Rechtsbeistand

German translation: keine weibliche Form

21:54 Dec 5, 2005
German language (monolingual) [PRO]
Law/Patents - Law (general)
German term or phrase: Rechtsbeistand
Ist auch eine weibliche Form (etwa nach dem Muster Anwalt/Anwältin) geläufig?
Ryszard Jahn
Local time: 02:01
Selected answer:keine weibliche Form
Explanation:
Mir ist keine weibliche Form bekannt. Würde auch keinen Sinn ergeben, da DER BEISTAND grammatikalisch immer männlich ist.

Hier ein schöner Artikel zu dem Begriff:

Rechtsbeistand ist eine Person, die die Erlaubnis erhalten hat, für Dritte Rechtsangelegenheiten zu erledigen. Gesetzliche Grundlage ist das Rechtsberatungsgesetz und die 1. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes.

Seit einer Gesetzesänderungen darf heute nur noch eine Erlaubnis für bestimmte Rechtsgebiete erteilt werden. Eine solche Erlaubnis erhalten nach § 1 Rechtsberatungsgesetz:

1. Rentenberater,

2. Versicherungsberater für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern

a) bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b) bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall,
3. Frachtprüfer für die Prüfung von Frachtrechnungen und die Verfolgung der sich hierbei ergebenden Frachterstattungsansprüche,

4. vereidigte Versteigerer, soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist,

5. Inkassounternehmer für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen (Inkassobüros),

6. Rechtskundige in einem ausländischen Recht für die Rechtsbesorgung auf dem Gebiet dieses Rechts; eine für das Recht eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilte Erlaubnis erstreckt sich auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften.

Bis ca. 1981 konnten Rechtsbeistände auch für die Rechtsberatung z. B. bei zivilrechtlichen Fällen bestellt werden. Diese waren auf Antrag in die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen. Die so genannten "Kammerbeistände" dürfen auch heute noch Parteien in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht vertreten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand

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Note added at 9 mins (2005-12-05 22:04:18 GMT)
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In Google findet man auch einige Einträge zu "Rechtsbeiständin". Das ist aber meiner Meinung nach Quatsch und auch nicht üblich.
Selected response from:

Stefanie Sendelbach
Germany
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4 +6keine weibliche Form
Stefanie Sendelbach


  

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keine weibliche Form


Explanation:
Mir ist keine weibliche Form bekannt. Würde auch keinen Sinn ergeben, da DER BEISTAND grammatikalisch immer männlich ist.

Hier ein schöner Artikel zu dem Begriff:

Rechtsbeistand ist eine Person, die die Erlaubnis erhalten hat, für Dritte Rechtsangelegenheiten zu erledigen. Gesetzliche Grundlage ist das Rechtsberatungsgesetz und die 1. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes.

Seit einer Gesetzesänderungen darf heute nur noch eine Erlaubnis für bestimmte Rechtsgebiete erteilt werden. Eine solche Erlaubnis erhalten nach § 1 Rechtsberatungsgesetz:

1. Rentenberater,

2. Versicherungsberater für die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern

a) bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b) bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall,
3. Frachtprüfer für die Prüfung von Frachtrechnungen und die Verfolgung der sich hierbei ergebenden Frachterstattungsansprüche,

4. vereidigte Versteigerer, soweit es für die Wahrnehmung der Aufgaben als Versteigerer erforderlich ist,

5. Inkassounternehmer für die außergerichtliche Einziehung von Forderungen (Inkassobüros),

6. Rechtskundige in einem ausländischen Recht für die Rechtsbesorgung auf dem Gebiet dieses Rechts; eine für das Recht eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erteilte Erlaubnis erstreckt sich auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften.

Bis ca. 1981 konnten Rechtsbeistände auch für die Rechtsberatung z. B. bei zivilrechtlichen Fällen bestellt werden. Diese waren auf Antrag in die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer aufzunehmen. Die so genannten "Kammerbeistände" dürfen auch heute noch Parteien in den Verhandlungen vor dem Amtsgericht vertreten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand

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Note added at 9 mins (2005-12-05 22:04:18 GMT)
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In Google findet man auch einige Einträge zu "Rechtsbeiständin". Das ist aber meiner Meinung nach Quatsch und auch nicht üblich.

Stefanie Sendelbach
Germany
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agree  Ulrike Kraemer: Obwohl "die Rechtsbeiständin" schon nett klänge, oder... ;-)
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agree  MMUlr: "gib mir mal bitte die Salzstreuerin" ... :-))
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agree  Martina Frey: *ggg*
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