Umsatzsteuervoranmeldung und MwSt. bei Rechnungen ins Ausland
Thread poster: Veronika Hoffmann
Veronika Hoffmann
Veronika Hoffmann
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Apr 6, 2019

Hallo,

ich sitze an meiner Umsatzsteuervoranmeldung und bin gerade etwas unsicher, was einige Punkte angeht.

1.) Wenn ich auf einer Rechnung an einen Kunden 19% MwSt ausgewiesen haben, gebe ich diese in meiner Umsatzsteuervoranmeldung dann in dem Monat an, in dem die Rechnung geschrieben wurde, oder in dem Monat, in dem die Bezahlung erfolgt ist?

2.) Ein Kunde (eine Agentur) sitzt in Florida. Hier habe ich keine MwSt berechnet, allerdings auf meine R
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Hallo,

ich sitze an meiner Umsatzsteuervoranmeldung und bin gerade etwas unsicher, was einige Punkte angeht.

1.) Wenn ich auf einer Rechnung an einen Kunden 19% MwSt ausgewiesen haben, gebe ich diese in meiner Umsatzsteuervoranmeldung dann in dem Monat an, in dem die Rechnung geschrieben wurde, oder in dem Monat, in dem die Bezahlung erfolgt ist?

2.) Ein Kunde (eine Agentur) sitzt in Florida. Hier habe ich keine MwSt berechnet, allerdings auf meine Rechnung geschrieben: "Please note: As the recipient of the services mentioned herein, you are liable for German value-added tax pursuant to section 13b (2) of the German VAT Act (UStG)." Das war falsch und muss nur auf eine Rechnung ins EU-Ausland, richtig? Hätte auf diese Rechnung "Services not taxable" oder etwas ähnliches gemusst?

3.) Wie verhält es sich bei Privatkunden? Wenn ich es richtig verstehe, berechne ich bei Privatkunden aus Deutschland und dem EU-Ausland die MwSt, schreibe sonst aber nichts auf die Rechnung (weil der Kunde als Privatperson auch keine Umatzsteuernummer hat). Außerhalb der EU berechne ich keine MwSt und schreibe auch sonst nichts auf die Rechnung - oder muss dann "Services not taxable" drauf?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!
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Rolf Keller
Rolf Keller
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Freiberufliche Übersetzer versteuern in der Regel die tatsächlichen Einnahmen Apr 7, 2019

Veronika Hoffmann wrote:
1.) Wenn ich auf einer Rechnung an einen Kunden 19% MwSt ausgewiesen haben, gebe ich diese in meiner Umsatzsteuervoranmeldung dann in dem Monat an, in dem die Rechnung geschrieben wurde, oder in dem Monat, in dem die Bezahlung erfolgt ist?

Steht hier: https://debitoor.de/gruenderlounge/umsatzsteuer/was-ist-der-unterschied-zwischen-soll-und-ist-versteuerung

Die offiziellen Bezeichnungen sind andere als die oben verlinkte Quelle sagt (Buchhalter und Steuerberater nennen vieles anders). Gesetz und Finanzamt sprechen von "Versteuerung nach vereinbarten Entgelten" vs. "Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten".

2.) 3.)

Ansonsten werden alle deine Fragen korrekt und gut in der kostenlosen Handreichung von Per Döhler beantwortet: https://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php

Was du hier im Forum zu Steuerthemen erfährst, ist oft nicht ganz korrekt oder zumindest unscharf oder missverständlich formuliert.


 
Steffen Walter
Steffen Walter  Identity Verified
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Soll- oder Ist-Besteuerung Apr 7, 2019

Hallo Veronika,

zu deiner ersten Frage: Hier gibt es grundsätzlich beide Möglichkeiten, also die Ist-Besteuerung (Anmeldung für den Monat des Zahlungseingangs) oder die Soll-Besteuerung (Anmeldung für den Monat der Rechnungsstellung). Letztere ist der Regelfall, wenn nichts anderes mit dem Finanzamt vereinbart ist.

Si
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Hallo Veronika,

zu deiner ersten Frage: Hier gibt es grundsätzlich beide Möglichkeiten, also die Ist-Besteuerung (Anmeldung für den Monat des Zahlungseingangs) oder die Soll-Besteuerung (Anmeldung für den Monat der Rechnungsstellung). Letztere ist der Regelfall, wenn nichts anderes mit dem Finanzamt vereinbart ist.

Siehe dazu u. a. auch https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_national/verfahrensrecht/soll-ist-besteuerung-wahlmoeglichkeit/1167724

Du kannst dich aber jederzeit an dein Finanzamt wenden und einen Antrag auf Ist-Besteuerung stellen.

Zu deinen anderen Fragen empfehle ich dir, den aktuellen Umsatzsteuerratgeber für Dolmetscher und Übersetzer unter https://www.triacom.com/forms/vat.form.de.php herunterzuladen - du müsstest dazu vorher das dort angezeigte Onlineformular ausfüllen.

Viele Grüße

Steffen
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Ali Göznek
 
Dana Whiston
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Herausfinden, ob man Soll- oder Istversteuerung hat Apr 7, 2019

Bei der steuerlichen Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit solltest du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt haben. Dort gibt es ziemlich weit hinten auch Fragen zur Umsatzsteuer und man kann ankreuzen, ob man die Istversteuerung (also Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten = Umsatzsteuer abführen, wenn die Rechnung bezahlt wird) wünscht. Ansonsten ist die Sollversteuerung (also Umsatzsteuer abführen, wenn die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben ist) tats... See more
Bei der steuerlichen Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit solltest du den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgefüllt haben. Dort gibt es ziemlich weit hinten auch Fragen zur Umsatzsteuer und man kann ankreuzen, ob man die Istversteuerung (also Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten = Umsatzsteuer abführen, wenn die Rechnung bezahlt wird) wünscht. Ansonsten ist die Sollversteuerung (also Umsatzsteuer abführen, wenn die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben ist) tatsächlich der vom Finanzamt angenommene Normalfall.

Wenn du nicht mehr weißt, ob du das angekreuzt hast, kannst du auch einfach beim Finanzamt nachfragen. Dort lässt sich das oft auch mit einem Telefonat ändern, falls dort Sollversteuerung hinterlegt ist und du lieber Istversteuerung hättest. Das solltest du aber vor der ersten USt-Voranmeldung machen. So kenne ich es zumindest aus meiner Berufserfahrung beim Steuerberater.
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Veronika Hoffmann
Veronika Hoffmann
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Ist-Versteuerung Apr 7, 2019

Herzlichen Dank für die Antworten!

Ich habe tatsächlich noch einen Scan meines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung da und wie sich herausstellt, hatte ich die Istversteuerung angekreuzt. Vermutlich deshalb, weil einer der Unterpunkte darunter war "weil der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 500.000 EUR betragen wird."

In den anderen Punkten scheint die PDF-Datei von triacom.com meine Sicht der Din
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Herzlichen Dank für die Antworten!

Ich habe tatsächlich noch einen Scan meines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung da und wie sich herausstellt, hatte ich die Istversteuerung angekreuzt. Vermutlich deshalb, weil einer der Unterpunkte darunter war "weil der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz für das Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 500.000 EUR betragen wird."

In den anderen Punkten scheint die PDF-Datei von triacom.com meine Sicht der Dinge zu bestätigen. Das ist in der Tat ein sehr nützlicher Ratgeber, also danke für den Tipp.
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