Verband - Mitgliedschaft
Thread poster: Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
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Jan 26, 2019

Guten Morgen!

ich habe mich gerade selbständig als Übersetzerin gemacht.
Kann man ein neues Mitglied eines Verbands werden, ohne dass das Verband meine personenbezogenen Daten...auf Ihrer Website/Datenbank veröffentlicht/speichert?
Ein potentieller Kunde kann einfach das Verband über die Wahrhaftigkeit meiner Mitgliedschaft.

Vielen Dank im Voraus! ....und einen schönen Tag noch;)

Viele Grüße
Carla
PS: übrigens...ist der kom
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Guten Morgen!

ich habe mich gerade selbständig als Übersetzerin gemacht.
Kann man ein neues Mitglied eines Verbands werden, ohne dass das Verband meine personenbezogenen Daten...auf Ihrer Website/Datenbank veröffentlicht/speichert?
Ein potentieller Kunde kann einfach das Verband über die Wahrhaftigkeit meiner Mitgliedschaft.

Vielen Dank im Voraus! ....und einen schönen Tag noch;)

Viele Grüße
Carla
PS: übrigens...ist der komplette Beitrag steuerlich absetzbar? Danke...
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Thayenga
Thayenga  Identity Verified
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Mitgliedschaft Jan 28, 2019

Hallo Carla,

die Mitgliedschaft, z. B. im BDÜ, ist steuerlich in voller Höhe absetzbar.

Damit der BDÜ deine Daten öffentlich machen kann, musst du einer entsprechenden Freigabe zustimmen.

Viel Erfolg!

Thayenga


Erik Hansson
 
Rolf Keller
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Datenschutz bedeutet "Beachten der Details" Jan 29, 2019

Carla_B wrote:

Kann man ein neues Mitglied eines Verbands werden, ohne dass das Verband meine personenbezogenen Daten...auf Ihrer Website/Datenbank veröffentlicht/speichert?

Die 999 auf der Welt existierenden Verbände werden bestimmt nicht alle identisch agieren., also musst du die Frage schon etwas genauer stellen.

Veröffentlichen:
In der EU gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGV), die verbietet zumindest das Veröffentlichen ohne deine Einwilligung. Allerdings kann ein Verband natürlich diese Einwilligung zur Voraussetzung für eine Mitgliedschaft machen; das wird er zumindest dann gern tun, wenn ein sehr wichtiger Teil seiner Tätigkeit das Anbieten einer durchsuchbaren Übersetzerdatenbank ist.

Speichern:
Wenn der Verband deine Daten benötigt, darf er sie auch speichern. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem ein "richtiger" Berufsverband sie nicht benötigt.

In jedem Fall:
"DIE personenbezogenen Daten" gibt es nicht, man kann immer nur über bestimmte Daten diskutieren. Ein Verband könnte z. B. deine E-Mail-Adresse speichern, aber nicht deinen Geburtsort. Eine konkrete Antwort kannst du auf deine viel zu allgemeine Frage also gar nicht bekommen.

ist der komplette Beitrag steuerlich absetzbar?

Selbstverständlich. Allerdings ist das eine der unwichtigsten Fragen, über die du HEUTE nachgrübeln solltest. Wieviel EUR kannst du denn da schon sparen? Bestimmt nicht sehr viel.


 
Fabian Koglin
Fabian Koglin
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Kopplungsverbot bei Einwilligungen zur Datenverarbeitung Feb 22, 2019

Rolf Keller wrote:
Veröffentlichen:
In der EU gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGV), die verbietet zumindest das Veröffentlichen ohne deine Einwilligung. Allerdings kann ein Verband natürlich diese Einwilligung zur Voraussetzung für eine Mitgliedschaft machen; das wird er zumindest dann gern tun, wenn ein sehr wichtiger Teil seiner Tätigkeit das Anbieten einer durchsuchbaren Übersetzerdatenbank ist.


Zustimmungen dieser Art müssen freiwillig erfolgen und dürfen nicht zur Voraussetzung einer Leistung gemacht werden (sog. „Kopplungsverbot“). Sollte ein Verband so etwas tun, begibt er sich auf rechtliches Glatteis.


 
Rolf Keller
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Übersetzerverbände haben Mitglieder, keine Kunden Feb 23, 2019

Fabian Koglin wrote:

Zustimmungen dieser Art müssen freiwillig erfolgen und dürfen nicht zur Voraussetzung einer Leistung gemacht werden (sog. „Kopplungsverbot“). Sollte ein Verband so etwas tun, begibt er sich auf rechtliches Glatteis.

Das Kopplungsverbot ist nicht absolut: Art. 7, Absatz 4 DSGVO.
Bei einem solchen Verband gibt es ja keinen Kontrahierungszwang. Es handelt sich um eine Interessenvertretung unter Gleichgesinnten (oder wie auch immer man das ausdrücken will) und nicht um ein Angebot von Leistungen an die Öffentlichkeit. Also darf sich so ein Verband seine Mitglieder ohnehin aussuchen (das tun diese Verbände ja auch seit jeher).

Ein rechtliches Problem würde IMHO nur entstehen, wenn eine Verbandsmitgliedschaft für Übersetzer wesentlich wäre und der betreffende Verband quasi ein Monopol hätte.


 
Carla Bindenberg
Carla Bindenberg
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Firmenname anstatt Vor/Nachname Mar 13, 2019

Hallo an Alle,

erst einmal vielen Dank für eure Antworten

Was haltet ihr davon, wenn man online (auf der Webseite des Verbands) seinen Firmenname anstatt seinen Vor/Nachname im Feld "Name" einträgt?
Der Verband hat mir gesagt, dass die Name und Ort ausreichend sind.

Ich freue mich über eure Meinung dazu!

VG Carla


 
Rolf Keller
Rolf Keller
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Freiberufler haben in der Regel keinen Unternehmensnamen Mar 14, 2019

Carla_B wrote:

Firmenname anstatt seinen Vor/Nachname (...)
Der Verband hat mir gesagt, dass die Name und Ort ausreichend sind.

Die Ansicht des Verbandes ist nicht maßgebend, sofern es um die Außenwirkung geht. Falls also um Angaben geht, die auch (gewollt oder ungewollt) zur öffentlichen Werbung genutzt werden, gilt das allgemeine Recht.

"Name" bedeutet "Eigenname" (im Gegensatz zu "Bezeichnung"). Die Eigennamen von Unternehmen stehen im Handelsregister. Wer dort nicht steht, muss im Geschäftsleben unter seinem bürgerlichen Namen auftreten, darf den aber um eine erklärende oder frei erfundene Bezeichnung ergänzen, also z. B. "Übersetzungen Carla Bismarck" oder "CB-Übersetzungen Carla Bismarck", aber eben nicht "CB-Übersetzungen".
http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/32_die_firma.pdf

Da du früher von freiberuflicher Tätigkeit gesprochen hast, lautet nun also die Frage, ob du denn überhaupt einen echten Unternehmensnamen hast.

Etliche Kolleg/inn/en wissen das nicht, wie man auf vielen Webseiten sieht. Das geht solange gut, bis irgendwann mal ein Massenabmahmer aufwacht und sich des Themas annimt.


 


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