Bewerbung für den Wettbewerb
Thread poster: Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
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Apr 9, 2019

Guten Tag!

vielen Dank vorab für eure preiswerte Unterstützung auf diesem Forum)
Ich habe 2 kurze Fragen im Namen meiner Kollegin, die noch kein Konto hat

-Darf man bei einer Übersetzungsagentur arbeiten, wenn man gleichzeitig freiberuflich tätig ist?
-Wenn ja, darf man weitere beruflichen Tätigkeiten z.B. in den Bereichen
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Guten Tag!

vielen Dank vorab für eure preiswerte Unterstützung auf diesem Forum)
Ich habe 2 kurze Fragen im Namen meiner Kollegin, die noch kein Konto hat

-Darf man bei einer Übersetzungsagentur arbeiten, wenn man gleichzeitig freiberuflich tätig ist?
-Wenn ja, darf man weitere beruflichen Tätigkeiten z.B. in den Bereichen Marketing, Projektmanagement, Vertrieb...üben, wenn man auch weitere Qualifikationen hat?
-Worauf muss man vor der Bewerbung achten?

Vielen Dank! ....und einen schönen sonnigen Tag noch;)

Viele Grüße
Carla
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Kay-Viktor Stegemann
Kay-Viktor Stegemann
Germany
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In memoriam
Warum nicht? Apr 9, 2019

Carla_B wrote:
-Darf man bei einer Übersetzungsagentur arbeiten, wenn man gleichzeitig freiberuflich tätig ist?


Warum nicht? Vermutlich arbeiten viele festangestellte Übersetzer nebenher auch freiberuflich. Wenn man alles beim Finanzamt angibt und außerdem vertraglich alles mit der Agentur geregelt ist (Nebentätigkeiten erlaubt), spricht doch nichts dagegen (außer dass es stressig werden kann).

Carla_B wrote:
-Wenn ja, darf man weitere beruflichen Tätigkeiten z.B. in den Bereichen Marketing, Projektmanagement, Vertrieb...üben, wenn man auch weitere Qualifikationen hat?


Üben darf man alles, und in diesem Fall sogar ausüben. Für diese Tätigkeiten sind meines Wissens auch keine Qualifikationen vorgeschrieben. Mir ist nicht klar, warum deine Kollegin und du annehmen, dass hier irgendetwas unzulässig sein sollte. Wenn man gleichzeitig freiberuflich und festangestellt arbeitet, empfiehlt es sich, damit offen umzugehen, insbesondere sollte man den Arbeitgeber über die Nebentätigkeit(en) informieren, und man muss sich natürlich an seinen Arbeitsvertrag halten, es kommt also darauf an, was in diesem Vertrag steht. Probleme wird es dann geben, wenn man als Freiberufler für den gleichen Kunden arbeitet wie als Angestellter. Davon sollte man die Finger lassen, das wäre ein Interessenkonflikt.


ahartje
 


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