GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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21:52 Apr 20, 2005 |
Polish to German translations [PRO] Bus/Financial - Finance (general) / other | |||||||
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| Selected response from: Iwona Domanska Poland Local time: 00:09 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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3 +1 | Heimarbeit |
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praca nak³adcza Heimarbeit Explanation: inaczej cha³upnictwo tak jest w kodeksach pracy t³umaczonych przez Becka i ODDK (art. 303) -------------------------------------------------- Note added at 20 mins (2005-04-20 22:13:35 GMT) -------------------------------------------------- Heimarbeit Die Beschäftigungsverhältnisse von Heimarbeiter/inne/n sind in einem eigenen Gesetz, nämlich im Heimarbeitsgesetz 1960, geregelt, da Heimarbeiter/innen mangels persönlicher Abhängigkeit keine Arbeitnehmer/innen sind. Heimarbeiter/innen sind Personen, die in eigener Wohnung oder selbstgewählter Arbeitsstätte mit manuellen Tätigkeiten beschäftigt sind. Angestelltentätigkeiten, wie Telearbeiten, Buchhaltung, Übersetzungen, sind vom Geltungsbereich des Heimarbeitsgesetzes nicht erfasst. http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Themen/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht/... Heimarbeiter Heimarbeiter ist, wer in der eigenen Wohnung oder einer selbstgewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden arbeitet und die Verwertung seiner Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber überlässt (in jüngster Zeit häufig als \"Telearbeit\" bezeichnet). Er ist im Prinzip lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer. Zuschläge, die der Heimarbeiter wegen entstandener Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Heimarbeit erhält, gelten nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern sie 10 Prozent des (Grund-)Lohns nicht übersteigen. (Erfahrungswert, der mit dem örtlichen Finanzamt abgesprochen werden sollte.) Durch den Arbeitgeber gestellte Geräte (Computer) bzw. Internet-Kosten bleiben steuerlich unbeachtet, wenn dem Mitarbeiter die private Nutzung nachweislich untersagt ist. http://www.steuernetz.de/lexikon05/lexikon2005h16.html |
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