des Ehegatten und bei Ausländern der Reisepass vorzulegen. Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht Baden beauftragt einen Notar, welcher die Todesfallsaufnahme errichtet. Diesbezüglich ergeht vom Notar an die Angehörigen eine schriftliche Verständigung. Vorzulegen sind dafür die Sterbeurkunde, Personaldokumente, Testament, Rechnungen, privat beglichene Krankheitskosten, Sparkassenbücher, Wertpapiere, Grundbesitzbogen, Einheitswertbescheid, Sterbe- und Lebensversicherungspolizze. |