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vielen Dank für eure ausführlichen Erklärungen. Werde Limited dann tatsächlich ohne weitere Definition stehen lassen und mit der Company Limited by Shares genauso verfahren um Rechtsprobleme(Text geht in die Schweiz!) zu vermeiden
aber die Anerkennung durch die EU ist für eine Übersetzung völlig bedeutungslos. Wichtig ist, dass die Gesellschaft auf den Br. Jungferninseln anerkannt ist. Und das deutsche Finanzamt möchte ich sehen, das eine Steuererklärung mit Einkünften aus einer BVI-Gesellschaft mit der Begründung ablehnt, die Gesellschaft sei leider nicht anerkannt.
Eine Limited auf den Jungferninseln ist in der EU im Gegensatz zu einer UK Limited nicht anerkannt. Eine in einem ausländischen Steuerparadies gegründete anonyme „Offshore“-Gesellschaft ist eigentlich eine IBC (Internation Business Company), die jedoch auch die Bezeichung "Limited" oder "SA" annehmen kann.
Daher keine Übersetzung, da eine Übersetzung eine nicht vorhandene rechtliche Anerkennung und Gleichbehandlung in den EU vorausetzen würde.
Außerdem ist eine "Private Company Limited by Shares" keine reine AG oder GmbH, sondern im Vergleich mit Deutschland rein formell gesehen eine Hybridgesellschaft zwischen KG und AG.
ok, ok, also besser nicht die Finger verbrennen und einfach stehen lassen...:) es handelt sich hier um eine beglaubigte Übersetzung. Wortlaut: Territory of the British Virgin Islands The BVI Business Companies Act, 2004 Memorandum of Association of ATS Group (IT Services) Limited a company limited by shares
das kommt natürlich sehr auf den Kontext an, ob du dem Leser das erklären willst, was das für eine Gesellschaft ist. In 99% der Fälle brauchst du das nicht (wo kämen wir Übersetzer und die Übersetzungen bloß hin, wenn wir alle landesspezifischen Begriffe anfangen zu erklären). Ich kann mir spontan keine Textart vorstellen, in der ich das erklären würde.
Der richtige Weg ist das von mir vorgeschlagene [Gesellschaft nach dem Recht der British Virgin Islands]. Alles andere läuft auf ein Rechtsgutachten hinaus.
Wenn die Gesellschaft den Sitz auf den Virgin Island hat, unterliegt sie eben *nicht* dem britischen (England und Wales, Schottland, Nord-Irland) Recht. Um nur ein Beispiel zu nennen: In England können nur Unternehmen mit Sitz in England (oder Wales) registriert werden. Es wird schon einen Grund geben, warum dieses Unternehmen in einem 'Steuerparadies' gegründet wurde.
also auch stehen lassen. evtl. einen zusatz als erklärung im translator's remark setzen, z.b. ähnlich einer gesellschaft mit beschränkter haftung.... was meint ihr?
Du verstrickst den Leser sonst in ein völlig anderes Gesellschaftsrecht, das GmbH, KG und börsennotierte und nicht zulassungsfähige AGs unter dem Namen 'Limited' vereint
Das bleibt Limited, um darzustellen, dass es ein Unternehmen nach Britischem Recht ist. Wenn du eine GmbH draus machen würdest, würde das beinhalten, dass auch das deutsche Gesellschaftsrecht angewendet werden würde!
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Explanation: :-) Danke für deine Mail :-)
Andrea Hauer Germany Local time: 13:18 Native speaker of: German PRO pts in category: 131